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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0606/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Auf Grundlage der Vorabstimmungen in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung und der Steuerungsgruppe Schulbau werden folgende Festlegungen r weitere Priorisierungen von Schulbaumaßnahmen getroffen. Sie schließen sich damit an bereits erfolgte Priorisierungen (Drs. 0708/2012, 1061/2015, 1229/2017, 0118/2014 und 0042/2020) an.

 

1. Fortzuführen bzw. prioritär in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufzunehmen sind:

 

  1. Sanierung des Kasseler Baus an der Toni-Jensen-Schule
  2. Sanierung des Hauptgebäudes an der Hermann-Löns-Schule
  3. Ersatzbau für die Werkhalle am Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Schützenpark
  4. teilweise Ersatzbau und die Erweiterung der Max-Tau-Schule
  5. Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (2x2-Feld-Sporthalle) am RBZ Wirtschaft

 

2. Ebenfalls fortzuführen sind die Projektentwicklungen r:

 

  1. „Campus Schützenpark“ (neue Gemeinschaftsschule mit Oberstufe inkl. Sporthalle zzgl. eines Sporthallenteils für die Käthe-Kollwitz-Schule)
  2. neue Grundschule im Kieler Süden
  3. neue weiterführende Schule im Kieler Süden
  4. neue 1-Feld-Sporthalle Gerhart-Hauptmann-Schule
  5. neue 1-Feld-Sporthalle Toni-Jensen-Schulen
  6. Abbruch Hochhaus (ehemalige Ludwig-Erhard-Schule, siehe auch Drs. 0183/2022)
  7. Sanierung Ellerbeker Schule (Hauptgebäude)
  8. Sanierung Reventlouschule
  9. Sanierung Hardenbergschule
  10. Sanierung der Treppentürme Schroeder-Schulen
  11. Sanierung Sporthalle Humboldt-Schule

 

 

3. Sofern aus gegebenem Anlass eine Venderung an den unter 1. und 2. benannten Priorisierungen erforderlich wird, ist ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung herbeizuführen.

 

4. In der Planung der für den Schulbau verfügbaren Investitionsmittel sind die Planungsmittel für die Maßnahmen nach 1. und die Projektentwicklungen nach 2. gemäß der Priorisierung vorzusehen.

 

5. Die erforderlichen Baumittel für die unter 1. benannten Maßnahmen sind grundsätzlich mit Vorliegen der Haushaltsreife (i. d. R. Abschluss der Leistungsphase 3) in die Haushaltsplanung zu überführen. Sofern die Zeitplanung im begründeten Fall eine Bereitstellung von Baumitteln im Haushaltsplan 2023 f. erfordert, ohne dass zu den Haushaltsberatungen die Haushaltsreife bereits erlangt wurde, können die Baumittel ausnahmsweise auf Basis der vorhandenen Kostenermittlung in die Haushaltsplanung übernommen werden. Diese Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Nach Erreichen der Haushaltsreife und Konkretisierung des Mittelbedarfs entscheidet der Finanzausschuss über die Aufhebung des Sperrvermerks.

 

6. Für die Maßnahmen nach 2. sind auf Grundlage der in den Projektentwicklungen erarbeiteten Rahmendaten zu gegebener Zeit die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Einleitung:

 

Mit den Drucksachen „Kiel macht Schule (Drs.0086/2021) und „Schulentwicklungsplanung in Zeiten dynamischer Stadtentwicklung“ (Drs.0085/2022) hat die Verwaltung Prozesse entwickelt, die einer transparenten und verlässlichen Planung und Realisierung von Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen dienen. Dabei wird gleichzeitig die notwendige Agilität, die aufgrund der dynamischen Stadtentwicklung erforderlich ist, ermöglicht.

 

Eine enge Verzahnung der notwendigen Sanierungs-, Um,- Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen ist dabei unerlässlich, um die Schullandschaft ganzheitlich zu erfassen, zu bewerten, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und somit zukunftsgerichtet zu gestalten.

 

Die nachfolgenden Sanierungs- und Baumaßnahmen sind von folgenden Kerngedanken geleitet, die in den jeweiligen Steuerungsgruppen Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung (StG SEP) und Steuerungsgruppe Schulbau (StG Schulbau) festgelegt wurden:

 

  1. Umsetzung der prioritären Schulbausanierungen
  2. Schaffung von neuen Schulplätzen sowie Deckung hoher und realisierbarer Sporthallenfehlbedarfe
  3. Projektstand/Umsetzungsreife

 

Diese Schwerpunktsetzungen haben das Ziel, die Unterrichtsflächen in benötigtem Umfang und in angemessener baulicher Qualität zur Verfügung zu stellen, um so für Schüler*innen und an Schule tätige Personen förderliche Lern- und Arbeitsumgebungen zu schaffen, die geeignet sind, Lernerfolge zu maximieren und somit positive Bildungsbiografien zu ermöglichen.

 

Entsprechend des in Drs. 0085/2022 skizzierten Verfahrens hat die Steuerungsgruppe Schulbau in einer Sondersitzung die notwendigen Sanierungs- und Baumaßnahmen priorisiert. Die dort festgelegten Maßnahmen werden im Folgenden dargestellt.

 

 

 

An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass die mit diesem Antrag beschlossenen Maßnahmen je nach Planungsstand einer notwendigen Flexibilität unterliegen. Sollten andere, dringendere Sanierungsmaßnahmen bekannt werden oder Projekte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden zu einer Umsetzungsreife gelangen und als höher prioritär eingestuft werden, erfolgen entsprechende Anpassungen.

 

Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass insbesondere auch die finanziellen Rahmenbedingungen ausschlaggebend sind, wann die einzelnen Maßnahmen konkret in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft überführt werden können. Mit der Prioritätensetzung können daher noch keine konkreten Umsetzungszeiträume beschlossen werden. Sie liefert der Verwaltung aber eine verlässliche Grundlage, nach der die Verwendung der für den Schulbau verfügbaren Investitionsmittel zu planen ist.

 

Zu den Anträgen:

 

Zu Punkt 1 des Antrages - Fortführung bzw. Aufnahme in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft

 

  1. Sanierung des Kasseler Baus an der Toni-Jensen-Schule

 

Der Aufnahme von Sanierungsmaßnahmen in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft liegt die in Drs. 0264/2022 erläuterte Systematik zugrunde:

Um den hohen Sanierungsbedarf an den Kieler Schulen systematisch und fachgerecht zu erfassen, hat die Immobilienwirtschaft der LH Kiel in den Jahren 2020-21 eine Datenbankanwendung entwickelt, um einen differenzierten Überblick über die Sanierungsbedarfe zu bekommen.

 

Über den festgestellten Schweregrad des Sanierungsbedarfs wurden diejenigen Maßnahmen identifiziert, die einer besonderen Dringlichkeit unterliegen und sich nicht bereits in Planung oder Sanierung befinden (Priorität 1). Für eine konkretere Programm- und Maßnahmenplanung hat die Immobilienwirtschaft für die ersten fünf Schulliegenschaften der „Priorität 1“ Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben und diese umfänglich untersucht und bewertet (Toni-Jensen-Schule Kasseler Bau | Ellerbeker Schule Hauptgebäude | Reventlouschule | Hardenbergschule | Humboldt-Schule Turnhalle).

 

Als Handlungsempfehlung aus den Sanierungsgutachten und deren Auswertung ergibt sich eine priorisierte Dringlichkeit für die Sanierung des Kasseler Baus der Toni-Jensen-Schule in Neumühlen-Dietrichsdorf, daher soll diese hier unmittelbar in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufgenommen werden.

