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Antrag der Verwaltung - 0952/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept.Hier: Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen, weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Oct 30, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 7, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Antrag
Antrag:
- Der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1).
- Den Abwägungsvorschlägen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §139 BauGB (s. Anlage 2) wird zugestimmt.
- Das im Rahmen der VU erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept wird als Grundlage für die weitere, gestufte Entwicklung beschlossen.
- Die Ratsversammlung bekräftigt ihr Ziel, die geschichtsträchtige Festung Friedrichsort in städtisches Eigentum zu übernehmen, denkmalgerecht wiederherzustellen und der Öffentlichkeit mindestens in Teilen zugänglich zu machen. Hierzu soll der Ankauf der Fläche (s. Anlage 3) auch mittel- bis langfristig weiterverfolgt werden.
- Die vorbereitenden Untersuchungen werden für abgeschlossen erklärt.
Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Begründung:
Zu 1.
Mit Beschluss (Drucksache 0079/2015) vom 19.02.2015 hat die Ratsversammlung die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) einschließlich integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Gebiet Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort beschlossen. Nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat die Verwaltung die Durchführung der VU im Januar 2016 an das Gutachterbüro S.T.E.R.N. aus Berlin vergeben.
Mit dem Zwischenbericht (Drucksache 0294/2017) legte die S.T.E.R.N. 2017 eine Analyse des Untersuchungsgebiets, daraus festgestellte städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB, abgeleitete Potentiale und räumliche Perspektiven in drei Szenarien vor und daraus abgeleitet einen Entwurf eines Struktur- und Nutzungskonzeptes welches von der Ratsversammlung als Grundlage für den weiteren VU-Prozess beschlossen wurde.
Ebenfalls legten die Gutachter eine Studie über die Machbarkeit der Sanierung, Rekonstruktion und Öffnung der Seefestung Friedrichsort vor. Neben der Öffnung der Seefestung und Nutzung der Kasematte 1, z. B. zur Veranschaulichung der deutsch-dänischen Geschichte, ist die Rekonstruktion der nordöstlichen Bastion in Form eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes zu nennen.
Mit dem Abschlussbericht zeigen die Gutachter auf, welche städtebaulichen Missstände und Funktionsschwächen im Untersuchungsgebiet vorliegen und formulieren Zielvorstellungen, wie sich die im Untersuchungsraum vorgefundenen Missstände bewältigen lassen und entwickeln eine Perspektive in Form eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Aus dem in sich konsistenten Zielsystem werden konkrete Maßnahmen abgeleitet und mit Kosten hinterlegt. Der Bericht unterbreitet Vorschläge, mit welchem Verfahren eine Umsetzung der Ziele erfolgen kann.
Der Gutachter hat für alle vier Teilräume des Untersuchungsgebiets - Gewerbe- und Industriegebiet, Seefestung Friedrichsort, Alt-Friedrichsort und nördl. Grünräume/ südl. Abschnitt des Falckensteiner Strandes – städtebauliche Missstände festgestellt.
Für das Gewerbe- und Industriegebiet kann auf den Einsatz von Instrumenten des besonderen Städtebaurechts zur Lösung der städtebaulichen Missstände verzichtet werden. Die LHK beabsichtigt den nördlichen Teil des Gewerbe- und Industrieareals von den Eigentümern zu erwerben und strebt einen Revitalisierungsprozess an, verbunden mit einer erstmaligen öffentlichen Erschließung der Fläche. Der Beschluss zu diesem Vorgehen steht verfahrensbezogen parallel zu dieser Vorlage zur Beratung an. Unter der Voraussetzung, dass die Antragspunkte der Parallelvorlage beschlossen werden, können für diesen räumlichen Bereich wichtige Maßnahmen aus den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Umsetzung gelangen. Mit der Revitalisierung des Gewerbe- und Industriegebietes wird dem Ziel der nachhaltigen und ressourcenschonenden städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen. Die gewerbliche und industrielle Flächenknappheit in Kiel, bei gleichzeitig hohem Flächenbedarf, wird abgemildert.
Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als Förderkulisse im Sinne der Städtebauförderung wird durch den Gutachter auf den räumlichen Bereich um die Festungsanlage begrenzt vorgeschlagen. Hier bestehen hinsichtlich ihrer Schwere die meisten problematischen städtebaulichen Missstände, die zu ihrer Beseitigung den Einsatz des besonderen Städtebaurechts im Rahmen einer Förderungsmaßnahme geboten erscheinen lassen. Hinzu kommt die Bedeutung der Festungsanlage als in Teilen noch erhaltene ehemalige Seefestung im südlichen Ostseeraum. Sie steht für die wesentlichen Entwicklungen und prägenden Epochen der Landeshauptstadt Kiel als ein herausragendes Kultur- und Bodendenkmal und Teil der deutsch-dänischen Geschichte.
Für eine Festlegung der Teilräume Alt-Friedrichsort und nördlich angrenzender Grünraum/ südlicher Falckensteiner Strand als Förderungsgebiete bestehen vor dem Hintergrund der Vielzahl städtebaulicher Projekte keine ausreichenden Ressourcen bei der Landeshauptstadt Kiel. Die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen wäre kurz- bis mittelfristig nicht möglich und widerspricht damit dem Gebot der zügigen Durchführung.
Vor dem Hintergrund der langwierigen Kaufvertragsverhandlungen mit den Gesellschaftern der Festung Friedrichsort GmbH & Co.KG und der benachbarten Firma Caterpillar Motoren GmbH (siehe hierzu auch die Begründung zu Antragspunkt 4) schlägt die Verwaltung eine Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme für den räumlichen Bereich der Seefestung zurzeit jedoch nicht vor. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat der Landeshauptstadt Kiel gegenüber signalisiert, dass Voraussetzung für eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln der Ankauf der Seefestung ist. Ohne ein Eigentumswechsel ist die Qualifizierung und Öffnung der Seefestung für die Bevölkerung folglich nicht wie vorgeschlagen umsetzbar. Beabsichtigt ist, die vorgeschlagenen Ziele entsprechend Antragspunkten 3 und 4 gestuft weiter zu verfolgen und gegebenenfalls später wieder in eine städtebauliche Gesamtmaßnahme einzusteigen.
Zu 2.)
Die gesamten Planungsinhalte wurden mit den Trägern öffentlicher Belange gemäß §139 BauGB erörtert. Die vorgetragenen Anregungen sind in der Anlage 2 zusammengetragen und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Zu 3.)
Das im Rahmen der VU erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ist die planerische Konzeption zur räumlichen Entwicklung des Bereiches Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort basierend auf dem Leitbild „Friedrichsort – Vergangenheit wird lebendig, Zukunft gegenwärtig. Ein Ort mit Geschichte. Ein Ort am Wasser“ und daraus abgeleiteten Entwicklungszielen:
- Stärkung und Etablierung einer kulturellen Identität der Festung Friedrichsort im Ostseeraum
- Traditioneller Industriestandort mit hohem Entwicklungspotential – Profilierung und Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes als grünen und nachhaltigen Standort mit Geschichte
- Maritimes Flair an der Förde ausbauen – Skagerrakufer, neue Wege
- Wohnen, Leben und Arbeiten am Wasser – Potenziale von Alt-Friedrichsort nutzen
- Naturnahen Erholungsraum an der Förde erhalten und entwickeln – Falckensteiner Strand
- Stärkung der Umgebung des Landschaftsschutzgebietes Heischer Tal
- Stärkung des Stadtteilzentrums Pries/ Friedrichsort und Umgebung
Diese Ziele finden sich räumlich wieder im Struktur- und Nutzungskonzept und sind runtergebrochen in konkrete Maßnahmen in einer Maßnahmenliste.
Da eine zügige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für drei Teilräume - wie bereits oben angesprochen - im Rahmen einer Gesamtstrategie nicht gegeben ist, soll der Prozess gestuft weiterverfolgt werden. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept bildet zukünftig die räumliche Perspektive für den Bereich Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, auch im Sinne von §1 Abs.6 Nr.11 Baugesetzbuch.
Zu 4.)
