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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0304/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Erstellung des integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortsbeiratsbezirk Kiel Wik und die vorlaufenden teilräumliche Entwicklungsprozesse (Ratsanträge Drs. 0894/2014 und Drs. 0131/2015 u. a.) wie folgt zu strukturieren und durchzuführen:

 

Verfahrensschritte

Teilaufgaben

  1. Bildung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung des Gesamtprozesses und
  2. Vorarbeiten der Verwaltung
  3. Trägerbeteiligung bis Sommer 2017

       Vorentwurf Struktur- und Nutzungskonzept (Verwaltung, KiWi)

       rmgutachten

       Trägerbeteiligung

       Entwicklungs- und Verwertungskonzept zum Teilquartier der Marinetechnikschule

       Grundlagen für Umsetzungsstrategie Anscharpark mit Eigentümern

       Laufende Abstimmung mit der Lenkungsgruppe

 

  1. Auftakt: Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Kinder- und Jugendbeteiligung im  Juli / August 2017

       Orientierungsinterviews mit Interessensgruppen und Institutionen

       Öffentliche Planungswerkstatt zu einzelnen, stadtteilweiten Handlungsfeldern und zu dem Teilquartier Marinetechnikschule

       Stärken- und Schwächen, Chancen und Risiken

 

  1. Öffentlicher Aufruf an Akteure und Vorhabenträger zur unverbindlichen Beteiligung an einer Quartiersmanagementgruppe zur Entwicklung des Teilquartiers Marinetechnikschule

       Bildung einer Quartiersmanagementgruppe für das Teilquartier Marinetechnikschule aus Vertretern der Ratsfraktionen, Verwaltung, Akteuren und Vorhabenträgern

  1. Struktur- und Nutzungskonzept zum Teilquartier Marinetechnikschule zwischen Schleiweg, Rostocker und Arkonastraße (Verwaltung) Beschluss bis Ende 2017

       Ergebnisse der  Öffentlichkeitsbeteiligung auswerten

       Struktur- und Nutzungskonzept zum Teilquartier der Marinetechnikschule und Umsetzungsstrategie Anscharpark fertigen

       Abstimmung mit BImA und Quartiersmanagementgruppe

       Beschlüsse des Ortsbeirats und der Gremien zum Struktur- und Nutzungskonzept des Teilquartiers Marinetechnikschule

       Erwerb der Grundstücke durch die Stadt

  1. Einleitung zur Schaffung von Baurecht im Quartier der Marinetechnikschule auf Basis des Struktur- und Nutzungskonzepts ab 2018
  2. Auslobung eines Quartiersmanagements zur Koordinierung von Maßnahmen, Unterstützung von Prozessen und Förderung der Netzwerkarbeit vor Ort.

       Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs (ggf. Investorenwettbewerb für Teilbereiche)

       Bauleitplanverfahren

       Grundstücksverkaufsverfahren

       Wettbewerbsverfahren

  1. Stadtteilentwicklungskonzept ab 2018

       Auftrag Verfahren und Gutachten

       Öffentlichkeitsbeteiligung des Gesamtprozesses

       Erörterung der Ausgestaltung des Quartiersmanagements

       Beschlussfassung

 

  1. Bei der Entwicklung des Marinequartiers sollen die Leitlinien und Grundsätze der Inklusion besondere Berücksichtigung finden. Das Quartiersmanagement soll von diesen Grundsätzen geleitet sein. Die Landeshauptstadt Kiel wird hierzu gemeinsam mit Akteuren im Quartier und Trägern der Eingliederungshilfe herausarbeiten, welche konkreten Anforderungen an z.B. Wohnen, Teilhabe, Beschäftigung und Unterstützung für ein inklusives Quartier bestehen, so dass Stadtplaner/innen und Investoren in der Lage sind, die besonderen Anliegen der Inklusion konkret umzusetzen. Der inklusive Teil der Quartiersentwicklung ist ein eigener fachlicher Planungsprozess und soll in die Gesamtplanung integriert sein. Das Quartiersmanagement wird mit den zu beteiligenden Akteuren gesondert beschrieben und in Leitlinien vereinbart.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Einleitung

 

Im Ortsbeiratsbezirk Wik entstehen vor allem durch bereits eingeleitete und noch anstehende Konversionsverfahren ehemals militärisch genutzter Flächen dynamische Prozesse mit weitreichenden Veränderungen, die wichtige Zukunftsimpulse für die Entstehung eines modernen Stadtquartiers mit neuer städtebaulicher Ausrichtung geben werden. Ein Treiber der Entwicklung stellt darüber hinaus die starke Nutzung von Gebäuden als Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete dar, die sich nicht dauerhaft verfestigen sollen. Der Entwicklungsbereich verfügt mittelfristig über das Potential, bestehende Wohn- und Gewerbeflächenbedarfe der Landeshauptstadt Kiel teilweise abzudecken.