 

  1. Sanierung des Hauptgebäudes an der Hermann-Löns-Schule

 

An der Hermann-Löns-Schule (HLöS) in Elmschenhagen, Hauptgebäude stammt aus den 30er Jahren bzw. wurde teilweise nach dem 2. Weltkrieg wiederaufgebaut, wie auch an anderen Schulstandorten wird eine regelmäßige Untersuchung der Gebäudesubstanz unter Beteiligung externer Fachleute (Tragwerksplaner u. vgl.) vorgenommen. Somit wird eine mögliche bausubstanzielle Veränderung oder Schadensnahme vor allem der historischen Altbauten der LH Kiel im Blick behalten, so dass gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gebäude oder Bauteile rechtzeitig in die Wege geleitet werden können.

 

Bei mehreren aufeinanderfolgenden Untersuchungen der Geschossdecken im Hauptgebäude der HLöS sind Schadensbilder festgestellt worden, die ein zeitnahes Gegensteuern erfordern um stärkere und schwerwiegendere Schädigungen der hier verwendeten Rippendecken in der Zukunft zu verhindern.

Die Immobilienwirtschaft hat unter Beteiligung eines Ingenieurbüros für Tragwerksplanung Bauteilöffnungen vorgenommen und sich ein flächendeckendes Bild über den Sanierungsbedarf der Decken gemacht. Hieraus entsteht ein dringlicher Handlungsbedarf, um fortschreitende, bleibende und absehbar irreparable Bauschäden abzuwehren und den dann unter Umständen erforderlichen Austausch ganzer Deckenbereiche zu verhindern.

 

Aus diesen Gründen hat sich die Immobilienwirtschaft in Abstimmung mit dem Amt für Schulen und der Schulleitung der HLöS entschlossen, eine eigentlich erst in einigen Jahren vorgesehene Gesamtsanierung auch der haustechnischen Anlagen und der Innenräume vorzuziehen und die umfängliche Sanierung des gesamten Hauptgebäudes bereits heute in das Bauprogramm aufzunehmen.

 

  1. Ersatzbau für die Werkhalle des RBZ am Schützenpark

 

Die jetzige Werkhalle wurde 1963 errichtet. Eine für solche Gebäudearten angemessene Instandhaltung hat über die vergangenen Jahrzehnte nur unregelmäßig stattgefunden und führt uns heute dazu, dass eine Sanierung des Bestandes kaum möglich, in keinem Falle wirtschaftlich machbar ist.

 

Das Tragwerk ist aus heutiger Sicht unterdimensioniert, so dass weitere Lasten für z.B. energetische Sanierungen durch höhere Dämmstärken u. vgl. nicht aufgenommen werden können. Wichtige Bauteile wie die Fassaden, Fenster, Türen, Abdichtungen, Wand- und Deckenbekleidungen sind abgängig, die technischen Anlagen (ELT-Installationen, EDV, Wasser- und Abwasseranlagen) sind vollständig erneuerungsbedürftig, Brandschutz ist massiv zu ertüchtigen.

 

Neben den genannten bautechnischen Defiziten kommen eine innenräumliche Struktur und Grundrissgliederung hinzu, die sich auf die veränderten zeitgemäßen Nutzungsanforderungen kaum adäquat anpassen lässt. Dies bedeutet, dass eine Sanierung des Bestandes nicht nur nicht wirtschaftlich ist, sondern darüber hinaus immer noch Einschränkungen bei den funktionalen Grundrissqualitäten bedeutet.

 

In der bestehenden Werkhalle befinden sich aktuell verschiedene Werkstätten, Maschinenräume, Umkleideräume mit Duschen, Büroflächen, EDV-Räume, Garderoben und Lagerräume. Diese Räumlichkeiten werden für die Ausbildung der Gebäudereiniger*innen, Maler*innen, Fahrzeuglackierer *innen und der Tischler*innen genutzt.

 

Die bestehende Werkhalle verfügt über eine Nutzfläche von 1.415 m². Zur Festlegung der räumlichen Bedarfe des RBZ am Schützenpark wurde von dem RBZ und dem Amt für Schulen ein Flächenprogramm für einen Werkhallen-Ersatzbau erarbeitet.

Die neue Flächenanforderung weist eine Nutzfläche von 1.972 m² auf. Die Differenz von über 500 m² resultiert daraus, dass

 

  • die Werkstätten vergrößert werden müssen, da sie zurzeit nach Arbeitsstättenrichtlinie und Gefährdungsbeurteilung die nötigen Erfordernisse wie z.B. Bewegungsabstände teilweise nicht einhalten
  • durch die Aufgabe des Bestandsschutzes die Raumzuschnitte und damit Raumgrößen zwangsläufig verändert werdenssen
  • mehr Lagerflächen innerhalb der Werkhalle berücksichtigt werden, damit die Lagerung der Materialien in der Nähe bzw. direkt in den einzelnen Werkstätten erfolgen kann,
  • Anforderungen aus den Lehrplänen umzusetzen sind
  • ein zusätzlicher kleiner Büroraum für eine Lernortkooperation mit der Malerinnung benötigt wird

 

Die aus den heutigen Standards abgeleiteten, im Bestand nicht vollumfänglich erfüllbaren Flächenbedarfe im Zusammenhang mit dem schlechten baulichen Zustand haben das Amt für Schulen und die Immobilienwirtschaft in Abstimmung mit der StG Schulentwicklungsplanung zu der Empfehlung kommen lassen, die bestehende Werkhalle als abgängig einzustufen und einen räumlich, funktional, technisch und energetisch zeitgemäßen Ersatzbau in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufzunehmen.

 

 

 

Der Ersatzbau einer Werkhalle stellt für das RBZ am Schützenpark eine wichtige Entwicklungschance dar und ist zudem eine essentielle Grundlage für eine zukunftsfähige Beschulung in den technischen und handwerklichen Berufen. Vor dem Hintergrund sinkender Schüler*innenzahlen in einigen Dualen Ausbildungsgängen und der damit einhergehenden Schulentwicklungsplanung des Amtes für Schulen und des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) ist eine moderne Werkhalle unabdingbar, um die Ausbildungsberufe in Kiel zu halten, weiterzuentwickeln, somit auch den Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort Kiel zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

 

Hierfür hat die Immobilienwirtschaft im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, mit der die Möglichkeiten auf dem „Campus Schützenpark“ ausgelotet werden sollen, um alle bestehenden Bedarfe auf dem Gelände zu verorten.

 

Die Errichtung der Werkhalle fügt sich als ein Bauabschnitt in das Gesamtprojekt Campus Schützenpark“ (siehe Antragspunkt 2a) ein. Durch die inklusive Synchronisation der Maßnahmen ergeben sich diverse Vorteile und Synergieeffekte. Zum einen kann die Immobilienwirtschaft in einer Machbarkeitsstudie das gesamte Bauvorhaben an dem Standort in Auftrag geben. Ferner sind die Gesamtbaulaufzeit und damit die dazugehörigen Beeinträchtigungen (Lärm, Staub etc.) für Schüler*innenrzer als bei der Trennung beider Bauvorhaben. Sollte die Werkhalle erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden, sore dies erneut mit emittierenden Beeinträchtigungen verbunden. Der Schulbetrieb am RBZ als auch an der dann neu errichteten Gemeinschaftsschule wäre beeinträchtigt und an dem Standort würde eine Dauerbaustelle entstehen.

 

Da sich alle Beteiligten unabhängig vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie auf einen gemeinsamen Standort geeinigt haben und ein abgestimmtes Flächenprogramm für den Ersatzbau der Werkhalle existiert, kann mit diesem Bauabschnitt am Campus Schützenpark bereits begonnen werden.

