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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0645/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die von der Landeshauptstadt in den Aufsichtsrat der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder werden abberufen:

 

Mitglied Ersatzmitglied

1. Ratsherr Sven Krumbeck 1. Ratsherr Dirk Scheelje

2. Ratsfrau Erika Diehr 2. Herr Nue Oroshi

3. Herr Timo Dittrich 3. Herr Daniel Pollmann

4. Ratsfrau Dr. Christina Schubert 4. Frau Astrid Leßmann

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel entsendet folgende neue Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH:

 

Mitglied Ersatzmitglied

 

1. Ratsherr Sven Krumbeck 1. Ratsherr Arne Stenger

 

2. Ratsfrau Antonia Grage 2. Frau Magdalena Drewes

 

3. Ratsherr Dr. Matthias Hüls 3. Ratsherr Sönke Klettner

 

4. Ratsfrau Katharina Rathjen 4. Ratsfrau Andrea Hake

 

c) Als Aufsichtsratsvorsitzende*r wird vorgeschlagen:

 

 Ratsherr Sven Krumbeck

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Sachverhalt/Begründung

Der Aufsichtsrat der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus sieben Mitgliedern. Der*die Oberbürgermeister*in oder ein*eine von ihm/ihr genannte*r Dezernent*in ist kraft des Amtes Mitglied im Aufsichtsrat. Von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel werden gem. § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags vier Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder entsandt. Die Christian-Albrechts-Universität entsendet zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder.

 

Gemäß § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist eine Entsendung neuer Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Landeshauptstadt Kiel das Vorschlagsrecht für den Vorsitz des Aufsichtsrats.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder.

Folglich sind zwei Frauen und zwei Männer zu bestimmen. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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