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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0047/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Beschluss Bauausschuss vom 04.11.2021:

 

Antrag:

Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet die Landeshauptstadt Kiel, die Querung bei

Zebrastreifen und Ampeln ganzheitlich zu verwirklichen.

 

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich nicht nur die Quantität des Fahrradverkehrs stark positiv entwickelt, sondern auch die Qualität hat sich durch Lastenfahrräder und E-Bikes stark verändert. Durch die erhöhten Gewichte und die erhöhten Geschwindigkeiten der Fahrräder steigt das Schädigungspotential gegenüber Fußgängern massiv an. Hat man als Fußgänger erfolgreich den Zebrastreifen bzw. den grünen Fußgängerüberweg an der Ampel gequert, muss man auf die Fahrradfahrer von rechts aber auch von links auf dem zur Straße parallel verlaufenden Fahrradweg achten, bevor man den rettenden Fußweg erreicht. Dieses stellt hohe Anforderungen an das kognitive System, ist doch der Fußgänger mit Ampel bzw. auf dem Zebrastreifen bevorrechtigt und bzgl. der Querung des Fahrradstreifens wartepflichtig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Erstellung des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzepts zwischen 2011 und 2020 in verschiedenen Kieler Stadtteilen auch die sogenannten Standards für Fußwege in Kiel entwickelt (Drs. 0454/2014 siehe auch www.kiel.de/fusswegeachsen). Das Kapitel 1.7 „Flächen für den Rad- und Fußverkehr“ auf Seite 13 befasst sich auch mit Querungsbereichen an Knotenpunkten. Dort wurde festgelegt, dass der Radverkehr in Kreuzungsbereichen auf Fahrbahnniveau geführt werden soll.

 

Daher wird dieses Prinzip in Kiel, wenn dies planerisch im Abwägungsprozess und in der baulichen Umgestaltung mit verträglichen Aufwand möglich ist, für neue Maßnahmen auch so gehandhabt, siehe z. B. Gablenzbrücke/ Anni-Wadle-Straße oder Lehmberg/Knooper Weg.

 

Dennoch gibt es nach wie vor Planungen, die dieses Prinzip nicht vorsehen. In solchen Fällen ist häufig der bauliche Aufwand deutlich erhöht, da neben den Belagsarbeiten an Radverkehrsanlagen und Fußwegen auch die Lichtsignalanlagen durch Versetzen der Ampelmasten angepasst werden müssen. In anderen Fällen, insbesondere an großen Kreuzungen, würde sich durch die Verlegung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau die Zeit zum Queren der Fahrbahn erhöhen und somit auch negative Folgen auf die Signalsteuerung haben, in der Regel auch zu Lasten des Fußverkehrs. Damit die Barrierefreiheit in solchen Fällen trotzdem gewährleistet wird, werden taktile Trennelemente zwischen Fuß- und Radweg eingebaut.

 

Auch wenn die Verwaltung das beschriebene Vorgehen prinzipiell unterstützt, ist ein flächendeckender Umbau aller Kreuzungen, wie im Antrag gefordert, sowohl personell als auch finanziell nicht leistbar und zum Teil auch planerisch nur sehr aufwendig umsetzbar oder mit anderen negativen Auswirkungen verbunden.

 

Es wird vorgeschlagen, im Rahmen anstehender Planungen aus den verschiedenen Prioritätenlisten (Drs. 0586/2021 Verkehrsentwicklungsplanung, hier: Planungsprogramm 2021/22, Drs. 0325/2020 Programm Fußverkehr, Drs. 0267/2020 Radverkehr in der Landeshauptstadt Kiel - Sachstand zum Programm Radverkehr mit Prioritätenliste 2019 ff) verstärkt Lösungen zu entwickeln, die das Vorbeiführen des Radverkehrs in Kreuzungsbereichen und an Querungsstellen vorsehen. Im Einzelfall mag es aber auch weiterhin, nach entsprechender fachlicher Abwägung, Abweichungen von diesem Prinzip geben.
 

Darüber hinaus wird der Beirat für Menschen mit Behinderung oder auch andere Beiräte gebeten, konkrete Problembereiche zu benennen, die dann von Seiten der Verwaltung geprüft und insbesondere in das Programm Fußverkehr aufgenommen werden können, um abschließend als Programm mit Prioritätenliste der Selbstverwaltung zum Beschluss vorgelegt zu werden.

 

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass durch die Verlegung des Radverkehrs in die Fahrbahn wie z. B. im Kronshagener Weg, in der Gutenbergstraße, in der Goethestraße oder im Sophienblatt auch eine Reduzierung der beschriebenen Konfliktsituationen in den Nebenflächen (Gehwege) erreicht wird.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Beirat für Menschen mit Behinderung zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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