 

 

  1. teilweise Ersatzbau und die Erweiterung der Max-Tau-Schule

 

Die Max-Tau-Schule ist eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil (jeweils zweizügig). In der Drs. 0042/2020 wurde dargestellt, dass die Schule einen Raumfehlbedarf aufweist und dass eine Erweiterung um einen dritten Zug im Grundschulbereich und eine damit verbundene zusätzliche 1-Feld-Sporthalle notwendig ist. Nach der vorliegenden Belkerungsprognose (Drs. 0216/2021) besteht weiterhin ein Bedarf an weiteren Schulplätzen im Grundschulbereich der Max-Tau-Schule.

 

Im Zuge der Untersuchungen des Gebäudebestandes wurde festgestellt, dass mehrere Gebäudeeinheiten in einem sehr schlechten baulichen Zustand sind und durch einen Neubau ersetzt werden sollen.

Hier ist besonders auf die sinnvolle Verortung von Funktion und Fläche in Verbindung mit dem bestehenden Hauptgebäude mit Aula zu achten. Bei den abgängigen Gebäudeteilen handelt es sich um fünf eingeschossige Klassenzeilen von ca. 1.400m² aus dem Baujahr 1965. Eine Hausmeisterwohnung ist ebenfalls mit in die Planung aufzunehmen.

 

Die in der Drs. 0042/2020 vorgeschlagene Leistungsphase 0 unter zentraler Beteiligung der Schule selbst wurde in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen, ein inhaltliches, pädagogisches und räumliches Konzept ist erarbeitet, so dass die planerische und bauliche Umsetzung erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (2x2-Feld-Sporthalle) am RBZ Wirtschaft

 

Mit Drs.1014/2021 wurden Standards für die Deckung von Schulsporthallen-Bedarfen festgelegt. Gemäß der hierbei zugrundeliegenden Bedarfsberechnung werden am Schulstandort des RBZ Wirtschaft grundsätzlich 5,04 Hallenteile benötigt. Entsprechend Punkt 2 der Drs.1014/2021 soll an den RBZ jeweils eine Reserve von bis zu 0,5 Hallenteilen vorgehalten werden, um Schüler*innenschwankungen und Blockunterricht besser kompensieren zu können. Es ergibt sich daher am RBZ Wirtschaft ein Gesamtbedarf von insgesamt 5,54 Hallenteilen, also 6 zu bauenden Hallenteilen.

 

Bisher nutzt das RBZ Wirtschaft die eigene Halle am Schulstandort, die stark sanierungsbedürftige Holstein-Halle, die Sporthalle am Westring sowie die Halle am Schützenpark. Die Schulsporthalle am Schulstandort selbst ist von den Abmessungen so klein, dass sie in der Schulsporthallen-Bedarfsberechnung nur als 0,5 Halle gezählt wird. Die Holstein-Halle wird im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Holstein-Stadions entfallen. Demnach ergibt sich für das RBZ Wirtschaft nach Abriss der Holstein-Halle ein Sporthallenbedarf von zusätzlichen 6 Feldern.

 

Aufgrund der Mitnutzung der Sporthallen am Westring und am Schützenpark durch das RBZ Wirtschaft, können die vier Schulen - Goethe-Gemeinschaftsschule, Ricarda-Huch-Schule, RBZ am Schützenpark und diethe-Kollwitz-Schule selbst nur eingeschränkten Schulsport durchführen, da insgesamt zu wenig Sporthallenteile zur Verfügung stehen. Die aktuelle Situation ermöglicht daher nur einen sehr eingeschränkten Schulsport. Durch den geplanten Abriss der Holstein-Halle wird die Situation weiter verschärft.

Daher ist die Errichtung von 6 Hallenteilen zwingend erforderlich.

 

Die Standortsuche und Machbarkeitsuntersuchung der Immobilienwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass sich an keinem der in Frage kommenden und untersuchten Standorten (Projensdorferstraße, Sportanlage Ricarda-Huch-Schule, Kaserne Belvedere und Bolzplatz am Westring) aus sehr unterschiedlichen Gründen eine Sechsfeld-Sporthalle realisieren lässt.

Umsetzbar ist ausschließlich eine 2x2-Feld-Sporthalle auf dem Gelände des Bolzplatzes. Die erforderliche Bauleitplanung mit Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie die Verfahrensdurchführung des Bebauungsplanes Nr. 1039 Sporthalle Westring befindet sich derzeit in der planungsrechtlichen Umsetzung (Parallelverfahren Drs. 0294/2022 + 0295/2022).

r die fehlenden 2 Hallenteile wird weiterhin nach einem passenden Standort in angemessener Entfernung gesucht.

 

 

Zu Punkt 2 des Antrages - Fortführung der Projektentwicklung

 

  1. Campus Schützenpark“ (neue Gemeinschaftsschule mit Oberstufe inkl. Sporthalle zzgl. eines Sporthallenteils für die Käthe-Kollwitz-Schule)

 

An diversen weiterführenden Schulen besteht ein zum Teil erheblicher Raumfehlbedarf. In der StG SEP wurde im Jahr 2019 die Idee entwickelt, anstelle von diversen Schulanbauten eine neue weiterführende Gemeinschaftsschule zu bauen. Eine erste Kostenschätzung hat ergeben, dass die Kosten ungefähr vergleichbar sind. Daraufhin wurde das Stadtplanungsamt beauftragt, ein geeignetes Gelände für eine neue weiterführende Schule inkl. Sporthalle zu suchen. Im Ergebnis ist auf dem Campus Schützenpark am Standort der ehemaligen Ludwig-Erhard-Schule (Hochhaus) eine passende Fläche vorhanden. Die unter 1c erwähnte Machbarkeitsstudie untersucht zurzeit wie und in welche Größe sich an diesem Standort eine weiterführende Schule inkl. Sporthalle konkret realisieren lässt.

 

Im letzten Jahr wurde die neue Bevölkerungsprognose für Kiel veröffentlicht (Drs. 0216/2021). Gemäß dieser Prognose ist von steigenden Schüler*innenzahlen in Kiel auszugehen. Im Folgenden soll auf die Entwicklung Kinder und Jugendlicher in Kiel näher eingegangen werden, weil sie maßgeblich für die Planungen der neuen Gemeinschaftsschule am Schützenpark ist.

 

 

Entwicklung der Kieler Bevölkerung und Schüler*innen an den Kieler Schulen

 

Die Kieler Bevölkerung steigt im gesamten Stadtgebiet in den kommenden Jahren an (vgl. Drs. 0216/2021). Im Jahr 2029 werden 252.210 Einwohner*innen in Kiel wohnen, was 4.433 Einwohner*innen mehr im Vergleich zu Ende 2019 entspricht. Dies bedeutet einen Anstieg von 1,8% im Vergleich zu 2019.

 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird noch stärker steigen. Die Anzahl der Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) verzeichnet eine Steigerung von 8.017 im Jahr 2021 auf prognostizierten 8.549 in 2029. Dies ist eine Steigerung von 6,64%. Einen noch größeren Anstieg verzeichnen die Jugendlichen von 10 bis 15 Jahren, welche dann die Sekundarstufe I besuchen. Hier steigen die Zahlen kontinuierlich von 11.657 im Jahr 2021 auf 12.582 in 2029 an. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,94%. Damit wird bereits an dieser Stelle deutlich, dass der Bevölkerungsanstieg im Bereich der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen dauerhaft deutlich stärker verläuft, als in der Gesamtbevölkerung.