 

II. Städtebauliche Bestandsbeschreibung

 

Der Ortsbeiratsbezirk Wik gestaltet sich nutzungsbezogen und städtebaulich vielfältig. Im Süden und Westen des Bezirks befinden sich große Wohnareale, an die sich mittig das Stadtteilzentrum Wik entlang der Holtenauer Straße mit kleinflächigem Einzelhandel anschließt. Nördlich des Stadtteilzentrums, Ecke Schleusenstraße/Prinz-Heinrich Straße ist ein Sonderstandort mit groß-flächigem Einzelhandel entstanden. Im Norden, entlang des südlichen Kanalufers erstrecken sich Gewerbe- und Hafenflächen, die am nordöstlichsten Punkt mit der Kanalschleuse abschließen. Als militärisch genutzte Bereiche finden sich im Osten der Marinestützpunkt Wik und weitere Einrichtungen entlang der Feldstraße sowie im Südwesten des Bezirks die Eduard-Adler-Kaserne. Das Marinequartier Kiel-Wik ist entlang der Herthastraße von umfänglichen Konversionsarealen aus ehemals militärischer Nutzung geprägt. Der Ortsbeiratsbezirk weist darüber hinaus in Einzelgebäuden und Sondernutzungen eine hohe Nutzungsmischung auf (u.a. Petruskirche, Verwaltungshochaus an der Mercatorstraße, Techniker Fachschule an der Schleusenstraße, Wirtschaftsakademie). Die gesamte Wik (bestehend aus den beiden Ortsbeiratsbezirken Wik sowie Steenbek-Projensdorf) wird durch einen Grünzug gegliedert, der sich von der sogenannten „Orchideenwiese“ an der Kiellinie über die Mercatorwiese und den Schulredder, entlang der B502 bis zum Projensdorfer Gehölz nach Nordwesten erstreckt. Ergänzt wird das freiräumliche Gerüst durch den Grünzug „Schleusenpark“, dessen südlicher Einstieg „Anscharpark“ und der nördliche Abschluss mit dem „Wiker Balkon“ als Endpunkt hergestellt wurden. Die Nutzungsstruktur des Ortsbeirats-bezirks findet sich wesentlich auch in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes wieder. Etwa die Hälfte der Fläche ist mit Bebauungsplänen oder sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen belegt, die die städtebauliche Ordnung sichern sollen.

 

III. Beschlüsse

 

  1. Rahmenplanung Kiel-Wik (Drs. 0256/2001)

 

Der auf Basis eines Ideenwettbewerbs beschlossene städtebauliche Rahmenplan Marinequartier Kiel-Wik sieht die Bildung verschiedener Teilquartiere vor (Marinetechnikschule, Anschar, An der Hangkante, Scheerhafen), die durch den Schleusenpark als adressenbildendes Element miteinander und mit dem Stadtteil verbunden werden. Die Rahmenplanung bildet in Grundgen (Grünachse des Schleusenparks mit 4 weiteren Teilbereichen) immer noch das städtebauliche Gerüst der Quartiersentwicklung und dient als Beurteilungsgrundlage des Verwaltungshandeln, z.B. bei der Beratung von Vorhabenträgerinnen etwaiger Neubauvorhaben. Obwohl sich das Instrument als robust und anwendbar bewährt hat, konnte es in Teilbereichen jedoch nicht umgesetzt werden, da sich Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit erheblich verändert haben, insbesondere in Bezug auf Erhalt des Marinestandortes bei Aufgabe zentraler Flächen. Einige dieser Flächen sind städtebaulich entwickelt worden, wie der Anscharpark, das Kirchenareal oder Teile des Schleusenparks. Andere Flächen bedürfen dagegen noch der Konversion, wie das Marinequartier.

