Fundtiere und Tierheime

An wen kann ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich direkt an das Tierheim Uhlenkrog (= Tierheim Kiel)  wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims wenden Sie sich bitte an die Kieler Feuerwehr.

FRISTEN

Wenn sich nach vier Wochen ein Eigentümer des Tieres nicht gemeldet hat, kann in der Regel angenommen werden, dass der Eigentümer die Suche nach dem Tier aufgegeben oder es unter Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ausgesetzt hat (widerrechtliche Eigentumsaufgabe). Das Tier wird dann in der Regel der bisher beauftragten Person oder Stelle (dem Tierschutzverein) zur weiteren Betreuung überlassen.

Was sollte ich noch wissen?

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Tierschutz

Worum geht es?

Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.
Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.


Zuständige Stellen

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Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
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NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

 
Postanschrift der Stadtverwaltung:

Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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