 

 

 

Zu beachten ist, dass die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2021 die aktuellen, nicht unerheblichen Entwicklungen der letzten eineinhalb Jahre, wie bspw. die Nachverdichtungen (insbes.  auf dem Ostufer oder Kieler Süden) oder die aktuelle Flüchtlingssituation nicht abbildet. Da es sich bei der Nachverdichtung im Wesentlichen um Projektveränderungen handelt, die mehr Wohneinheiten zur Folge haben, ist anzunehmen, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen noch über den jetzigen Prognosen liegen wird. Auf diese erfreuliche Entwicklung muss die Bildungslandschaft reagieren und entsprechend Schulplätze zur Verfügung stellen.

 

Von der Bevölkerungsprognose zur Schüler*innenprognose

 

Die Bevölkerungsprognose spiegelt lediglich die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in Kiel wieder, lässt aber für sich genommen noch keine belastbaren Aussagen hinsichtlich der Entwicklungen von Schüler*innenzahlen an einzelnen Schulstandorten bzw. an bestimmten Schulformen zu. Schüler*innenströme unterliegen in Größe und Richtungen externen Einflüssen (bspw. Bevölkerungsentwicklung im Kieler Umland, freie Schulwahl, Schulpräferenzen usw.).

 

 

 

 

 

Um diese „weichen“ Faktoren in der Bewertung zu berücksichtigen, und damit von einer Bevölkerungsprognose zu einer Schüler*innenprognose zu kommen, bedient sich die Schulentwicklungsplanung verschiedener Modelle, um Aussagen über den zukünftigen Bedarf an Schulplätzen treffen zu können. Das gängigste Modell verknüpft diverse Durchschnittswerte der Vergangenheit mit der Bevölkerungsprognose.

 

Im Nachfolgenden wird der Bedarf weiterer Schulplätze dargestellt. Dieser Bedarf wurde bereits in der StG SEP dargestellt und ist unstrittig. Um mit einem breiten Schulangebot möglichst viele Schüler*innen ansprechen zu können, präferiert die Verwaltung und die StG SEP den Bau einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Aus diesem Grund befasst sich der folgende Abschnitt mit der rechnerischen Notwendigkeit einer Gemeinschaftsschule unter Berücksichtigung der Kapazitäten an Gymnasien.

 

In den letzten fünf Jahren haben durchschnittlich 47,2% der Kieler Kinder und Jugendlichen eine Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I (Sek I) besucht. Wird dieser Durchschnittswert mit der neuen Bevölkerungsprognose verknüpft, dann werden im Jahr 2029 voraussichtlich ca. 6.300 Schüler*innen, inkl. DaZ-Schüler*innen und Einpendler*innen die Kieler Gemeinschaftsschulen (Sek I) besuchen, was eine Steigerung von knapp 9% (ca. 700 Schüler*innen) im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 bedeutet.

 

In dieser Prognose sind die Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation noch nicht berücksichtigt. Alle der Prognose zugrundeliegenden aktuellen Schüler*innenzahlen wurden zum Stichtag 10.09.2021 erhoben. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine begann im Februar 2022. Selbstverständlich ist die Anzahl der daraufhin geflüchteten Kieler Schüler*innen bekannt (s. u,), gleichzeitig kann sie aufgrund des zeitlichen Versatzes nicht Bestandteil der Statistik aus 2021 sein. In der noch zu erstellenden Statistik für das Schuljahr 2022/2023 werden die Kinder erfasst, da sie Schüler*innen der jeweiligen Schule sind. Inwiefern ihre Anzahl fortgeschrieben wird, sich noch erhöht oder ggf. verringert, hängt ausschließlich von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.

 

Dem Bedarf von ca. 6.300 Schulplätzen im Jahr 2029 stehen die vorhandenen Schulplätze an den weiterführenden Schulen in Kiel gegenüber. Die Situationen an den Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufe und an den Kieler Gymnasien ist differenziert zu betrachten, auch wenn sich über alle Schularten und über das gesamte Stadtgebiet ein gemeinsamer Nenner finden lässt: Der vorhandene Schulraum ist zu knapp für die aktuellen und steigenden Schüler*innenzahlen und die verschiedenen Anforderungen, wie DaZ, Ganztagsbetreuung, Flex-Klassen, Integration etc., die an Schulen gestellt werden. So müssen über alle Schularten hinweg jedes Jahr Ablehnungen ausgesprochen werden und teilweise sehr kreative Lösungen gefunden werden, um die Beschulung sicherzustellen. Schulgesetzliche Änderungen bspw. der Wechsel von G8 auf G9, Rechtsanspruch auf Betreuung (wirkt sich auf die räumliche Situation bei weiterführenden Schulen mit Grundschulteil aus) oder die Oberstufenreform verschärfen die bereits seit Jahren angespannte räumliche Situation an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen erheblich. Selbst wenn vereinzelt, und auch diese Anzahl reduziert sich konstant, räumliche Kapazitäten in geringer Zahl zur Verfügung stehen, werden diese benötigt, um die oben skizzierten Bedarfe abzufangen. Dies ist insbesondere bei den Gymnasien der Fall, da diese ab dem Schuljahr 2026/2027 neun, anstelle aktuell acht Jahrgänge beschulen werden.

 

Aktuell stehen an den Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufe 258 Klassenräume zur Verfügung. 22 dieser Räume können nicht für den regulären Schulunterricht genutzt werden, sondern werden zur Beschulung von DaZ-Basiskursen, Flexklassen und KSJ (Kooperation Schule/Jugendhilfe) genutzt. Damit stehen 236 Klassenräume an den Gemeinschaftsschulen für den regulären Klassenunterricht zur Verfügung. Die durchschnittliche Klassenfrequenz der letzten fünf Jahre beträgt an den Gemeinschaftsschulen 23 Schüler*innen/Klasse. Theoretisch kann dieser Wert auf 26 Schüler*innen/Klasse steigen, gleichzeitig reduzieren verschiedene Faktoren den Klassenteiler: 

 

 

 

Inklusive Beschulung

Die maximale Klassengröße einer Gemeinschaftsschule ist aktuell mit 26 Schulptzen festgelegt. Besuchen bspw. sechs integrativ zu beschulende Schüler*innen eine Gemeinschaftsschulklasse, so wird die maximale Größe von 26 um sechs auf 20 reduziert. In diese Klassen werden dann 14 Schüler*innen ohne Förderbedarf und sechs mit Förderbedarf unterrichtet. Die reduzierten sechs Schulplätze können jedoch nicht in anderen Klassen kompensiert werden.

 

Gleichmäßige Verteilung

Eine gleichmäßige Verteilung der Schüler*innen auf die Klassen bis zur rechnerischen Obergrenze setzt voraus, dass die Schüler*innen in Anzahl und Alter gleichmäßig und zum präferierten Schulstandort passend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Das passiert in der Realität nicht.

 

 

Um möglichst realitätsgetreu und damit passgenau Schulplätze zur Verfügung zu stellen, bedient sich die Schulentwicklungsplanung der durchschnittlichen, weil realistischen, Klassenfrequenz. Folglich stehen bei 236 für Regelunterricht zur Verfügung stehenden Klassenräumen und einer durchschnittlichen Schüler*innenzahl von 23 pro Klassenraum 5.428 Schulplätze zur Verfügung.

