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Interfraktioneller Antrag - 0097/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung von den steigenden Versorgungskosten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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17.02.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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24.03.2022
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16.06.2022
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18.08.2022
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22.09.2022
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung begrüßt die Gesetzesinitiative der Ampel-Koalition im Bund, einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen als Zuschuss zu den steigenden Heizkosten zu zahlen, stellt aber gleichzeitig fest, dass dieses Gesetz nicht ausreichend ist, da hier Haushalte, die keinen Wohngeldanspruch haben, aber gleichwohl unter den stetig steigenden Kosten leiden, vollständig ausgeschlossen werden und andere steigende, für Haushalte gleichfalls notwendige Versorgungskosten, nicht berücksichtigt werden.
Die Ratsversammlung bittet daher die Stadtwerke für die kommenden Monate weiterhin auf Versorgungssperren zu verzichten und fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den kommunalen Spitzengremien dafür einzusetzen, dass
- die Pauschale für Energie-/Haushaltsstrom im Regelsatz der Grundsicherung regelmäßig überprüft und nach oben angepasst wird,
- die gestiegenen Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom in das Wohngeld einbezogen und jährlich entsprechend der Preissteigerungen dynamisiert werden,
- die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis und weitere den Strompreis erhöhende Umlagen und Abgaben für Privathaushalte abgeschafft werden,
- Versorgungssperren, insbesondere in Haushalten mit minderjährigen Kindern, gesetzlich ausgeschlossen werden,
- eine (vollständige) Umlage des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises von den Vermieter*innen auf die Mieter*innen ausgeschlossen und zukünftige Steigerungen des CO2-Preises für Privathaushalte in entsprechender Höhe sozial ausgeglichen werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Wir erleben einen drastischen Anstieg der Preise für Strom, Wasser, Heizung und Gas mit gravierenden finanziellen Folgen für Verbraucher*innen. Das Bundesbauministerium plant einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen als Zuschuss zu den steigenden Heizkosten. Dies ist ein begrüßenswerter wichtiger Beitrag, um kurzfristig eine finanzielle Entlastung zu erreichen, aber leider nicht ausreichend.
Nicht nur die Heizungskosten steigen, sondern eben auch die anderen notwendigen Versorgungskosten.
Mit einer Absenkung der Versorgungskosten in naher Zukunft ist nicht zu rechnen, sondern im Gegenteil, mit einem weiteren kontinuierlichen Anstieg. Daher ist ein einmaliger Zuschuss nicht geeignet, die Situation von Wohngeldempfänger*innen wirklich dauerhaft zu verbessern.
Außerdem geraten nicht nur Wohngeldempfänger*innen durch diese zusätzlichen Ausgaben finanziell unter Druck.
Die bisher angedachte Erhöhung des Hartz-IV-Satzes von 3 Euro reicht nicht, um die erhöhten Mehrkosten bei den Energieaufwendungen ausgleichen zu können. Hier muss daher dringend nachgebessert werden.
Die Abschaffung der EEG-Umlage sowie weiterer Umlagen und Abgaben für Privathaushalte sind, genau wie eine mögliche Absenkung des Mehrwertsteuersatzes, geeignete Mittel, um die derzeitigen Steigerungen bei den Energie- und Heizkosten abzufedern.
Die Kappung der Energie- und Wasserversorgung ist eine gravierende Verletzung der Grundrechte von Menschen, daher müssen Versorgungssperren zur Eintreibung von Zahlungsrückständen generell abgeschafft werden.
Der politisch gewollte Anstieg des CO2-Preises darf nicht einseitig zu Lasten von Mieter*innen gehen und muss in Zukunft ausgeglichen werden, damit nicht „normale“ Haushalte ohne wirkliche Einflussmöglichkeiten auf den durch ihr Wohnen verursachten CO2-Ausstoss, dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die kommunale Ebene ist sehr viel näher an den Menschen und ihren alltäglichen Problemen als Bundes- oder Landesebene. Gleichzeitig ist es vor allem die kommunale Ebene, die konkret und vor Ort die Menschen unterstützen muss, die durch die Explosion der Versorgungskosten in Schwierigkeiten geraten. Daher sollte die Landeshauptstadt Kiel auch versuchen, in dieser Ausnahmesituation über die kommunalen Spitzengremien im Sinne ihrer Einwohner*innen Einfluss auf die Bemühungen der Bundesebene zur finanziellen Entlastung der Menschen zu nehmen.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion