Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung

Infos zu Häufigen Fragen

Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:

  • ein Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang,
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr sowie
  • die Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen, also Nachweise über die Vorbildung und Tätigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.


An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Genaue Auskünfte zu Fristen (Zeitpunkte, bis zu denen Sie sich für die Prüfung anmelden und die Gebühr überwiesen haben müssen) erteilt die zuständige Stelle.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200,00 Euro, für die Prüfung selbst eine Gebühr von 1.000,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.



Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Steuerberaterprüfung

§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG).

§§ 35 StBerG

Worum geht es?

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Erste Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Danach muss der Bewerber praktisch tätig gewesen sein. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit geleistet werden.
  •  
  • Ein Bewerber ist auch zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, wenn er nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zehn Jahre praktisch tätig war. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre praktischer Tätigkeit.
  •  
  • Ebenso können Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
  •  

Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer