Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0616/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

1. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, wenn bei der Ausschreibung eigener Bauprojekte und in städtebaulichen Verträgen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Feinstaubemissionen auf Baustellen verpflichtende Vorgaben vorgegeben würden und welche Kosten der Stadt hierdurch entstünden. Die Prüfung soll insbesondere die Frage umfassen, ob solche Vorgaben einzelnen Marktteilnehmern einen Vorteil verschaffen.

 

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die bei der Stadt Kiel und ihren Beteiligungen genutzten mobilen, handgeführten Maschinen die in der EU-Direktive 97/68/EG vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffemissionen einhalten. Die Stadtverwaltung wird zugleich gebeten, die Landesregierung aufzufordern, im Rahmen ihrer Marktüberwachungsaufgaben die Durchführung von messtechnischen und formalen Kontrollen umzusetzen und die EU-Vorschrift durchzusetzen.

 

3. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen künftig auf einige der genutzten handgeführten, lärmintensiven Maschinen mit Verbrennungsmotor wie z.B. Laubbläser verzichtet werden kann.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Zu 1.

Baustellen sind insbesondere in Ballungsräumen eine bedeutende Quelle von Feinstaubemissionen. Vor allem Baumaschinen emittieren in erheblichem Umfang Dieselruß. Um eine Reduzierung von Feinstaubemissionen zu erreichen, ist u.a. die Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern, die Vermeidung von Staublagerungen und das Feuchthalten staubemittierender Materialien, sowie die Einrichtung von Schmutzschleusen vor dem Eintritt von der Baustelle in das öffentliche Straßennetz zu gewährleisten.

 

Zu 2

Die TÜV NORD hat  im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. in einer Untersuchung deutlich erhöhte Schadstoffwerte bei Motorkettensägen und Freischneidern festgestellt, die u.a. in Kommunen zum Einsatz kommen. Acht der insgesamt zwölf Geräte weisen laut Hintergrundpapier der DUH  teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf. Zugleich verweist die DUH darauf, daß von den Bundesländern keine systematische Überprüfung der eingesetzten Maschinen erfolgt.

 

Auch wenn in Schleswig-Holstein die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wie Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffmonoxid (NO), Benzol und Schwefeldioxid (SO2) relativ gering ist kommt es dennoch immer wieder zu Überschreitungen. Darüber hinaus geht von einigen der mobilen Maschinen eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung aus.

 

 

gez. Ratsfrau Lisa Yılmaz              f.d.R.

SPD-Ratsfraktion              

 

gez. Ratsfrau Dr. Martina Baum               f.d.R.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              

 

Reduzieren

 

Loading...