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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 0602/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Stadtrat Stöcken berichtete dem Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit in der Sitzung vom 25.04.2019, dass die Bundesagentur für Arbeit auf Haftungsansprüche aus vor dem 06.08.2016 abgegebenen Verpflichtungserklärungen nach SGB II für bestimmte Flüchtlinge verzichten wolle. Das Jobcenter Kiel habe bei der Stadt angefragt, ob sie sich dem Verzicht im Hinblick auf ihre KdU-Ansprüche (Kosten der Unterkunft) anschließen wolle.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Erstattungsbescheide für Forderungen aus Verpflichtungserklärungen gem. SGB II, abgegeben vor dem 06.08.2016, wären vom Verzicht betroffen und welchen Wert haben diese?
  2. r wie viele Personen wurden diese sogenannten „Flüchtlingsbürgschaften“ aus 1) übernommen und welchen Aufenthaltsstatus haben diese gegenwärtig (Stichtag 01.05.2019)?
  3. Auf welche Höhe belaufen sich die bislang entstandenen Kosten der Unterkunft für Personen, für die Verpflichtungserklärungen vor dem 06.08.2016 abgegeben wurden (Stichtag 01.05.2019)?

 

 

gez. Ratsfrau Julia Brüggen    f. d. R.

 AfD-Ratsfraktion

 

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Anlagen

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