ZuständigkeitsfinderWahlen
Infos zur Leistung
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Zuständige Stellen in Kiel
Hinweise für Kiel:
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 1. Februar 2025.
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Sofortwahlbüro im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9. Tel.: 0431 901-3091 oder per E-Mail: briefwahl@kiel.de
Hinweise für Kiel:
23. Februar 2025 Bundestagswahl
Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sorgen einmal mehr rund 1.550 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen, in 133 Urnen- und 80 Briefwahlvorständen.
In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zu Wahlbezirk, Wahlgebäude, Barrierefreiheit und Wahlraum enthalten.
Am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie Ihr Ausweisdokument vorlegen und trotzdem wählen.
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.
Firmen und Institutionen können (vorbehaltlich Verfügbarkeit) über den Online Dienst für eigene Wahlereignisse (z.B. Personal- oder Betriebsratswahlen) beim Kieler Wahlbüro benötigte Wahlmöbel (v.a. Urnen und Wahlkabinen) zur Selbstabholung anmieten.
Die Kosten richten sich nach Anzahl und Dauer der Mietperiode und sind im Anschluss direkt über das Formular zu bezahlen.
Hinweise für Kiel:
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Worum geht es?
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Hinweise für Kiel:
Unter dem folgenden Link finden Sie alle Informationen zur Bundestagswahl 2025
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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