 

Bei einer prognostizierten Schüler*innenzahl von ca. 6.300 Schüler*innen im Jahr 2029 und 5.428 zur Verfügung stehenden Schulplätzen an Gemeinschaftsschulen besteht eine Versorgungslücke von ca. ca. 900 Schulplätzen. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Gymnasien aufgrund der eigenen Raumknappheit und dem Wechsel von G8/G9 kaum bis gar keine Kapazitäten zur Verfügung stellen können, um zumindest einen Teil dieses enormen Bedarfs abzufangen. Auch wird ein nicht unerheblicher Teil der steigenden Schüler*innenzahlen aufgrund starker Neubautätigkeiten auf dem Kieler Ostufer entstehen. Von hier erfolgte in den vergangenen Jahren eine überdurchschnittliche Anwahl der Gemeinschaftsschulen. Damit wird deutlich, dass neben der oben erwähnten Präferenz einer Gemeinschaftsschule zugunsten eines breiten Bildungsangebotes weitere Faktoren den Bau einer Gemeinschaftsschule zur Deckung der ca. 900 fehlenden Schulplätze (= rechnerisch mehr als sechs, faktisch demnach sieben Züge an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I.) notwendig machen.

 

Es zeigt sich aber auch, dass der Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen so rasant steigt, dass der ursprünglich in der StG SEP entwickelte Gedanke „eine neue Schule anstelle vieler Anbauten“ aktuell nicht mehr zum Tragen kommen kann. Diese neue Schule am Schützenpark wird als ein Baustein benötigt, um die Bevölkerungs- und die Schüler*innenentwicklungen abzufangen und Beschulung sicherzustellen.

 

Berücksichtigt ist an dieser Stelle noch nicht, dass eine Vielzahl von Gemeinschaftsschulen (ebenso wie Grundschulen und Gymnasien) einen erheblichen Raummangel aufweisen und schon allein die Bereitstellung „regulärer“ Schulplätze nur unter erheblichen Einschnkungen gelingt. Daher ist der oben dargestellte Bedarf von sieben zusätzlichen Gemeinschaftsschulzügen nur ein Baustein des Gesamtbedarfs, der sich aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ergibt. Es werden weitere Schulplätze benötigt, um die Bestandsschulen räumlich zu entlasten, und so die Lern- und Lehrbedingungen spürbar zu verbessern.

 

Weiterhin enthält die vorliegende Bevölkerungsprognose keine Änderungen der letzten eineinhalb Jahre, bspw. Nachverdichtungen in einigen Stadtgebieten (insbesondere Kieler Ostufer und Kieler Süden) und somit zusätzlich steigende Schüler*innenzahlen. Dies ist ein weiterer Baustein, der den Bedarf an weiteren Schulplätzen um die oben prognostizierten sieben Züge ansteigen lässt.

 

 

 

 

 

Bereits jetzt ist deutlich spürbar, dass die Schulplätze an den Kieler Gemeinschaftsschulen nicht ausreichen und die Zahlen belegen dies: wenn zum Jahr 2029 ca. 700 Schüler*innen mehr als im Schuljahr 2021/2022 eine Gemeinschaftsschule besuchen werden, dann aber 900 Plätze benötigt werden, besteht schon heute eine Versorgungslücke von ca. 200 Schulplätzen (zzgl. der für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine). Gepaart mit der kontinuierlichen Steigerung der Schüler*innenzahlen muss die neue Gemeinschaftsschule demnach so früh wie möglich fertiggestellt werden.

 

Die unter 1c erwähnte Machbarkeitsstudie untersucht zur Deckung der Bedarfe die Realisierung einer fünfgigen Gemeinschaftsschule mit viergiger Oberstufe sowie 4 Hallenteilen für diese neue weiterführende Schule am Sctzenpark. Das ist die maximale Schulgröße, die an diesem Standort voraussichtlich realisierbar wäre. Da dies nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken, wird unter 2c die Projektentwicklung einer weiteren Gemeinschaftsschule im Kieler Süden beschrieben.

 

Bedarf einer Oberstufe

 

In Kiel gibt es folgende drei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe: Die Gemeinschaftsschule Friedrichsort (fünfzügig Sek I und dreizügig Sek II), die Gemeinschaftsschule Hassee (vierzügig Sek I und dreizügig Sek II) sowie die Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule (vierzügig Sek I und dreizügig Sek II). Sowohl die Sekundarstufe I als auch die Sekundarstufe II werden an allen drei Schulen seit Jahren sehr gut angewählt, sodass regelmäßig nicht alle Schüler*innen an diesen Schulen aufgenommen werden können, die sich dort anmelden. Es besteht somit eine große Nachfrage an Gemeinschaftsschulplätzen mit Oberstufe, die nicht vollumfänglich gedeckt werden kann.

 

Zusätzlich wird an den Gymnasien wieder das G9-Modell eingeführt. Das führt dazu, dass es ab dem Schuljahr 2026/2027 wieder einen 13. Jahrgang geben wird. Ab diesem Jahr wird es mehr Schüler*innen an den Gymnasien geben. Es entsteht dadurch ein zusätzlicher Raumbedarf an den Gymnasien. Aktuell wird die Frage der Konnexität mit dem zusndigen Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur geklärt. Die Einrichtung einer weiteren Oberstufe an einer neuen Gemeinschaftsschule in Kiel könnte die Oberstufen-Raumproblematik in Kiel entzerren, weil dadurch weitere Oberstufen-Schulplätze geschaffen werden.

 

Aus den beiden oben genannten Gründen sind weitere Oberstufen-Schulplätze in Kiel notwendig. An allen bereits bestehenden Kieler Gemeinschaftsschulen ist die Einrichtung einer Oberstufe nicht möglich, weil die Flächen an diesen Standorten begrenzt sind und nicht ausreichen. Daher besteht nur an der neuen Gemeinschaftsschule auf dem Campus Schützenpark (und unter 2c an der weiterführenden Schule im Kieler Süden) die Möglichkeit, zeitnah weitere Oberstufenschulplätze zu schaffen. Zudem ist es für eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe erforderlich, in der Sekundarstufe I ausreichend Schüler*innen zu beschulen, um die Profile in der Oberstufe mit ausreichend Lehrer*innenkapazitäten zu versehen und so Schüler*innen ein attraktives Angebot machen zu können. Die vorab beschriebene Systematik „mehr Züge in der Sek I als in der Sek II“ hat sich dabei bewährt.

 

Sporthalle für die Käthe-Kollwitz-Schule

 

Neben der Gehart-Hauptmann-Schule (siehe Punkt 2d) und den Toni-Jensen-Schulen (siehe Punkt 2e) hat auch die Käthe-Kollwitz-Schule einen Sporthallenfehlbedarf. In der Berechnung der Bedarfe an Schulsporthallen (Drs. 1014/2021) wurden das RBZ am Schützenpark und die Käthe-Kollwitz-Schule aufgrund der örtlichen Nähe zusammen betrachtet. An der Käthe-Kollwitz-Schule ist eine 1-Feld-Sporthalle vorhanden. Am RBZ am Schützenpark sind 5 Hallenteile vorhanden, die aufgrund der Abmessungen gemäß der Schulsporthallen-Bedarfsberechnung nur mit 4,5 Hallenteilen gerechnet werden. Diesen rechnerisch 5,5 Hallenteilen steht jedoch ein Bedarf von insgesamt 6,68 Hallenteilen der beiden Schulen entgegen, sodass ein Fehlbedarf von 1,18 Hallenteilen besteht.

 

Eine neue Gemeinschaftsschule auf dem Campus Schützenpark hat einen Bedarf von 3,5 Hallenteilen. Somit würde insgesamt ein Bedarf von 4,68 Hallenteilen entstehen, wenn alle drei Schulen zusammen betrachtet werden.

