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ALLRIS - Auszug

15.09.2022 - 11.14 Priorisierung der Umsetzung und Vorbereitung von Schulbaumaßnahmen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der mit dem Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 11.14.2 (Drs. 0725/2022) beschlossenen Ergänzung (Fettdruck):

Auf Grundlage der Vorabstimmungen in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung und der Steuerungsgruppe Schulbau werden folgende Festlegungen für weitere Priorisierungen von Schulbaumaßnahmen getroffen. Sie schließen sich damit an bereits erfolgte Priorisierungen (Drs. 0708/2012, 1061/2015, 1229/2017, 0118/2014 und 0042/2020) an.

 

1. Fortzuführen bzw. prioritär in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufzunehmen sind:

 

  1. Sanierung des Kasseler Baus an der Toni-Jensen-Schule
  2. Sanierung des Hauptgeudes an der Hermann-Löns-Schule
  3. Ersatzbau für die Werkhalle am Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Schützenpark
  4. teilweise Ersatzbau und die Erweiterung der Max-Tau-Schule
  5. Neubau einer 4-Feld-Sporthalle (2x2-Feld-Sporthalle) am RBZ Wirtschaft

 

2. Ebenfalls fortzuführen sind die Projektentwicklungen für:

 

  1. Campus Schützenpark“ (neue Gemeinschaftsschule mit Oberstufe inkl. Sporthalle zzgl. eines Sporthallenteils für die Käthe-Kollwitz-Schule)
  2. neue Grundschule im Kieler Süden
  3. neue weiterführende Schule im Kieler Süden
  4. neue 1-Feld-Sporthalle Gerhart-Hauptmann-Schule
  5. neue 1-Feld-Sporthalle Toni-Jensen-Schulen
  6. Abbruch Hochhaus (ehemalige Ludwig-Erhard-Schule, siehe auch Drs. 0183/2022)
  7. Sanierung Ellerbeker Schule (Hauptgebäude)
  8. Sanierung Reventlouschule
  9. Sanierung Hardenbergschule
  10. Sanierung der Treppentürme Schroeder-Schulen
  11. Sanierung Sporthalle Humboldt-Schule

 

 

3. Sofern aus gegebenem Anlass eine Venderung an den unter 1. und 2. benannten Priorisierungen erforderlich wird, ist ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung herbeizuführen.

 

4. In der Planung der für den Schulbau verfügbaren Investitionsmittel sind die Planungsmittel für die Maßnahmen nach 1. und die Projektentwicklungen nach 2. gemäß der Priorisierung vorzusehen.

 

5. Die erforderlichen Baumittel für die unter 1. benannten Maßnahmen sind grundsätzlich mit Vorliegen der Haushaltsreife (i. d. R. Abschluss der Leistungsphase 3) in die Haushaltsplanung zu überführen. Sofern die Zeitplanung im begründeten Fall eine Bereitstellung von Baumitteln im Haushaltsplan 2023 f. erfordert, ohne dass zu den Haushaltsberatungen die Haushaltsreife bereits erlangt wurde, können die Baumittel ausnahmsweise auf Basis der vorhandenen Kostenermittlung in die Haushaltsplanung übernommen werden. Diese Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Nach Erreichen der Haushaltsreife und Konkretisierung des Mittelbedarfs entscheidet der Finanzausschuss über die Aufhebung des Sperrvermerks.

 

6. Für die Maßnahmen nach 2. sind auf Grundlage der in den Projektentwicklungen erarbeiteten Rahmendaten zu gegebener Zeit die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen.

 

7. Die Ratsversammlung richtet die dringliche Bitte an die Landesregierung, die Verhandlungen mit der kommunalen Seite bezüglich der Anerkennung und Ausgestaltung der Konnexität der Wiedereinführung G9 durch das Land zügig zu einem Ergebnis zu führen.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei einer Gegenstimme von Ratsherrn Meinke