Landes-Blinden-Geld
Was ist das Landes-Blinden-Geld?

Das Landes-Blinden-Geld ist
eine Geld-Hilfe vom Amt
- für blinde Menschen
- und für fast blinde Menschen.
Wann kann ich Landes-Blinden-Geld bekommen?

Sie können das Geld bekommen:
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht.

Das bedeutet:
- Sie sind auf beiden Augen blind.
- Oder Sie können auf beiden Augen
nur sehr wenig sehen.

Auch Kinder können das Geld bekommen:
- Wenn Kinder blind oder fast blind sind.
- Und wenn die Kinder 1 Jahr alt sind oder älter.
Wie viel Landes-Blinden-Geld kann ich bekommen?

Blinde Menschen bekommen das Geld
jeden Monat Geld.
Im Jahr 2022 bekommen sie so viel Geld:
- Blinde Erwachsene bekommen 300 Euro.
- Blinde Kinder bekommen 200 Euro.
- Wenn blinde Menschen auch taub sind,
dann bekommen sie 400 Euro. - Wenn blinde Menschen im Pflege-Heim
oder im Alten-Heim wohnen,
dann bekommen sie die Hälfte von dem Geld.

Die Menschen bekommen das Geld
immer am ersten Tag im Monat.
Wie bekomme ich Landes-Blinden-Geld?

Sie müssen einen Antrag stellen beim
Amt für Wohnen und Grund-Sicherung.
Dort gibt es auch den Antrag.
Das Amt hilft Ihnen mit dem Antrag.
Sie können im Amt anrufen
oder Sie können dort hingehen.
Die Adresse und Telefon-Nummer vom Amt
stehen am Ende von diesem Text.

Der Antrag steht auch im Internet.
Dafür klicken Sie hier:
Antrag Landes-Blinden-Geld und Blinden-Hilfe
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Was muss ich mitbringen?

Sie müssen diese Sachen mitbringen:
- Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis
mit dem Merk-Zeichen Bl.

- Und einen Brief vom Landes-Amt
Im Brief muss stehen:
Sie sind blind oder Sie sind fast blind.
Sie bekommen das Merk-Zeichen BI.
Der Brief heißt:
Fest-Stellungs-Bescheid.
Sie müssen keine anderen Briefe mitbringen.
Zum Beispiel Briefe darüber,
wie viel Geld Sie haben.
Es ist nicht wichtig, wie viel Geld Sie haben.
Alle blinden oder fast blinden Menschen
können das Landes-Blinden-Geld bekommen.
Was ist noch wichtig?

Sie haben noch
- keinen Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl - und keinen Fest-Stellungs-Bescheid?
Dann können Sie einen Antrag stellen
beim Landes-Amt für Soziale Dienste.

Mehr Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier:
Schwer-Behinderten-Ausweis.

Es gibt noch eine andere Geld-Hilfe
für blinde und fast blinde Menschen.
Die Hilfe heißt: Blinden-Hilfe.
Die Blinden-Hilfe ist eine Sozial-Hilfe.
Das bedeutet:
Sie bekommen die Blinden-Hilfe nur,
wenn Sie nur wenig Geld zum Leben haben.

Mehr Infos zur Blinden-Hilfe
stehen auf einer anderen Internet-Seite.
Dafür klicken Sie hier: Blinden-Hilfe.
So kommen Sie zum Amt für Wohnen und Grund-Sicherung

Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Die Adresse ist
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon
- 0431 901-3379
- oder 0431 901-3347
- oder 0431 901-3349
- oder 0431 901-3359
- oder 0431 901-3343
- oder 0431 901-3365

Das Bürger-Amt hat offen:
Montag 8 - 12 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 7 - 12 Uhr
Montag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

So kommen Sie dort hin:
Mit dem Bus: Linie 50, 51, 52, 81
Bis zur Haltestelle: Harmstraße

Mit dem Auto:
Hier gibt es auch Behinderten-Parkplätze
- Waisenhofstraße
- Fleethörn
- Willestraße


Barriere-frei:
Sie kommen mit dem Rollstuhl ins Gebäude.
Und es gibt einen Aufzug.