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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0762/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel mit der Kap Horn GmbH wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen r eine Hotel- und Büronutzung schaffen. Da die planerische Zielsetzung im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 615 1.Änderung nicht umgesetzt werden kann, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Vertrag gegenzeichnen.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 1017V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtinr Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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