Blinden-Hilfe
Was ist die Blinden-Hilfe?

Die Blinden-Hilfe ist eine Geld-Hilfe vom Amt
- für blinde Menschen
und für fast blinde Menschen. - Und wenn diese Menschen nur wenig Geld haben.
Wann kann ich die Blinden-Hilfe bekommen?

Sie können die Blinden-Hilfe bekommen:
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht.

Das bedeutet:
- Sie sind auf beiden Augen blind.
- Oder Sie können auf beiden Augen
nur sehr wenig sehen.

Die Blinden-Hilfe ist eine Sozial-Hilfe.
Das bedeutet:
Sie können die Blinden-Hilfe nur bekommen,
wenn Sie nur wenig Geld zum Leben haben.
Wie bekomme ich Blinden-Hilfe?

Sie müssen einen Antrag stellen beim
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.
Dort gibt es auch den Antrag.
Das Amt hilft Ihnen mit dem Antrag.
Sie können im Amt anrufen
oder Sie können dort hingehen.
Die Adresse und Telefon-Nummer
stehen am Ende von diesem Text.

Der Antrag steht auch im Internet.
Dafür klicken Sie hier:
Antrag Landes-Blinden-Geld und Blinden-Hilfe
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Was muss ich mitbringen?

Sie müssen diese Sachen mitbringen:
- Wenn Sie den schon haben:
hren Schwer-Behinderten-Ausweis
mit dem Merk-Zeichen Bl.

- Und einen Brief vom Landes-Amt
Im Brief muss stehen:
Sie sind blind oder Sie sind fast blind.
Der Brief heißt: Fest-Stellungs-Bescheid.

Sie müssen auch diese Sachen mitbringen:
- Eine Bescheinigung, die zeigt
Wie viel Geld Sie regelmäßig bekommen.
Zum Beispiel wie viel Lohn Sie
bei der Arbeit bekommen.
Das Fach-Wort dafür ist:
Einkommens-Nachweise

- Eine Bescheinigung, die zeigt:
Wie viel Geld auf Ihrem Spar-Buch ist.
Das Fach-Wort dafür ist:
Vermögens-Nachweis

- Eine Liste mit Sachen,
die Sie regelmäßig bezahlen müssen.
Zum Beispiel:
Wie viel Miete Sie bezahlen.
Oder ob Sie Schulden bezahlen müssen.
Was ist noch wichtig?

Sie haben noch
- keinen Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl - und keinen Fest-Stellungs-Bescheid?
Dann können Sie einen Antrag stellen
beim Landes-Amt für Soziale Dienste.

Mehr Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier:
Schwer-Behinderten-Ausweis

Es gibt noch eine andere Geld-Hilfe
für blinde oder fast blinde Menschen.
Die Hilfe heißt: Landes-Blinden-Geld.

Mehr Infos zum Landes-Blinden-Geld
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Landes-Blinden-Geld
So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Die Adresse ist
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon
0431 901-3379
oder 0431 901-3347
oder 0431 901-3349
oder 0431 901-3359
oder 0431 901-3343
oder 0431 901-3365
wohnungsamt@kiel.de
oder Grundsicherung@kiel.de

Das Bürger-Amt hat offen:
Montag 8 - 12 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 7 - 12 Uhr
Montag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

So kommen Sie dort hin:
Mit dem Bus: Linie 50, 51, 52, 81
Bis zur Haltestelle: Harmstraße

Mit dem Auto:
Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze
- Waisenhofstraße
- Fleethörn
- Willestraße


Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gebäude.
Und es gibt einen Aufzug.