 

  1. Bebauungsplan Nr. 864 und Begleitanträge Anscharpark (Drs. 0894/2014, 0944/2016)

 

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 864 Anscharpark zwischen den Straßen Im Anscharpark, Weimarer Straße und Warnemünder Straße ist es, unter den besonderen Anforderungen an den Denkmalschutz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe mit dem Schwerpunkt Kreativwirtschaft zu schaffen. Zur Sicherstellung des Erhalts und der Sanierung der historisch und baukulturell bedeutsamen Gebäude 1, 3, 7, 12 und 15 im Anscharpark durch wohn- und kreativwirtschaftliche Nutzungen ist die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Eigentümern eine diesbezügliche Umsetzungsstrategie zu erarbeiten. Dazu sollen Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und der Sozialraumförderung genauso wie der Denkmalschutzförderung und der Städtebauförderung ausgeschöpft werden. Die Ratsversammlung hat diese Forderung mit der Drs. 0944/2016 konkretisiert und die Verwaltung zusätzlich gebeten, einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaues“r die Sanierung und kreativwirtschaftliche Nutzung der Gebäude 1, 3 und 15 auf dem Anschargelände über eine Fördersumme von rd. 1,7 Mio. zu stellen.

 

  1. Marinequartier Wik (Drs. 0131/2015, 0132/2016):

 

Die Ratsversammlung hat am 19.03.2015 die Verwaltung zur Entwicklung der Liegenschaften der ehemaligen Marinetechnikschule, der Bundeswehrfachschule und des Marine-Untersuchungsgefängnisses beauftragt (Drs. 0131/2015). Der Antrag greift mit dem angestrebten Mischgebiet die inhaltliche Zielrichtung des Rahmenplans Kiel-Wik im Grundsatz auf. Dabei sollen u.a. folgende Punkte bearbeitet werden:

 

  • Verhandlung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Übertragung der frei werdenden Gebäude,
  • Entwicklung eines Mischgebietes aus Wohnen, Kreativprojekten, Kultur, sozialen Angeboten und Gastronomie,
  • Untersuchung von Möglichkeiten für Zwischennutzungen für Ateliers und Projekte,
  • Prüfung des Einsatzes von Fördermitteln zur finanziellen Unterstützung der Realisierung,
  • Durchführung eines intensiven Beteiligungsprozesses, begleitet durch eine von der Verwaltung geleitete Lenkungsgruppe und
  • Berücksichtigung des Ergebnisses in dem zur Bearbeitung anstehenden Stadtteilentwicklungskonzept.

 

Bei der Entwicklung des im Marinequartier liegenden ehemaligen Untersuchungsgefängnisses soll darüber hinaus eine geeignete Form der Durchwegung durch das Gelände gefunden werden, um dieses im Alltag erlebbar zu machen und die Grünachse zwischen Anscharpark und Wiker Balkon zu realisieren. Die Konzeptabstimmung soll in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Erinnerungskultur und dem Denkmalschutz erfolgen. Nach Drs. 0132/2016 soll bis zur Vorlage des Ausstellungskonzeptes (zur Geschichte des Nationalsozialismus in Kiel und Schleswig-Holstein) das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis erhalten bleiben und nach Möglichkeiten gesucht werden, die einer potentiellen Ausstellung nicht entgegenstehen.

 

4.Inklusive Quartiersentwicklung des Marinequartiers

 

Die Entwicklung von Quartieren, die ein Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einschränkungen ermöglichen, hat eine besondere Bedeutung für die Stadtentwicklung Vorreiter ist das inklusive Wohngebiet Hammer. Unter der Überschrift „Wohnen für alle“ wird es auch unter den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesteilhabegesetzes darauf ankommen, dass Quartiere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiv gestaltet werden. Hierbei steht insbesondere das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung im Fokus der Entwicklungs-aufgaben. Inklusive Quartiere müssen so gestaltet werden, dass eine Bewohnerstruktur entsteht, die gegenseitige Hilfe und Nachbarschaft ermöglicht, Wohnungen auch für bewegungseingeschränkte Menschen geschaffen werden und Leben und Arbeiten im Quartier möglich ist. Attraktive Treffpunkte und ein aktives Quartiersmanagement schaffen Raum für Begegnung und gemeinsame Aktivitäten. Ein inklusives Quartier dient nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern sorgt für die Einbeziehung alle Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern.

