Zuständigkeitsfinder
Gesellenprüfung: Zulassung in Ausnahmefällen

Infos zur Leistung

  • Formloser Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • gegebenenfalls andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit


Zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung

Über die Höhe der zu entrichtenden Prüfungsgebühr erteilt die Kammer oder Innung Auskunft.



Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Gesellenprüfung

Worum geht es?

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Die Handwerkskammern können in Ihren Prüfungsordnungen eine längere erforderliche Tätigkeitsdauer festlegen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

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