 

In der oben erwähnten Machbarkeitsstudie wird auch die Realisierbarkeit der erforderlichen Sporthallenteile untersucht. Eine Realisierung von 5 Sporthallenteilen auf dem Gelände des Campus Schützenparks wird jedoch als schwierig eingeschätzt. Wenn lediglich 4 Hallenteile realisierbar sind, wird für die fehlenden 0,68 Hallenteile eine Lösung gefunden werden, bspw. durch die Einrichtung eines Fahrdienstes zu einer Sporthalle mit freien Kapazitäten.

 

  1. Grundschule im Kieler Süden

 

Seit mehreren Jahren treibt die Stadt Kiel die Siedlungsentwicklung im Kieler Süden (aktueller Arbeitstitel: Meimersdorfer Höhen) voran, um den steigenden Bedarf an Wohnraum decken zu können. Im Verlauf wurden unterschiedliche Erschließungsgebiete und Entwicklungsszenarien diskutiert, die vom Amt für Schulen hinsichtlich ihrer jeweiligen Auswirkung auf vorhandene oder noch zu errichtende Schulen bewertet wurden, siehe etwa Drs.1005/2014.

 

Wenngleich die zu entwickelnden Areale im Rahmenplan (Drs.1222/2021) weitgehend festgelegt sind, befindet sich die Ausgestaltung der selbigen in einem Anpassungsprozess, zuletzt beispielsweise durch die Integration eines hochwertigen ÖPNV-Anschlusses (Drs. 0462/2022). Dieser hat zur Folge, dass Anzahl und Struktur der Wohneinheiten verändert werden.

 

Erst, wenn diese Faktoren in einer kleinräumigen Bevölkerungsprognose berücksichtigt werden, können daraus die zu erwartenden Schüler*innenzahlen abgeleitet werden. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finale Aussage über die Zügigkeit und Größe der Schule möglich. Frühere Analysen mit einer geringeren Anzahl von Wohneinheiten hatten allerdings den Bedarf einer vollen dreizügigen Schule aufgezeigt. Die nun beabsichtigte Veränderung im Planungsgebiet zugunsten mehr Wohneinheiten führt daher unmittelbar zu einer Erhöhung auf eine mindestens vierzügige Grundschule.

 

Die benachbarte Johanna-Mestorf-Schule ist baulich dreizügig und seit 2016 auch durchgängig dreizügig belegt, wobei die Bevölkerungsprognose ohne Berück­sich­tigung des avisierten Neubaugebietes sinkende Schüler*innenzahlen ausweist.

 

 

Dieser Umstand bietet die Möglichkeit, die Bauphase der neuen Schule zu überbrücken und eine begrenzte Anzahl hinzuziehender Grundschüler*innen aus dem Neubaugebiet aufzunehmen und somit die Schule dauerhaft auszulasten.

 

Die freiwerdenden Kapazitäten reichen aber bei weitem nicht zur Deckung der insgesamt aus dem Neubaugebiet entstehenden Bedarfe aus. Darüber hinaus wäre der Schulweg bis zur Johanna-Mestorf-Schule für viele Schüler*innen zu lang und stünde dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ entgegen. Aus diesem Grund steht die Notwendigkeit einer eigenen neuen Grundschule für das Neubaugebiet im Kieler Süden außer Frage.

 

Perspektivisch ergibt sich aus den dargestellten Entwicklungen eine weitere Aufgabenstellung für die Landes­haupt­stadt Kiel, wenn die zusätzlichen Schüler*innen im Kieler Süden einen Platz an einer weiter­hrenden Schule benötigen. Dem wird in einem separaten Verfahren nachgegangen werden, siehe Punkt 2c in diesem Antrag. 

 

Mit der Übernahme der Gebietsentwicklung durch die neue Vorhabenträgerin im vergangenen Jahr kam es zu einem Wechsel hinsichtlich der Verantwortung für den Bau der neuen Grundschule; der Hochbau soll von dem Investor schlüsselfertig erstellt und der Landeshauptstadt übergeben werden (siehe Drs. 1222/2021). Deshalb werden durch das Amt für Schulen Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Schule entwickelt, die umzusetzen sind und somit den Bau einer Schule sicherstellen, die den städtischen Raumstandards (Drs. 0708/2012) und modernen pädagogischen Anforderungen gleichermaßen genügt.

 

Bei Einhaltung der zulässigen Gesamtfläche werden dabei im Einklang mit dem Beschluss zu den Raumstandards Raumzusammenhänge und funktionen in Anlehnung an das Modell der fraktalen Schule nach dem Herforder Modell definiert. Somit findet auch der Beschluss Drs. 1030/2019 über die Anwendung moderner Schulbaukonzepte Berücksichtigung.                   

 

  1. weiterführende Schule im Kieler Süden

 

Bereits unter 2b wurde die städtebauliche Entwicklung im Kieler Süden und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die schulische Infrastruktur zunächst für den Primarbereich - ausführlich erläutert. Ebenso erfolgte dort bereits der Hinweis, dass auch mit steigenden Schüler*innenzahlen aufgrund der Neubautätigkeit für den weiterführenden Bereich zu rechnen ist.

 

Auch wenn aktuell nicht final dargelegt werden kann, wie stark der Schüler*innenzuwachs aus dem Neubaugebiet sein wird, zeigt folgende Grafik jedoch, dass in den drei südlichen Grundschulbezirken der Johanna-Mestorf-Schule, der Grundschule Kronsburg sowie der Grundschule Wellsee bereits jetzt so viele Kinder der betreffenden Altersklasse leben, dass die Einrichtung einer weiterführenden Schule für diesen Bereich auch ohne zusätzliche Wohneinheiten gerechtfertigt wäre. Rechnerisch könnte die gezeigte Anzahl an Schüler*innen eine vierzügige Gemeinschaftsschule und eine dreizügige Oberstufe füllen.

 

 

 

In der Mindestgrößenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (MindGrVO) ist abhängig von der Schulform festgelegt, ab welcher Anzahl von Schüler*innen eine Schule gegründet werden darf. So schreibt § 1 Abs. 1 Nr. 2 MindGrVO für Gemeinschaftsschulen eine Mindestgröße von 240 Scler*innen vor. Die Sekundarstufe II (Sek II) wird bei der Mindestgröße nicht berücksichtigt. Die Mindestgröße wird im Prognosezeitraum bis 2029 bereits durch die Schüler*innen der drei Grundschulbezirke dauerhaft übererfüllt.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt verteilen sich die Jugendlichen aus den betrachteten Gebieten auf weiterführende Schulen im gesamten Kieler Stadtgebiet. Unter 2a wurde ausgeführt, dass schon allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung Gemeinschaftsschulplätze in einer Größenordnung von sieben Zügen in der Sekundarstufe I benötigt werden. Der Campus Schützenpark könnte unter idealen Voraussetzungen fünf Sek I-Züge abdecken. Das ist nicht ausreichend. Deshalb verfolgt die Errichtung einer neuen Schule im Kieler Süden drei Aspekte:

 

Eine bessere, wohnortnahe Versorgung

Ebenso wie in der Primarstufe haben Eltern Wahlfreiheit, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden. Schulbezirke, aus denen sich ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz an einer zuständigen Schule herleitet, gibt es bei den weiterführenden Schulen in Kiel nicht.

 

 

Doch auch wenn den Schüler*innen die Auswahl der weiterführenden Schule stadtweit freisteht und ihnen weitere Wege zugemutet werden können, ist dennoch davon auszugehen, dass Wohn­ort­he ein wichtiges Ent­scheid­ungs­kri­terium ist. Schließlich ist die Anfahrzeit wie bei Berufstätigen meist verloren und mit Mühen und möglicherweise Kosten verbunden.