 

Es ist das Ziel, bei der Entwicklung des Marinequartiers und seines erweiterten Umfeldes  die Anliegen der Inklusion im Rahmen eines teilhabeorientierten Prozesses zu organisieren. Die Stadt wird mit  Akteuren aus Verbänden und Vereinen, Kulturschaffenden und anderen Institutionen herausarbeiten, welche Entwicklungsstrategien für ein inklusives Quartier notwendig sind. Es werden Bedarfe und Bedürfnisse ermittelt und Stadtplaner/innen und Investoren in die Lage versetzt, sich mit den besonderen Anliegen auseinanderzusetzen und diese umzusetzen. Dieser wesentliche Teil der Quartiersentwicklung ist als fachlicher Planungsprozess eigenständig zu beschreiben und in die Gesamtplanung einzubinden. Damit wird den Akteuren die Möglichkeit gegeben eigene Fachlichkeit einzubringen.

 

IV. Bearbeitungsstand

 

  1. Teilquartier Anscharpark

 

Die Verwaltung hat ein denkmalpflegerisches Gutachtens über den Anscharpark erstellen lassen. Ziel dieses Gutachtens war die Prüfung der Verträglichkeit der auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 864 möglichen Eingriffe in die Struktur des Anscharparks und die Chance auf Akquise von Fördermöglichkeiten durch Dritte. des Weiteren sollten die historischen Bezüge der ehemaligen und verbleibenden denkmalgesctzten Gebäude im Anscharpark aufgezeigt und erläutert werden. Das vorgelegte Gutachten zeigt eine äerst kritische Würdigung der Inhalte des Bebauungsplanes in Hinblick auf die Auswirkungen der Festsetzungen auf die Baudenkmale. Es schließt mit der Erarbeitung von Vorschlägen für eine denkmalverträgliche Steuerung im Zuge der Realisierung des B-Plans.

Zwecks Vorbereitung einer möglichen Erhaltungs- und Sanierungsstrategie r die denkmalrechtlich und baukulturell bedeutsamen Gebäude im Anscharpark sind durch die untere Denkmalschutzbehörde die einschlägigen Fördermöglichkeiten überschlägig geprüft worden. Hierin aufgeführt sind u.a. die grundsätzlich für alle Denkmäler gültigen Denkmalschutzförderungen durch verschiedene Institutionen der Denkmalpflege (Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalfond SH, Denkmalschutzsonderprogramme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien) sowie die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Im Bezug auf mögliche Städtebauförderungstatbestände hatte  das Innenministerium die Förderung des Anschargeländes mit Mitteln der Städtebauforderung (sämtliche Städtebauförderprogramme) bislang ausgeschlossen. Mit Datum vom 30.11.2016 hat die Verwaltung nach dem Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0944/2016) einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaues“r die Sanierung und kreativwirtschaftliche Nutzung der Gebäude 1, 3 und 15 auf dem Anschargende über eine Fördersumme von rd. 1,7 Mio. gestellt. Mit Datum vom 27.03.2017 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung jedoch mitgeteilt, dass der Projektvorschlag in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Mitzuteilen bleiben folgende Aspekte der Bearbeitung:

 

r die Bebauung im Gebiet des Bebauungsplans Nr 864 sind Mittel des sozialen Wohnungsbaus für den Anteil dortiger Sozialwohnungen zum Tragen gekommen. Im Haus 7 ist neben einer überwiegenden Wohnnutzung durch private Eigentümer auch ein Teil gewerblicher Nutzungen in Form von Büros vorgesehen. Südlich des Kesselhauses entsteht eine Kindertagesstätte mit integrierter Büronutzung im Obergeschoss.

 

Im Haus 1 ist neben den bereits vorhandenen Nutzungen ein Transferzentrum der Muthesius Kunsthochschule angedacht, das mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums und der Kieler Wirtschaftsförderung betrieben werden soll. Für die Nachnutzung des Hauses 3 wird geprüft, ob ein Gründerzentrum der Muthesius Kunsthochschule machbar ist. Sofern die Machbarkeitsstudie eine Förderfähigkeit bestätigt wäre grundsätzlich eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) denkbar. Dabei werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.

