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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0676/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Einige Mitglieder sind gemäß Geschäftsordnung des kommunalen Beirats der SWK AG in der Fassung vom 03.12.2013 bereits dadurch ausgeschieden, weil sie nicht mehr der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel angehören. Klarstellend wird die Benennung folgender Mitglieder des Kommunalen Beirats der Stadtwerke Kiel AG jedoch wie folgt aufgehoben.

 

Mitglied

Ersatzmitglied

 

1. Herr Dr. Hans-Friedrich Traulsen 1)

1. ……………………

2. Herr Michael Frey

2. Herr Stefan Kruber

3. Herr Wilfried Voigt

3. Herr Oliver Voigt

4. Frau Gesa Langfeldt

4. Frau Astrid Leßmann

5. Ratsfrau Constance Prange

5. Frau Sigrid Schröter 

6. Stadtpräsidentin Bettina Aust 2)

6. …………………….

7. Herr Thomas Hermann

 

7. Herr Stefan Rudau.

 

1) Herr Dr. Hans-Friedrich Traulsen ist als Ersatzmitglied für Herrn Daniel Pollmann nachgerückt, der sein Mandat im Laufe der letzten Legislaturperiode niedergelegt hat. Ein neues Ersatzmitglied wurde nicht benannt.

 

2) Stadtpräsidentin Bettina Aust ist als Ersatzmitglied für Frau Dr. Martina Baum nachgerückt, die ihr Mandat im Laufe der letzten Legislaturperiode niedergelegt hat. Ein neues Ersatzmitglied wurde nicht benannt.

 

  1. Als neue Mitglieder aus dem Kreise der Ratsversammlung werden benannt:

 

Mitglied

Ersatzmitglied

1. .........................................

1. .....................................

2. .........................................

2. .....................................

3. .........................................

3. .....................................

4. .........................................

4. .....................................

5. .........................................

5. .....................................

6. .........................................

6. .....................................

7. .........................................

7. .....................................

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Auf die Drs. 0675/2023 „Auflösung des Kommunalen Beirates der Stadtwerke Kiel AG“ verweisend, wird erläuternd noch einmal Folgendes wiederholt.

 

Im Zuge der Teilprivatisierung der Stadtwerke Kiel AG im Jahr 2000 hatten sich die Aktionäre der Landeshauptstadt Kiel und der private Partner TXU Europe darauf verständigt, einen kommunalen Beirat einzurichten. Der kommunale Beirat sollte den Informationsfluss zwischen der SWK AG und den Gebietskörperschaften des traditionellen Versorgungsgebietes der Gesellschaft sicherstellen und den Meinungsaustausch mit diesen Gebietskörperschaften intensivieren. Die MVV Energie AG hat sich bei der Übernahme der Anteile von TXU Europe im Rahmen der Insolvenzabwicklung dazu bereit erklärt, diesen kommunalen Beirat beizubehalten. Eine entsprechende Regelung findet sich dazu in der Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der MVV Energie AG vom 6. Mai 2004. Diese Vereinbarung läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 06.05.2024 aus. Eine Anschlussvereinbarung ist nicht vorgesehen. Insofern endet am 06.05.2024 automatisch die Regelung zur Einrichtung eines kommunalen Beirats. Eines Auflösungsbeschlusses durch die Ratsversammlung bedarf es nicht und müsste, wenn er doch vor dem 06.05.2024 gefasst werden soll, mit dem Partner der Vereinbarung – der MVV Energie AG – einvernehmlich abgestimmt werden.

 

Dem kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG gehören gemäß Geschäftsordnung vom 03.12.2013 folgende Mitglieder an:

  • die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel,
  • 7 Vertreter / Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung,
  • die Vorstände der Stadtwerke Kiel AG,
  • die Werkleitung des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel und
  • Vertreter / Vertreterinnen der größten / wichtigsten Gemeinden und Ämter im Netzgebiet der Stadtwerke Kiel AG auf Vorschlag der Stadtwerke Kiel AG.

 

Der kommunale Beirat der Stadtwerke Kiel AG ist kein satzungsgemäßes Organ, er wird jedoch von dem Unternehmen aus betreut.

 

Der Beirat tagte in der Regel ein- bis zweimal im Jahr. Die letzte Sitzung fand jedoch am 01.11.2017 statt. Aus Sicht des Vorstands der Stadtwerke Kiel wurde die Fortführung dieser Veranstaltungen für nicht sinnvoll erachtet, da die Resonanz auf die Einladungen zu den vergangenen Veranstaltungen gering war. Die Vertreter der Umlandgemeinden im kommunalen Beirat haben kaum Interesse an dieser Veranstaltung gezeigt. Bestimmte Kiel spezifische Themen sind für die Umlandgemeinden auch von geringem Interesse. Wettbewerbliche Themen konnten im kommunalen Beirat aus unternehmensinternen Gründen nicht diskutiert oder vorgestellt werden. Somit ergab sich für den Vorstand der SWK AG immer das Problem, geeignete Themen für die Sitzung zu finden, insbesondere da die Umlandgemeinden auch mit anderen Versorgungsträgern zusammenarbeiten.

Die Vorstände der SWK AG sehen die/den Oberbürgermeister*in der LHK sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung auch außerhalb des kommunalen Beirats als gut informiert an, da viele Themen immer wieder in den Fraktionen und auch im Hauptausschuss der LHK vorgestellt werden. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass bis zum Auslaufen der Vereinbarung zwischen der LHK und der MVV Energie AG am 06.05.2024 noch einmal zu einem kommunalen Beirat eingeladen wird, außer wenn dies gewünscht wird. Dennoch soll der neuen Ratsversammlung Gelegenheit zu einer Neubenennung gegeben werden, solange die Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt Kiel und der MVV Energie AG Bestand hat. Nach dem 06.05.2024 besteht dann keine Pflicht zur Einrichtung mehr.

 

Einige Vertreter sind entsprechend der Regelung in der Geschäftsordnung des kommunalen Beirats der Stadtwerke Kiel AG bereits dadurch ausgeschieden, dass sie nicht mehr Mitglied der neuen Ratsversammlung sind. Aus Gründen der Klarheit wurden die nach der Kommunalwahl bereits ausgeschiedenen Mitglieder unter Antragspunkt a) noch einmal aufgelistet.

 

Entsprechend Antragspunkt b) sind für den kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG 7 Vertreter / Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung zu benennen. Die gleichzeitige Benennung eines Ersatzmitgliedes wird empfohlen.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH oder vergleichbarer Gremien ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass aufgrund der bisherigen Besetzung mit drei Frauen und vier Männern nunmehr vier Frauen und drei Männer zu bestimmen sind. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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