Die historische Seefestungsanlage Friedrichsort ist heute im Eigentum von 4 verschiedenen Eigentümerinnen. Der Bund betreibt auf den südlichen Flächen weiterhin eine militärische Nutzung (Entmagnetisierungsanlage). Das Land nutzt den östlichen Außenwall der Seefestung als Deich. Die Kasematte 1 und nordwestlich der Kasematte 1 liegende Flächen befinden sich im Eigentum der Firma Caterpillar Motoren GmbH & Co.KG. Die zentralen Bereiche der Seefestung und das „Antennenfeld“ sind 2006 vom Bund an die „Festung Friedrichsort GmbH & Co.KG“ veräußert worden.
Die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung erarbeitete Machbarkeitsstudie zur Rekonstruktion und Öffnung der Seefestung setzt den Grunderwerb, insbesondere vor dem Hintergrund der Schaffung fördertechnischer Rahmenbedingungen, für die Grundstücke der beiden zuletzt genannten privaten Gesellschaften voraus. Mit beiden Gesellschaften sind Grundstücksankaufssondierungen geführt worden, diese konnten aber bisher nicht erfolgreich für die Landeshauptstadt Kiel abgeschlossen werden.
Die Firma Caterpillar Motoren bindet eine Übertragung ihrer Flächenanteile an der Seefestung an
eine langfristige Sicherung ihres Industriestandortes. Diese ist u. a. aber nur vor dem Hintergrund einer gesicherten Perspektive für die Seefestung möglich. Da diese aufgrund der zurückhaltenden Verkaufsbereitschaft der „Festung Friedrichsort GmbH & Co.KG“ nicht gegeben ist, konnte in diesem Punkt noch kein Ergebnis erzielt werden.
Wie bereits geschrieben, ist die Verkaufsbereitschaft der Festung Friedrichsort GmbH & Co.KG zurückhaltend. Die einzelnen Gesellschafter verfolgen unterschiedliche Ziele. Die in den Sondierungen von Seiten der Landeshauptstadt Kiel genannten Regularien zur Kaufpreisfindung fanden keinen Zuspruch. Eine begründete Kaufpreisvorstellung von Seiten der Gesellschafter konnte bisher nicht vorgelegt werden. Die Sondierungen sind daher sehr stockend und es ist nicht absehbar, ob und wann es zu einer Einigung kommen kann.
Die Verwaltung wird aber den Verhandlungsprozess mit dem Ziel des Eigentumsübertrags und der Öffnung der Festung für die Bevölkerung weiter fortführen.
Zu 5.)
Mit Beschluss vom 19.02.2015 leitete die Ratsversammlung vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichort ein. Der Beschluss wurde am 22.04.2015 öffentlich bekannt gegeben. Der Beschluss löste bei den Betroffenen eine Auskunftspflicht aus (§138 BauGB), ebenfalls ist auch die Zurückstellung von Baugesuchen (§141 Abs. 2) gegeben. Mit der Vorlage des Abschlussberichtes werden die vorbereitenden Untersuchungen für abgeschlossen erklärt. Der Abschluss der vorbereitenden Untersuchung, und damit die Aufhebung der o.g. Rechtsfolgen wird öffentlich bekannt gegeben.
Da aktuell der Erwerb der Festung nicht absehbar ist, wird die Landeshauptstadt Kiel die städtebauliche Förderungsmaßnahme gegenüber dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration als beendet erklären und abrechnen.
Mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchung entfällt die Begründung für die am 20.09.2018 durch die Ratsversammlung beschlossene Satzung des „Besonderen Vorkaufsrechts“ für das Untersuchungsgebiet Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort (Drucksache 0824/2018). Die Verwaltung wird der Ratsversammlung eine gesonderte Beschlussvorlage zur Aufhebung der Satzung vorlegen.
i.V.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 VU Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Abschlussbericht
Anlage 1 Kartensatz
Anlage 2 Abwägung TÖB
Anlage 3 Ankauf Liegenschaft Seefestung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,8 MB
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2
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öffentlich
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4,8 MB
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3
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öffentlich
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4,9 MB
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4
|
öffentlich
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4,5 MB
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5
|
öffentlich
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2,1 MB
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6
|
öffentlich
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5,2 MB
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7
|
öffentlich
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946,1 kB
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8
|
öffentlich
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305,3 kB
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