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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0629/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

a) Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat der Horizon Kiel gGmbH werden abberufen:

 

Mitglied

Ersatzmitglied

1. Ratsfrau Anna-Lena Walczak

1. Frau Astrid Leßmann

2. Herr Jan Wohlfarth

2. Herr Florian Weigel

 

b) Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat der Horizon Kiel gGmbH werden entsandt:

 

Mitglied

Ersatzmitglied

1. Ratsfrau Karla Frieben-Wischer

1. Ratsfrau Andrea Hake

2. Herr Jan Wohlfarth

2. Ratsherr Lasse Strauß

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Aufsichtsrat der Horizon Kiel gGmbH besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Der/die jeweils für den Bereich Gesundheit zuständige Stadtrat/Stadträtin oder einer/eine von ihm/ihr benannter Vertreter/Vertreterin ist kraft seines/ihres Amtes Mitglied im Aufsichtsrat, zwei weitere Mitglieder werden von der Landeshauptstadt Kiel und sechs Mitglieder von der AMEOS Krankenhausgesellschaft Holstein mbH entsandt.

Für jedes von der Landeshauptstadt Kiel entsandte Mitglied ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 ein Ersatzmitglied zu entsenden.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages beträgt die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in der Regel fünf Jahre. Der alte Aufsichtsrat führt sein Amt bis zur Berufung eines neuen Aufsichtsrates fort (§ 7 Abs. 5 Satz 2).

 

Aufgrund der neuen Zusammensetzung der Ratsversammlung werden alle bisher entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel abberufen und neue Vertreter*innen entsandt.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder.

Folglich sind eine Frau und ein Mann zu bestimmen. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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