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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0626/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Der Übernahme von Kosten in Höhe von insgesamt 81.465,48 EUR für dieHeinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein (HBS SH)für derenBeteiligung am Interreg 6B-Nordseeraumprojekt Data for Allim Rahmen des städtischen „Förderprogramms zur Kofinanzierung von Interreg-Projekten für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel“ (s. Drs. 1023/2021 und Drs. 0211/2022)für die Jahre 2023 bis 2025 wirdzugestimmt. Die Kofinanzierungsanteile werden, entsprechend des Prüfergebnisses der Interreg-Verwaltung, als städtische Zuwendung gewährt.

2. Zugestimmt wird einer vollständigen und ausschließlichen Prüfung des Projekts und der Mittelverwendung durch die Interreg-Administration.

 

3. Mit der Zustimmung zu Nummer 1. bis 2. wird die Verwaltung legitimiert, von der „Richtlinie der LHK über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“ abzuweichen.

1.  

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Sachverhalt/Begründung

 Der Sachverhalt wird wie folgt beschrieben:

 

A   Kurzbeschreibung Data for All

B   Mehrwert für Kiel.Sailing.City

C   Förderrechtliche Bewertung

D   Interreg-Kontext

E   Aktueller Stand des städtischen Kofinanzierungsprogramms

 

 

 

 

 

 

 

A Kurzbeschreibung Data for All (Data4All) - Data-driven Public Service Delivery in the North Sea Region (s. auch Anlage 1)

 

Das Verstehen, Verarbeiten und Nutzen relevanter Daten aus einer Vielzahl von Quellen ist zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Transformation sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor geworden. Die Gewinnung von Unabhängigkeit und Überblick über die Potenziale von Daten wird für öffentliche Akteur*innen unter dem Begriff "Datensouveränität" zusammengefasst. Allerdings werden die Potenziale für kommunale und regionale Behörden bei der Schaffung einer solchen Souveränität weit weniger ausgeschöpft als in der Privatwirtschaft oder bei nationalen Stellen.

 

Data for All stellt sich dieser Herausforderung und zielt darauf ab, kommunale und regionale

Behörden aller Größenordnungen in die Lage zu versetzen, die Verarbeitung öffentlicher Daten und deren Umsetzung in datengesteuerte Servicelösungen effektiv zu handhaben.

 

Das gesamte wissenschaftliche und praktische Wissen wird in die Data-for-All-Roadmap einfließen, eine digitale Inhaltsplattform, die Kommunen und regionalen Behörden aus ganz Europa intuitive praktische Unterstützung und schrittweise Anleitungen bietet.

 

Die HBS SH wird dabei praktische Lösungen für lokale und regionale Behörden als Ergebnis der Beiträge erarbeiten, interessierte Pilotprojekte bei der Identifizierung der dringendsten Herausforderungen unterstützen und innovative Lösungen auf der Grundlage von Datennutzung entwickeln. Dies gilt besonders für die Pilotentwicklung der Kiel-Region, aus der konkrete Handlungsempfehlungen für die Landeshauptstadt Kiel und die Region einhergehen werden. Die KielRegion GmbH ist Unterpartnerin der HBS SH.

 

Die HBS SH wird zudem die Distribution leiten und einen klaren Verbreitungsplan ausarbeiten, um das neu erworbene Wissen und die Erfahrungen aus den sieben Pilotprojekten zu verbreiten. Ziel ist es, die politischen Entscheidungsträger*innen zu schulen und ihr Bewusstsein für die Bedeutung öffentlicher Daten zu schärfen.

 

Leadpartnerin - und damit verantwortlich für die inhaltliche und finanzielle Steuerung: Intercommunale Leiedal (BE).

Projektpartner*innen neben der HBS SH: Stad Kortrijk (BE), VIVES Hogeschool (BE), Vejle Kommune (DK), Vimento (DK), Brest metropole (FR), Brest’aim (FR), Agentur für Kommunikation, Organisation und Management GmbH (DE), Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (DE), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DE), KielRegion GmbH (DE), Provincie Drenthe (NL), Stichting NHL Stenden Hogeschool (NL), Gemeente Emmen (NL), Universitete i Stavanger (NOR), Eigersund kommune (NOR), Kungsbacka kommun (SWE), Göteborgs Universitet (SWE).