 

Schaffung weiterer Schulplätze, um die Beschulung sicherzustellen

Unter 2a wurde erläutert, dass die Schüler*innenprognose bis zum Jahr 2029 von ca. 900 zusätzlich benötigten Schulplätzen (sieben Züge) ausgeht. Am Campus Schützenpark werden voraussichtlich lediglich fünf Sek I-Züge realisiert werden könne. Daher werden zwei weitere Züge schon allein aus der Belkerungsentwicklung heraus benötigt werden, um die Beschulung sicherzustellen. 

 

Einer Verbesserung der räumlichen Situation und damit der Lern- und Lehrbedingungen an den weiterführenden Schulen im Kieler Stadtgebiet

Schüler*innen, die an der neuen weiterführenden Schule im Kieler Süden unterrichtet werden, entlasten andere Schulstandorte und ermöglichen dort Unterricht in pädagogisch sinnvoller Klassengröße, Platz für Sonderbedarfe und nicht zuletzt bessere Voraussetzungen für den Lehrkörper. Der Argumentation unter 2a folgend ist diese Wirkung umso stärker, als insbesondere der erwarteten Anzahl von Gemeinschaftsschüler*innen in Kiel unzureichend räumliche Kapazitäten gegenüberstehen.

 

 

Das Amt für Schulen präferiert gemeinsam mit der StG SEP den Bau und die Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Im Wesentlichen führen zwei Faktoren zu dieser Vorfestlegung: Zum einen sollen die Schüler*innen, unabhängig von den Leistungsnachweisen in der Grundschule, die Möglichkeit bekommen, auch weiterhin wohnortnah eine weiterführende Schule besuchen zu können, und dabei alle Entwicklungsmöglichkeiten vorzufinden. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass in den letzten vier Jahren durchschnittlich 58 Prozent der Schüler*innen in den Grundschulbezirken der Johanna-Mestorf-Schule, der Grundschule Kronsburg sowie der Grundschule Wellsee nach dem Abschluss der Grundschule ein Gymnasium als weiterführende Schule anwählten, also das Abitur als Bildungsabschluss anstrebten, wie die folgende Grafik zeigt.

 

 

Sollte die Präferenz unter den Schüler*innen aus dem möglichen Neubaugebiet so stark sein, wie unter den Abgänger*innen der Johanna-Mestorf-Schule, wäre diese Quote sogar ausgeprägter zu erwarten. Diesem Umstand soll durch die Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Rechnung getragen werden. Damit liegen für alle Schüler*innen optimale Bedingungen vor, sodass dieses Schulangebot eine große Akzeptanz erfahren und gut ausgelastet sein wird.

 

Zusammenfassend rechtfertigen es die aufgezeigten Gründe und Voraussetzungen, die Errichtung einer weiterführenden Schule im Kieler Süden weiter zu verfolgen und voran zu treiben.

 

 

  1. Sporthalle Gerhart-Hauptmann-Schule

 

Am Schulstandort besteht der Bedarf von 1,17 Hallenteilen. Die vorhandene Sporthalle kann aufgrund ihrer kleinen Größe in der Schulsporthallen-Bedarfsberechnung nur als halbe Halle gewertet werden, es fehlt somit 1 Hallenteil. Die erforderliche 1-Feld-Halle war bereits Bestandteil des Schulbauprogramms 2013-2018, konnte jedoch aufgrund ressourcengesteuerter Priorisierung bisher noch nicht umgesetzt werden.

 

Im Rahmen einer Standortuntersuchung der Immobilienwirtschaft konnte ein geeigneter Standort für eine 1-Feld-Halle gefunden werden, dieser wurde mit der Schulleitung einvernehmlich abgestimmt.

 

  1. Sporthalle Toni-Jensen-Schulen

 

Am Standort der Toni-Jensen-Schulen besteht insgesamt ein Bedarf von 3,92 Hallenteilen. Die vorhandene Sporthalle verfügt über 3 Hallenteile, so dass ein Bedarf von 1 Hallenteil besteht. Im Rahmen einer Standortuntersuchung der Immobilienwirtschaft konnte ein geeigneter Standort für eine 1-Feld-Halle gefunden werden.

 

Der Standort der Toni-Jensen-Schulen zeichnet sich aktuell durch verschiedene Handlungsbedarfe aus. Neben der Notwendigkeit, 1 weiteren Hallenteil zu realisieren, besteht an der Toni-Jensen-Grundschule ein Erweiterungsbedarf der Unterrichts- und Betreuungsflächen und für den Kassler Bau der Gemeinschaftsschule ein dringender Sanierungsbedarf, siehe 1a.


In der gesamtheitlichen Betrachtung des Schulstandortes sind somit im Projektverlauf die Abstimmungen zur Umsetzung mehrerer baulicher Maßnahmen notwendig, um die verschiedenen Bedarfe sukzessive und in sinnvoller Reihenfolge zu decken.

 

 

  1. Abbruch Hochhaus (ehemalige Ludwig-Erhard-Schule; siehe auch Drs. 0183/2022)

 

Im Rahmen der Gesamtentwicklung des Campus Schützenpark ist für den südlichen Bereich des Areals der Bedarf und die Errichtung einer neuen Gemeinschaftsschule mit Oberstufe formuliert und in ersten Studien untersucht worden.

 

Da sich das bestehende Hochhaus der ehemaligen Ludwig-Erhard-Schule nicht in ein zukunftsfähiges Schulkonzept einbinden lässt und unter erheblichen Schadstoffbelastungen der Bausubstanz steht (s. Schadstoffuntersuchung), soll dieses gemäß der 2022 gefassten Beschlusslage abgebrochen werden und den Platz für einen Schulneubau mit Mehrfach-Sporthalle freimachen (Drs. 0183/2022).

 

Die Planungen als Schulstandort sind in der Schulentwicklungsplanung fortgeschritten und werden derzeit mittels einer weiteren, tiefergehenden Standort- und Machbarkeitsstudie untersucht.

 

 

Weitere Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung:

 

Gemäß den zu Beginn ausgeführten Grundlagen zu den Sanierungsplanungen der Immobilienwirtschaft mit Erstellung von Sanierungsgutachten und der erfolgten Priorisierungsempfehlung (Drs. 0264/2022) sind die folgenden Schulstandorte hier in die 2. Priorisierungsstufe aufgenommen.

 

  1. Sanierung Ellerbeker Schule

 

Die Ellerbeker Schule, die sich aus einer zweizügigen Grundschule mit angeschlossenem DaZ-Zentrum und dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung zusammensetzt, wurde für die Gebäudeteile Hauptgebäude und Sporthalle gutachterlich untersucht.

 

Entsprechend der Systematik der baufachlichen Untersuchung mit den Hauptkriterien

1. Bauliche Qualität

 2. Qualität der technischen Anlagen

 3. Städtebauliche, architektonische, funktionale Qualität

 

ergibt sich aus den Sanierungsgutachten in der Zusammenfassung ein Bild von mittleren bis starken Schadensbildern und baulichen Defiziten, welche bei den einzelnen Schulen zu teilweise kurzfristigem Sanierungsbedarf führen.

 

Dies ist auch beim Hauptgebäude der Ellerbeker Schule der Fall, was dazu geführt hat dieses eben hier in die Priorisierung aufzunehmen.

 

Da sowohl die Ausprägung der substanziellen bautechnischen Schäden als auch die funktionalen und strukturellen Defizite zwar deutlich zu Tage treten, aber einen Weiterbetrieb zuchst nicht in Frage stellen oder gar zu einer Gefährdung der Schüler*Innen oder des Kollegiums führen, ist die Ellerbeker Schule in der 2. Priorisierungsstufe eingeordnet und wird entsprechend der Gesamtstrategie des Bauprogramms nach Projektfortschritt, Dringlichkeit sowie Verfügbarkeit der personellen und finanziellen Ressourcen in die konkrete Umsetzung aufgenommen.

