Hilfe bei Anwalts-Kosten
Was ist die Hilfe bei Anwalts-Kosten?

Sie haben einen Streit.
Und Sie können den Streit nicht alleine klären.
Zum Beispiel:
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
kündigt Ihnen die Wohnung.
Aber Sie wollen dort wohnen bleiben.

Dann können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel von einem Anwalt
oder einer Anwältin.

Ein Anwalt oder eine Anwältin kostet viel Geld.
Das Amt kann Ihnen bei den Kosten helfen.
Diese Hilfe heißt:
Hilfe bei Anwalts-Kosten
Ein anderes Wort ist:
Beratungs-Hilfe.
Sie müssen dann den Anwalt oder die Anwältin
nur zum Teil bezahlen.
Oder gar nicht bezahlen
Wie hilft der Anwalt oder die Anwältin?

Ein Anwalt oder eine Anwältin kennt sich gut
mit Verträgen und Gesetzen aus.
Der Anwalt oder die Anwältin kann zum Beispiel
- Ihnen die Verträge und Gesetze erklären.
- Mit Ihrem Vermieter
oder Ihrer Vermieterin sprechen.
Oder Briefe schreiben.

Oft kann der Anwalt oder die Anwältin
den Streit klären.
Bei der Beratungs-Hilfe geht der Anwalt
oder die Anwältin nicht vor Gericht.
Wann kann ich die Hilfe bei Anwalts-Kosten bekommen?

Sie können die Hilfe bekommen:
- Wenn Sie die Kosten für den Anwalt
oder die Anwältin nicht bezahlen können. - Oder wenn Sie die Kosten
nur zum Teil bezahlen können. - Und wenn das Gericht sagt:
Es kann sein,
dass Sie im Streit vor Gericht
Recht bekommen.
Das nennt man auch: Aussicht auf Erfolg.

Sie können keine Beratungs-Hilfe bekommen:
Wenn Sie schon andere Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Sie haben eine Rechts-Schutz-Versicherung.
Dann bezahlt die Versicherung die Kosten. - Oder Sie sind in einem Mieter-Verein.
Dann berät Sie der Mieter-Verein.
Wie bekomme ich die Hilfe bei Anwalts-Kosten?

Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
In dem Antrag müssen Sie genau erklären:
- Wie viel Geld haben Sie?
- Können Sie keine andere Hilfe bekommen?
- Worum geht es in dem Rechts-Streit?
Sie stellen den Antrag beim Amts-Gericht.
Dort bekommen Sie auch den Antrag.
Die Adresse und Telefon-Nummer
vom Amts-Gericht
stehen am Ende von diesem Text.
Was ist der Beratungs-Hilfe-Schein?

Sie müssen diese Sachen mitbringen:
- Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis
oder einen Brief von diesem Amt:
Landes-Amt für Soziale Dienste.
In dem Brief muss stehen:
Sie können einen WC-Schlüssel bekommen.

- Wenn Sie eine besondere Krankheit haben:
Einen Brief oder einen Bericht
vom Arzt oder von der Ärztin.
In dem Brief oder Bericht muss stehen:
Welche Krankheit Sie haben.
Was ist der Beratungs-Hilfe-Schein?

Sie haben den Antrag gestellt.
Und das Amts-Gericht sagt:
Ja, Sie bekommen Beratungs-Hilfe.
Dann bekommen Sie vom Amts-Gericht
einen Beratungs-Hilfe-Schein.
Das ist ein Brief.

Sie können mit dem Brief zu einem Anwalt
oder zu einer Anwältin gehen.
Sie können sich den Anwalt oder die Anwältin
selbst aussuchen.
Sie müssen die Beratung dann nicht bezahlen.
Welche Hilfe gibt es noch?

Der Anwalt oder die Anwältin
kann den Streit nicht klären?
Dann können Sie vor Gericht gehen.
Dann gibt es ein Gerichts-Verfahren.
Ein Richter oder eine Richterin entscheidet,
wer im Streit Recht bekommt.
Das Gerichts-Verfahren heißt auch:
Gerichts-Prozess
oder Prozess.

Ein Prozess kostet viel Geld.
Sie können für den Prozess
Geld-Hilfe bekommen.
Die Hilfe heißt Hilfe bei Prozess-Kosten.
Dafür müssen Sie auch einen Antrag stellen.

Mehr Infos zur Hilfe bei Prozess-Kosten
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier:
Prozess-Kosten-Hilfe

Sie haben nur eine rechtliche Frage?
Zum Beispiel zu Ihrem Miet-Vertrag
oder zu Ihrem Arbeits-Vertrag.
Dann reicht meistens eine Rechts-Beratung.
Die Rechts-Beratung ist ein Angebot
von der Stadt Kiel
für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Kiel.
Für die Rechts-Beratung müssen Sie
keinen Antrag stellen.
Sie brauchen nur einen Termin.
Den Termin machen Sie im Amt
bei der Bürger-Beratung.

Mehr Infos zur Rechts-Beratung
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Rechts-Beratung.
So kommen Sie zum Amts-Gericht Kiel

Sie stellen den Antrag auf Beratungs-Hilfe
beim Amts-Gericht Kiel.
Die Adresse ist:
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Telefon: 0431 604 0
E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de

So kommen Sie dorthin:
- Mit den Bus-Linien 51, 52, 81, 82:
Bis zur Halte-Stelle: Harmsstraße.

- Mit dem Auto:
Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze:
Im Park-Haus Deliusstraße

- Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gericht.
Und es gibt einen Aufzug.