ZuständigkeitsfinderErlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Infos zur Leistung
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
§ 8 und §§ 46ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Bohrungen:
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 127 Bundes-Berggesetz (BBergG),
§ 7 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
§ 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Worum geht es?
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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