Waffenschein beantragen
Hinweise für Kiel:
Der Antrag für den Waffenschein liegt ebenfalls vor Ort aus und kann auch bei Bedarf per Post zugeschickt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Hinweise für Kiel:
Sie können den Kleinen Waffenschein auch direkt online bei der zuständigen Kieler Waffenbehörde beantragen.
- Waffenschein: 150,00 Euro,
- Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .
Worum geht es?
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses*,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.
(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)
Zuständige Stellen
- Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
- Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten
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