Veröffentlichungen & Rechtsgrundlagen
Veröffentlichungen
Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten ist online, Sie können ihn hier herunterladen (nicht barrierefrei).
Gemäß § 6 Absatz 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel legt die Gleichstellungsbeauftragte der Ratsversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Seit dem 1. Oktober 2010 lautet auf Beschluss der Ratsversammlung die offizielle Bezeichnung der Amtsinhaberin und der Stabstelle: Die Gleichstellungsbeauftragte, das Referat für Gleichstellung.
Der Tätigkeitsbericht 2010 der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbeauftragten dokumentiert diesen Übergang.
Diese Broschüre ist im Referat für Gleichstellung erhältlich. Bitte rufen Sie uns doch an.
Diese Broschüre erhalten Sie in gedruckter Form im Referat für Gleichstellung. Nutzen Sie auch gern die digitale Version.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtgrundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Referats für Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel sind:
- Grundgesetz - Artikel 3 II GG
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG
- Gleichstellungsgesetz Schleswig Holstein - GStG SH
- Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte /
Referat für Gleichstellung
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Referat für Gleichstellung
0431 901-2056
Referat.Gleichstellung@kiel.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert