Infos zur Leistung

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).

Zuständige Stellen in Kiel

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
 
 
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

Hinweise für Kiel:

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 1. Februar 2025.
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Sofortwahlbüro im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9. Tel.:  0431 901-3091 oder per E-Mail: briefwahl@kiel.de

Wahlen in Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

23. Februar 2025 Bundestagswahl

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sorgen einmal mehr rund 1.550 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen, in 133 Urnen- und 80 Briefwahlvorständen.

In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zu Wahlbezirk, Wahlgebäude, Barrierefreiheit und Wahlraum enthalten.

Am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie Ihr Ausweisdokument vorlegen und trotzdem wählen.

Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.

Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.

Firmen und Institutionen können (vorbehaltlich Verfügbarkeit) über den Online Dienst für eigene Wahlereignisse (z.B. Personal- oder Betriebsratswahlen) beim Kieler Wahlbüro benötigte Wahlmöbel (v.a. Urnen und Wahlkabinen) zur Selbstabholung anmieten.

Die Kosten richten sich nach Anzahl und Dauer der Mietperiode und sind im Anschluss direkt über das Formular zu bezahlen.

Hinweise für Kiel:

Bundestagswahl 2025

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung (BWO)

Worum geht es?

Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

Hinweise für Kiel:

Unter dem folgenden Link finden Sie alle Informationen zur Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

 

Zuständige Stellen

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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