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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0090/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt, dass Traditionsschiffe und historische Wasserfahrzeuge, für die die Stadt Liegeplatzgebühren erhebt, auf Antrag für das Jahr 2021 von den Liegeplatzgebühren befreit werden.

 

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Betrieb dieser Traditionsschiffe und historischen Wasserfahrzeuge hauptsächlich ehrenamtlich geleistet wird, sie r gemeinnützige Zwecke (z. B. Kunst und Kultur, Jugendförderung, Erhaltung traditioneller Seemannschaft, usw.) eingesetzt werden und ihr ständiger Liegeplatz sich innerhalb der städtischen Kieler Gewässer befindet.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Unter den Rahmenbedingungen zur Corona-Pandemie sind für viele ehrenamtliche Institutionen wichtige Investitionsgelder ausgefallen, z.B. durch Fahrten mit Gästen und Veranstaltungen. So auch für die o. g. Traditionsschiffe und historischen Wasserfahrzeuge, für deren Erhalt und Betrieb die erwirtschafteten Einnahmen überlebenswichtig sind.

 

Traditionsschiffe und historische Wasserfahrzeuge sind wichtige Bestandteile der Kieler Hafenlandschaft, nicht zuletzt in touristischer, kultureller und historischer Hinsicht.

 

Dient ihr Erhalt gemeinnützigen Zwecken, ist eine öffentliche Förderung, z.B. durch Erlass von Liegeplatzgebühren, angebracht.

 

 

gez. Ratsherr Andreas Arend    f.d.R

gez. Ratsherr Moritz Koitka

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Sven Krumbeck   f.d.R

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

   

 

gez. Ratsherr Dr. Ingmar Soll    f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

   

 

gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda   f.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

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