Wahlhelfer
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Zuständige Stellen in Kiel
Hinweise für Kiel:
Ehrenamt für einen Tag: Wahlhelfer*innen
Es gibt bereits Freiwillige, die das Ehrenamt für einen Tag dankenswerterweise zu jeder Wahl ausüben. Nicht alle möchten aber zu jeder Wahl berufen werden oder haben zu einzelnen Wahlterminen keine Zeit. Es ist wichtig, dass sich weitere Kieler*innen freiwillig zur Verfügung stellen. Nur dann können wir davon absehen, Bürger*innen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme eines Wahlhelferehrenamtes zu verweisen.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, für die Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertretungen bieten wir in den Wochen vor dem Wahltag Schulungen an, die Schulungsunterlagen sind zudem vor einer Wahl an dieser Stelle online abrufbar.
Aufgaben der Wahlvorstände
- Stimmabgaben im Wählerverzeichnis abhaken
- Stimmzettel ausgeben
- Eingegangene Briefwahlunterlagen bearbeiten (Die eingegangenen Breifwahlunterlagen werden vormittags durch zwei Mitglieder des Wahlvorstands bearbeitet)
- Gegebenenfalls Wahlbriefe prüfen und zulassen
- Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen
- Den Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen
- Ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen
Die Arbeit in den Urnenwahlbezirken beginnt mit einem gemeinsamen Treffen um 7.30 Uhr. Dort erfolgt die Einteilung der Vormittags- und der Nachmittagsschicht, denn alle Wahlvorstände setzen sich aus so vielen Personen zusammen, dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann.
Ab 18.00 Uhr zählen alle gemeinsam die Stimmzettel aus. Wichtig: Die Arbeit im Wahlvorstand endet erst nach korrekter Abgabe der Schnellmeldung.
Es wird soweit möglich darauf geachtet, dass Personen, die zum ersten Mal eingesetzt werden, jeweils erfahrene Wahlhelfer*innen zur Seite stehen. Am Wahltag sind aber auch die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros für die Wahlvorstände rund um die Uhr erreichbar und helfen bei Fragen jeder Art.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von mindestens 40 Euro. Je nach Funktion, die Sie übernehmen, kann es auch mehr sein.
Wie kann ich Mitglied eines Wahlvorstands werden?
Da Wahlvorstände jeweils aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden, und die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung von Wahl zu Wahl verschieden sind, können zur Kommunalwahl wie zur Landtagswahl nur Kieler*innen teilnehmen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für einen Einsatz in Kiel müssen Sie hier gemeldet sein.
Melden Sie sich gern unter 0431 901-5027 oder 0431 901-5028, senden Sie eine E-Mail an wahlhelfer@kiel.de oder - ganz einfach - füllen Sie das bereitgestellte Online-Formular aus. Sie können dort (freiwillig) eine E-Mail-Adresse und / oder Handynummer angeben, damit wir Sie schneller und unkomplizierter erreichen können.
Die Berufung der Wahlvorstände beginnt Anfang Februar, die letzten Nachberufungen erfolgen bis kurz vor dem Wahltag. Wenn Sie von uns eingesetzt werden, bekommen sie nach Ihrer Meldung ein persönliches Schreiben, das alle erforderlichen Informationen, z. B. zu Ihrem Einsatzort, enthält.
Worum geht es?
Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger*innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Hinweise für Kiel:
Die Kieler Wahlvorstände bestehen aus je 6-10 Wahlhelfer*innen, darunter der*die Wahlvorsteher*in, die Schriftführung sowie deren Stellvertretungen. Sie stellen die ordnungsgemäße Wahlhandlung sicher, geben die Stimmzettel aus und stellen durch Auszählung das Ergebnis fest. Das Kieler Wahlbüro beruft alle Wahlhelfer*innen. Bevorzugt werden Wahlhelfer*innen eingesetzt, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Nutzen Sie hierfür gern das verlinkte Online-Formular.
Grundsätzlich kann jede*r Wahlberechtigte Wahlhelfer*in werden.
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Bürger*innen ab 18 Jahren.
- Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
- Bei Landtagswahlen: Deutsche ab 16 Jahren
- Bei Kommunalwahlen und Oberbürgermeister*innenwahlen und Bürgerentscheiden: Deutsche und EU-Bürger*innen ab 16 Jahren.
Wahlhelfer*innen müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Im Wahlvorstand arbeiten immer erfahrene Ehrenamtler*innen mit, und es werden zudem genügend Personen eingesetzt, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu besetzen.
Die Wahlhelfer*innen erhalten ein Erfrischungsgeld von 40 Euro.
Zuständige Stellen
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