Der Kieler Umweltwegweiser


Verpackungsverordnung

Die bundesweit gültige Verpackungsverordnung (s. Umweltrecht) begründet sich auf dem Grundgedanken, dass Verpackungsabfälle mit 30 Prozent des Gewichts und 50 Prozent des Volumens einen wesentlichen Teil zum Restmüll aus Haushalten und zu den haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen beitragen.

Ziel der Verordnung ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen. Die Verordnung unterscheidet Transportverpackungen, die dem Transport von Waren dienen, Umverpackungen, die Verpackung um eine weitere Verpackung sind, und Verkaufsverpackungen, die das Produkt selbst verpacken.

Die ersten beiden sollen über den Händler / Lieferanten zurückgenommen und den Herstellern zur Verwertung überbracht werden. Für die Sammlung von Umverpackungen muss der Handel Behälter für die Kunden zur Entsorgung im Geschäft aufstellen. Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung wird teilweise auf viele überflüssige Umverpackungen verzichtet (z.B. der Karton um eine Zahnpastatube).

Zur Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem, das Duale System Deutschland ("Der Grüne Punkt") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das seit dem Jahr 1993 tätig ist. Seit dem Jahr 2003 sind mit der Landbell AG, der ISD Interseroh AG, der VfW GmbH, der Zentek GmbH, der Redual GmbH, der BellandDual GmbH, der Veolia Umweltservice Dual GmbH und Eko-Punkt weitere Sammelsysteme hinzugekommen. Der überwiegende Anteil der verbrauchten Verkaufsverpackungen (ca. 7 Mio.Tonnen jährlich), wird von diesen Systemen gesammelt und der Verwertung zugeführt (ca. 5 Mio. Tonnen jährlich).

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Kontakt

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Umweltschutzamt
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