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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1093/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt, dass die Befreiung von Liegeplatzgebühren für Traditionsschiffe (Schiffssicherheitsverordnung Teil 3, Kapitel 1 Punkt 2) gem. Drs. 0090/2021 auch in 2022 fortgeführt wird.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Rahmenbedingungen zur Corona-Pandemie 2021 waren mit erheblichen finanziellen Einbußen für die Kieler Traditionsschiffe verbunden. Die Einnahmen sichern nicht nur den laufenden Betrieb der Schiffe, sondern werden zu einem großen Teil für die Durchführung von wichtigen Instandsetzungsmaßnahmen benötigt. Da in 2021 diese Einnahmen coronabedingt ausgefallen sind, wurden die Reparaturmaßnahmen in 2021 entweder ausgesetzt oder wurden durch Überbeanspruchung der eigenen Ressourcen bestritten. Für die Instandsetzungen in 2022 bedeutet dies, dass Maßnahmen teilweise aus 21 und 22 anfallen. Um diese doppelte Belastung etwas abzufangen, sollen die Liegeplatzgebühren für Schiffe, welche die genannten Voraussetzungen der o. g. Drs. (Traditionsschiffe/historische Wasserfahrzeuge gem. o. g. VO, Stadt Kiel erhebt LP-Gebühren, Befreiung auf Antrag, Betrieb hauptsächlich ehrenamtlich, für gemeinnützige Zwecke, ständiger LP innerhalb städtischer Kieler Gewässer) erfüllen, in 2022 entfallen.

 

Traditionsschiffe und historische Wasserfahrzeuge sind wichtige Bestandteile der Kieler Hafenlandschaft, nicht zuletzt in touristischer, kultureller und historischer Hinsicht. Dient ihr Erhalt gemeinnützigen Zwecken, ist eine öffentliche Förderung, z.B. durch Erlass von Liegeplatzgebühren, angebracht.

 

 

gez. Ratsherr Andreas Arend    f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Sven Krumbeck   f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

gez. Ratsherr Ove Schröter

fraktionslos (Die Partei)

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