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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0133/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Gesamtabschluss 2020 mit Gesamtlagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 93 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat nach § 93 GO i. V. m. § 53 GemHVO-Doppik den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 erstellt.

 

Der Gesamtabschluss wurde mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, dem Eigenbetrieb Beteiligungen, der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH, dem Städtischen Krankenhaus Kiel GmbH, der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG sowie der Stadtwerke Kiel AG erstellt.

 

Im Ergebnis wird deutlich, dass die Kernverwaltung der LH Kiel den Gesamtabschluss entscheidend prägt. Rund 80 % der Erträge und Aufwendungen stammen aus der Kernverwaltung. Auf die Vermögens- und Kapitalstruktur hat die Kernverwaltung ebenfalls maßgeblichen Einfluss.

 

Der Jahresüberschuss der Kernverwaltung im Jahr 2020 betrug 89,6 Mio. €. Durch die Einbeziehung der Unternehmen im Gesamtabschluss wird ein Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 98,1 Mio. € ausgewiesen.

 

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2020 und der Gesamtlagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt am 1. Oktober 2021 zur Prüfung übersandt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 92 Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 93 Abs. 7 i. V. m § 92 Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Gesamtabschluss mit der Maßgabe, dass eine Beschlussfassung nach § 92 Abs. 3 Satz 2 GO über die Verwendung eines Gesamtjahresüberschusses oder die Behandlung eines Gesamtjahresfehlbetrages nicht erfolgt.

 

here Informationen enthalten der Gesamtabschluss, der Gesamtlagebericht sowie der Schlussbericht.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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