 

Dieses Prinzip findet gleichartig für die folgend aufgeführten Sanierungsmaßnahmen Anwendung:

 

  1. Sanierung Reventlouschule

 

Bei der vorgesehenen Sanierung der Reventlouschule, einer dreizügigen Grundschule der Stadtteile Ravensberg Brunswik sternbrook, ist der denkmalgeschützte Gebäudebestand der historischen Schroeder-Schule berührt.

Hier handelt es sich um den zentralen Fach- und Verwaltungsturm sowie die drei zweigeschossigen Klassenzeilen.

 

  1. Sanierung Hardenbergschule

 

Das historische Gebäude der Hardenbergschule, denkmalgeschützter Hauptteil aus dem Jahre 1902, sowie die angebaute 1-Feld-Sporthalle sind umfänglich sanierungsbedürftig.

 

Gemäß der Voruntersuchung des Bestandes durch die Immobilienwirtschaft und der anschließenden baufachlichen Gutachten gilt dies neben den Außenbauteilen und der innenräumlichen Sanierung auch für die gesamte Haustechnik dieser vierzügigen Grundschule in Ravensberg.

 

  1. Sanierung der Treppentürme Schroeder-Schulen

 

Bei der `Sanierung der Treppentürme` an drei der denkmalgeschützten Schroeder-Schulen handelt es sich im eigentlichen Sinne um die Errichtung eines jeweils neuen Treppenhauses, um sich vendernden Rahmenbedingungen des vorbeugenden Brandschutzes nachkommen zu können.

 

 

 

Die fünf- bzw. sechsgeschossigen Fach- und Verwaltungstürme der Theodor-Storm-Schule in Wellingdorf, der Reventlouschule in Brunswik/ Düsternbrook und der Max-Planck-Schule in Kiel-Mitte genügen aus ihrem historischen Kontext nicht mehr den heutigen Anforderungen an erforderliche Rettungswege.

In Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr ist man bisher den gemeinsamen Weg einer Kompensation auf technischem Wege gegangen (Brandmeldeanlage, Alarmierung, etc.). Durch eine beim Brandschutz sich verändernde Sichtweise liegt das Augenmerk nun und in Zukunft mehr auf dem tatsächlichen Rettungsweg, d.h. einem zweiten Treppenhaus als Fluchtmöglichkeit.

Da die betreffenden Fachtürme nur über ein vollwertiges Treppenhaus verfügen, ist bei örtlichen Terminen mit der Feuerwehr, vorbeugender Brandschutz, einvernehmlich beschlossen worden, in einem angemessenen Zeitraum die Türme mit einem zweiten Treppenhaus nachzurüsten.

 

Inwieweit der Bau eines Treppenhauses am historischen Gebäude in einem Zuge die Möglichkeit zum kombinierten Bau eines Aufzuges zur Schaffung von barrierefreien Zugängen auch für die oberen Geschosse bietet, wird mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vorbereitet und erörtert werden.

 

Eine funktionale, einen zweiten Rettungsweg sichernde und gestalterisch rücksichtsvolle Lösung, welche dem historischen Baukörper gerecht wird, soll für alle drei Schulen zeitnah gefunden und umgesetzt werden.

 

  1. Sanierung Sporthalle Humboldt-Schule

 

Die geplante Sanierung an der Humboldt-Schule bezieht sich auf die denkmalgeschützte Turnhalle aus dem Jahre 1887, welche sich im Norden des historischen Areals befindet.

 

Weitere Sporthallenfehlbedarfe

 

Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass auch an anderen Schulen, bspw. Humboldt-Schule, Hermann-Löns-Schule, Hardenbergschule, große Sporthallenfehlbedarfe besteht. Diese können aber nach erfolgter Standortprüfung durch die Immobilienwirtschaft - nicht an den jeweiligen Schulstandorten realisiert werden. In Absprache mit diesen Schulen kann ein Fahrdienst zu weiter entfernten Sporthallen mit entsprechenden freien Kapazitäten eingerichtet werden, vgl. hierzu auch Punkt 4 der Drs. 1014/2021.

 

Zu Punkt 3 des Antrages Beschluss der Ratsversammlung bei Veränderung an den unter 1. und 2. benannten Priorisierungen

 

Bereits während der Umsetzung des ersten Schulbauprogramms wurde deutlich, dass eine langfristige Planung und verbindliche Zeitachsen äeren Einflüssen unterliegen und angekündigte Meilensteine zum Teil nicht fristgerecht erreicht werden konnten. Aus diesem Grund wurde mit der Weiterentwicklung der Planung und Realisierung von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen ein Prozess entwickelt, der eine jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung der bisherigen Planungen vorsieht und somit eine agilere Prozesssteuerung ermöglicht (vgl. Drs. 0085/2022).

 

Sofern sich im Umsetzungszeitraum abzeichnet, dass andere Maßnahmen, als die unter 1. und 2. benannten, realisiert werden müssen bzw. können, wird unter vorheriger Einbindung der StG Schulbau und StG SEP ein entsprechender Antrag in die Ausschüsse und Ratsversammlung zur Beschlussfassung gegeben.

 

 

Zu Punkt 4 und 5 des Antrages Bereitstellung der Haushaltsmittel

 

Auf Grundlage des Beschlusses wird die Immobilienwirtschaft ermitteln, welche Planungsmittel für die nun prioritär aufzunehmenden Maßnahmen erforderlich sind und die Bedarfe in die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse einbringen.

 

Im Rahmen der Investitionsplanung ist dann festzulegen, wann diese Mittel bereitgestellt und die Planungsleistungen durch die Immobilienwirtschaft vergeben werden können.

Die nachfolgenden Baumittel dürfen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung erst mit Erreichen der Veranschlagungsreife in den Haushalt bzw. die Haushaltsplanung aufgenommen werden.

Eine unterjährige Bereitstellung von neuen Baumitteln ist nur im Rahmen des gesamtstädtischen Investitionsvolumens möglich und müsste somit aus anderen Investitionsmaßnahmen gedeckt werden.

 

Im Einzelfall kann es daher sinnvoll/erforderlich sein, die Baumittel auch ohne Veranschlagungsreife in die Haushaltsplanung aufzunehmen, wenn

 

-          eine stringente Projektdurchführung unabdingbar ist,

-          die Haushaltsreife zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres erreicht wird

-          und eine unterjährige Deckung aus anderen Investitionsmaßnahmen fraglich ist.

 

In diesem Ausnahmefall sind die Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen, über dessen Aufhebung der Finanzausschuss nach Darlegung der Veranschlagungsreife entscheidet.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel für Ausstattung, inkl. Planungsmittel sind im Amt für Schulen in Korrelation zu den Zeitachsen der Umsetzung bereitzustellen. 

 

Zu Punkt 6 des Antrages Umsetzungsbeschlüsse der Ratsversammlung für die Maßnahmen aus Punkt 2

 

Die unter 2 benannten Projekte werden dem Grunde nach in ihren Bedarfen anerkannt. Gleichzeitig haben sie nicht die Projekttiefe und -reife, die es aktuell bräuchte, um die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen (Veranschlagungsreife, siehe auch vorherigen Punkt) und mit der Umsetzung zu beginnen. Vielmehr wird die Verwaltung mit diesem Beschluss legitimiert, ebendiese Prüfungen vorzunehmen und den Ausschüssen und Ratsversammlung das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

 

 

 

Renate Treutel        Doris Grondke

rgermeisterin        Stadtbaurätin

 

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