 

 

B Mehrwert für Kiel.Sailing.City aus Sicht der Stabsstelle Digitalisierung, Dezernat zentrale Steuerung, Leitlinien und Wirtschaft

 

Die Digitale Strategie der Landeshauptstadt Kiel formuliert in ihren Zielen die Nutzung von Daten als einen wichtigen Baustein zur Erreichung von gesteigerter Lebensqualität für Menschen in Kiel – sowie der Förderung wirtschaftlicher und ökologischer Potentiale. Es werden bereits eine Vielzahl an datenbasierten Projekten in der Landeshauptstadt Kiel umgesetzt. Auch stellt die Landeshauptstadt über 130 Datensätze offen zur Verfügung.

 

Das Projekt Data4All betrachtet, in Bezug auf die Nutzung und Bereitstellung von Daten, die damit zusammenhängenden Herausforderungen und Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Ergebnisse werden zielgruppengerecht aufgearbeitet und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt bietet Mehrwerte für datenbasierte Projekte und Services der Landeshauptstadt Kiel, sowie darüber hinaus.

 

Zusätzlich wird die Relevanz und Reichweite des Projektes „Smarte Kiel Region“ von regionaler auf EU-Ebene gesteigert. Durch die Zusammenarbeit mit einem internationalen und breit aufgestellten Konsortium werden Synergien erzielt, welcher der Kieler Region zugutekommen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Brest Métropole Tandempartnerin der KielRegion GmbH im Projekt ist. Damit leistet das Projekt Data4All einen direkten Beitrag zum Projekt „Smarte Kiel Region“ und zu den internationalen Zielen wie der Zusammenarbeit mit Partnerstädten der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

C Förderrechtliche Bewertung der EU-Regiestelle, Referat für Wirtschaft

 

Das Projekt leistet durch die Kooperation mit verschiedenen Institutionen aus dem Ostseeraum einen Beitrag zu den internationalen Zielen der LHK. Hervorzuheben ist, dass städtische Bedarfe (Services und „Smarte Kiel Region“) einbezogen werden.

 

Die Klimaziele der EU sowie die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben zudem einen hohen Stellenwert in allen Interreg-Programmen und spiegeln sich entsprechend in den unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Prioritäten wider.

 

Durch die Prüfung der Interreg-Administration und die bereits erfolgte Genehmigung des Interreg-Ausschusses kann die Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit des Projektantrages sowie der grenzüberschreitende Mehrwert vorausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und damit abweichend vom ansonsten üblichen Procedere schlägt die Verwaltung vor, von eigenen Prüfungen abzusehen.

 

Zur Finanzierung eines Interreg-Projektes müssen die Partner*innen einen Eigenanteil aufbringen. Dieser beträgt im 6B-Nordseeraumprogramm bis zu 40%. Die Mittel sind im Rahmen der Beantragung darzustellen. Neben Eigenmitteln können jedoch auch Drittmittel (z.B. von nationalen Stellen, Behörden oder nationalen Förderprogrammen und Zuschüssen) als Kofinanzierung eingebracht werden.

 

Dazu schlägt die Verwaltung vor, die städtische Förderung abweichend von der von der Ratsversammlung beschlossenen „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie-ZRL; Drs. 1035/2022)“, sondern insofern in Anlehnung an die bereits erfolgten Prüfungen durch die Interreg-Administration zu genehmigen.

 

Die ZRL sieht, dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend, eine Förderfähigkeit von Aufwendungen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten vor. Das heißt, um förderfähig zu sein, müssen die Kosten im Zusammenhang mit den angegebenen Projektaktivitäten stehen, für die Durchführung dieser Aktivitäten und zum Erreichen der Projektziele notwendig und im genehmigten Budget enthalten sein. Insgesamt sollen die tatsächlichen Kosten identifizierbar, überprüfbar und plausibel sein und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Grundsätzen der Kostenrechnung stehen.

 

Demgegenüber arbeitet das Programm Interreg in dieser Förderperiode u. a. mit vereinfachten Kostenoptionen wie Pauschalfinanzierungen. Die Partner*innen müssen keine Belege für die Ausgaben vorlegen und nicht nachweisen, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind bzw. ob/dass die Pauschalbeträge oder Pauschalsätze der Realität entsprechen. Dadurch sollen eine vereinfachte Antragsstellung, eine einfachere Dokumentation sowie schnellere Zahlungen ermöglicht werden („Bürokratieabbau“).

 

Angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Förderpraxis schlägt die Verwaltung hier vor, von der ZRL abzuweichen und den skizzierten insofern „vereinfachten Regularien“ des Programms Interreg zu folgen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Zwecksetzung vollumfänglich erfüllt wird.

 

Das Projekt hat ein Fördervolumen von 3,3 Mio. EUR. Das Partnerbudget für die HBS SH beträgt 226.293,00 EUR.

 

Die Landeshauptstadt Kiel deckt den beantragten Fehlbetrag der HBS SH für Personal-, Sach- und administrative Kosten wie folgt:

 

in EUR

2023

2024

2025

Gesamt

Gesamtbudget lt. Antrag

75.431,00

75.431,00

75.431,00

226.293,00

gewährter Interreg-Zuschuss

45.258,60

45.258,60

45.258,60

135.775,80

Fehlbetrag der HBS SH lt. Antrag

30.172,40

30.172,40

30.172,40

90.517,20

bei der LHK beantragte KoFi

27.155,16

27.155,16

27.155,16

81.465,48

Eigenmittel HBS SH

(=10% der bei der LHK beantragten KoFi)

3.017,24

3.017,24

3.017,24

9.051,72

 

 

D Interreg-Kontext

 

Interreg, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 30 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel zu Energie und Klimawandel, Umwelt- und Ressourcenschutz, beim Arbeitsmarkt und sozialen Themen sowie im Verkehr. Interreg wird in vier Schwerpunkten (Aktionsbereichen) umgesetzt.

 

Die Interreg-Programme unterstützen die grenzüberschreitende (A), die transnationale (B) und die europaweite (Europe) Projektzusammenarbeit.

 

Am Interreg 6 B Nordseeprogramm sind Dänemark, die Niederlande und küstennahe Regionen von Schweden, Deutschland (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen), Belgien, Frankreich sowie Teile Norwegens beteiligt.

 

In der Förderperiode 2021 bis 2027 werden Projekte in vier thematischen Schwerpunkten gefördert.

Priorität 1: Robuste und intelligente Wirtschaft in der Nordseeregion

Priorität 2: Grüner Umschwung in der Nordseeregion

Priorität 3: Eine klimaresiliente Nordseeregion

Priorität 4: Bessere Governance in der Nordseeregion

 

Zusätzlich haben sich die Programmpartner*innen auf „Spotlight themes“ – Querschnittsthemen – geeinigt, die im Rahmen von Projekten zusätzlich behandelt werden können:

 

  • Digitalisierung
  • Stadt-Land-Verknüpfung
  • Stärken und Herausforderungen für das Nordseebecken

 

Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen im Nordseeprogramm 171,1 Mio. EUR an Zuschüssen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden bei genehmigten Projekte bis zu 60% der entstandenen Kosten erstattet. Förderfähig sind grundsätzlich Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Ausrüstung, Infrastruktur.

 

 

 

 

E Aktueller Stand dieses städtischen Kofinanzierung-Programms

 

In 2022 (Jahr 1 des Programms) und 2023 wurden von der HBS SH insgesamt vier Anträge auf Förderung gestellt: für das deutsch-dänische Interreg 5A-Projekt VekselWirk 2.0, für zwei Interreg 6B-Ostseeraumprojekte sowie für ein Interreg 6B-Nordseeraumprojekt (Data4All). Weitere Anträge von zivilgesellschaftlichen Institutionen liegen bisher nicht vor.

 

Eine Evaluierung dieses städtischen Programms sollte im ersten Halbjahr 2024 mit dem Blick auf notwendige Aktualisierungen bzw. Anpassungen erfolgen.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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