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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0872/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Zugestimmt wird

  1. der Verschmelzung der Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH auf die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH zum 01.01.2024 und
  2. dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages (Anlage 1) zwischen der Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH und der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschafterbeschlusses über die Zustimmung zum Abschluss des Verschmelzungsvertrages mit Verzichtserklärung (Anlage 2).
  3. Ebenso wird die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH sowie der Geschäftsführer der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH angewiesen, allen für die Verschmelzung notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Wiedereingliederung der Städtisches Krankenhaus Service-GmbH (kurz: Service-GmbH) in die Muttergesellschaft Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH (kurz: SKK GmbH) ist neben einer angemessenen Entlohnung der Beschäftigten in der Service-GmbH das erklärte Ziel der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel. Dieses Ziel wurde zuletzt am 16.03.2023 mit dem Beschluss „Eingliederung der Mitarbeitenden der Service GmbH sowie der Service-Gesellschaft in das Städtische Krankenhaus“ (Drs. 0276/2023) bekräftigt.

 

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses wird den Beschäftigten der Service-GmbH in Kürze das Wechselangebot zur Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH unter Wahrung der bislang bei der Service GmbH erreichten Besitzstände zum 01.01.2024 unterbreitet. Dabei ist gewährleistet, dass keine Schlechterstellung von Beschäftigten erfolgt, die durch den Wechsel im Hinblick auf die Altersversorgung einen Nachteil erfahren würden.

 

In Übereinstimmung mit dem oben genannten Ratsbeschluss wird die Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH nach Maßgabe der §§ 4 ff Umwandlungsgesetz (UmwG) zum 01.01.2024 auf die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH verschmolzen. Dabei überträgt die Service-GmbH ihr gesamtes Vermögen, Rechte und Pflichten auf die SKK GmbH. Die Übertragung erfolgt ohne Gegenleistung. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister wirksam und führt dazu, dass die Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH mit der Eintragung ohne Abwicklung untergeht.

 

Für die Verschmelzung ist ein notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag zwischen der Service-GmbH und der SKK GmbH zu schließen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung beider Gesellschafterversammlungen. Der Entwurf des Zustimmungsbeschlusses für die Gesellschafterversammlung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH ist als Anlage 2 beigefügt.

Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der SKK GmbH als aufnehmende Gesellschaft ist nach rechtlicher Prüfung nicht erforderlich.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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