Erneuter Aufruf zur Wahl für den
7. Beirat für Seniorinnen und Senioren

Trotz unbesetzter Plätze hatte der 7. Beirat für Seniorinnen und Senioren im März 2020 seine konstituierende Sitzung. Sechs weitere Vertreter*innen werden noch gesucht. Nun haben interessierte Kieler*innen ab dem 60. Lebensjahr erneut die Möglichkeit, sich für die Mitgliedschaft im 7. Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel zu bewerben.

Die Wahl

Im August letzten Jahres hatten interessierte Kieler*innen die Möglichkeit, sich als Mitglieder im Beirat für Seniorinnen und Senioren zu bewerben. Im März 2020 war die konstituierende Sitzung. 

Für die Ortsbeiratsbezirke Steenbek/Projensdorf, Ravensberg/ Brunswik/ Düsternbrook
Meimersdorf/Moorsee, Elmschenhagen/Kroog, Gaarden und Ellerbek/Wellingdorf werden noch je ein*e Vertreter*in für den Beirat gesucht.


Verfahren und Voraussetzungen

Vom 9. bis 29. März 2021 können Interessierte ihre Kandidatur erklären.

Voraussetzung ist,

  • dass Sie im Wahljahr das 60. Lebensjahr vollenden,
  • Sie ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Kiel haben und
  • Ihre Bereitschaft zur Kandidatur bis zum Bewerbungsende gegenüber dem Amt für Soziale Dienste, der Geschäftsführung des Beirates für Seniorinnen und Senioren, erklären.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist übrigens keine Voraussetzung für eine Kandidatur. Ebenso können Bewohner*innen aus Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder aus Pflegeeinrichtungen kandidieren. 

Weiterhin müssen Sie nicht in dem Ortsbeiratsbezirk wohnen, um sich zu bewerben. Lediglich der Wohnsitz im Kieler Stadtgebiet ist Voraussetzung.

Nach Bewerbungsschluss werden die Kandidat*innen zu den Sitzungen der Ortsbeiräte eingeladen und erhalten die Möglichkeit, sich dort vorstellen. Wer verhindert ist, kann eine schriftliche Vorstellung in der Sitzung verlesen lassen. 

Der Ortsbeirat beschließt, wer dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit vorgeschlagen wird. Dabei wird eine Person benannt, weitere geeignete Bewerber*innen gelangen auf eine Nachrückliste. 

Die Ratsversammlung wählt schließlich aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte die Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren.

Erklärung zur Kanditatur


Der Beirat

Der Beirat vertritt die Belange der älteren Kieler*innen gegenüber der Ratsversammlung und der Verwaltung in allen Lebensbereichen. Der Beirat kann Anträge an die städtischen Ausschüsse und die Ratsversammlung stellen. 

Er hat einen Sitz in der Kieler Pflegekonferenz und ist mit Delegierten im Landesseniorenrat und dem „Altenparlament“ des Landes Schleswig-Holstein vertreten.

Um dem großen Aufgabenfeld gerecht zu werden, haben die Mitglieder mehrere Fachgruppen gebildet. Diese kümmern sich beispielsweise um ältere Menschen im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz und Sicherheit oder um Wohnen und Pflege im Alter.

Jeden ersten Donnerstag im Monat um 10 Uhr trifft sich der Beirat für Seniorinnen und Senioren zur Sitzung. Mehr über den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel erfahren Sie auf der neu gestalteten Internetseite unter: www.seniorenbeirat-kiel.de oder im Infosystem Kommunalpolitik


Ansprechpartnerin

Mehr über den Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie über die anstehende Nachwahl erfahren Interessierte bei der Geschäftsführerin Maria Rudolph im Amt für Soziale Dienste unter

0431 901-3678

Bei Frau Rudolph erhalten Sie die Formulare zur Kandidatur oder diese werden Ihnen nach Absprache zugeschickt.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Geschäftsführung Beirat für Seniorinnen und Senioren

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel

Maria Rudolph
0431 901-3678

Erklärung zur Kandidatur