Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern

Infos zu Häufigen Fragen

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).

MJKE - Vermittlungsstelle des Handwerks

§ 91 Abs. 1 Nr.11 Handwerksordnung (HwO).

§ 91 HwO

Worum geht es?

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.


Zuständige Stellen

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