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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0576/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

§ 76 Abs. 4 Satz 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend ist der Ratsversammlung jährlich ein Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, zuzuleiten, in welchem

die Geber*innen, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

 

Auf Basis der Erhebungen in den Dezernaten werden vorliegend für 2022 entsprechende Übersichten zur Kenntnis gegeben.

Dazu wird auf die dieser Geschäftlichen Mitteilung beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Insgesamt wurden für die Übersichten Geld- und Sachspenden von rund 244 T€ erfasst.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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