 

r die zurzeit leerstehenden Gebäude 12 und 15 wurden von den durch die Eigentümer beauftragten Architekten mögliche Nachnutzungsszenarien mit der unteren Denkmalschutzbehörde erörtert. Das mögliche Nutzungsspektrum reicht von der Idee eines Quartierstreffpunktes für den gesamten Anscharpark im Haus 12 bis hin zu einer geplanten gastronomischen Einrichtung in Haus 15.

 

  1. Teilquartier Marinetechnikschule mit Marineuntersuchungsgefängnis

 

Aufgrund der vorhandenen Restriktionen in der Umgebung ist davon auszugehen, dass im nördlichen Teil lediglich eine (eingeschränkte) gewerbliche Nutzung zulässig sein wird. Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH hat ihr Interesse erklärt, den Nordteil des Gebietes vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für eine gewerbliche Entwicklung, ggf. im Wege des Erstzugriffs, zu erwerben. In diesem Zusammenhang sollte sichergestellt sein, dass die geplante Fokussierung auf eine Wohnentwicklung im südlichen Teil eine gewerbliche Entwicklung des Nordens nicht beeinträchtigt.

 

Die Stadt hat das ehemalige Marine-Untersuchungsgefängnis zu einem Betrag von rund 250 T € von der BImA angekauft. Der Kaufvertrag sieht weder eine Nutzungsverpflichtung noch eine Nachzahlungsverpflichtung zum Nachteil der Stadt vor. Ziel ist es, gemäß Ratsbeschluss (Drs: 0256/2001) die Fortführung der Kiellinie bis zum Nord-Ostsee-Kanal mit dem Schleusenpark als Adresse und Rückgrat des Marinequartiers also einer Durchbindung der Grünachse zwischen dem Anscharpark und dem nördlichen Schleusenpark. Eine Nutzungsidee ist zudem die spätere Einrichtung  von Ausstellungsräumen als Erinnerungsort an den Nationalsozialismus und die Kieler Militärgeschichte. Wie der Gebäudekomplex genutzt und in die Überlegungen integriert werden kann, wird in dem weiteren Planungs- und Beteiligungsprozess geklärt. Grundlage hierfür bilden weitere seitens der Ratsversammlung und des Kulturausschusses getroffene Festlegungen (Drs. 0131/2015 und Drs 0132/2016).

 

Die BImA hat mit Schreiben vom 30.10.2014 der Landeshauptstadt Kiel die Liegenschaften der ehemaligen Marinetechnikschule (Block B, Maschinenhallen I III, Aula der BW-FS) und der Bundeswehrfachschule (Schulgebäude) im Weiteren als „Teilquartier Marinetechnikschule“ benannt - im Rahmen der kommunalen Erstzugriffsoption zum Kauf angeboten. Am 14.08.2015 hat die Landeshauptstadt Kiel gegenüber der BImA ihr Ankaufinteresse für diese Liegenschaften bekundet. Für eine monetäre Bewertung der Liegenschaften zum Zwecke eines eventuellen Erwerbs - ganz oder in Teilen besteht das Erfordernis, dass die Stadt eine sogenannte Zweckerklärung zur Vorlage bei der BImA erstellt. Dafür ist die Vorlage eines Struktur- und Nutzungskonzepts (SNK) erforderlich. Das SNK hat neben einer längerfristigen Perspektive auch bereits vorhandene und kurz- bis mittelfristige Bedarfe von Zwischennutzungen zu berücksichtigen, indem es eine zeitlich-räumlich gestufte Entwicklung des Areals aufzeigt. Hierzu zählt insbesondere der aktuelle bzw. kurzfristig evtl. weiterhin vorgesehene Umbau von Gebäudeteilen zur akuten Unterbringung von Geflüchteten.

 

Die nicht kalkulierbare „Flüchtlingsthematik“hrte zwischenzeitlich zu einer nachvollziehbaren Zurückhaltung in der Bearbeitung eines SNK. Die aktuell relative Beruhigung der Lage lässt eine Wiederaufnahme des Planungsprozesses sinnvoll erscheinen. Allerdings ist die von der BImA zuletzt vorgegebene Bearbeitungsfrist bis Mitte des Jahres nicht mehr zu halten. Eine nochmals wohlwollende, allerdings letztmalige Verlängerung bis zum 4 Quartal 2017 wird seitens der BimA geprüft. Die Verwaltung rät daher dringend zum sofortigen Start des Beteiligungsprozesses (s. Beschlussantrag).

 

V. Stadtteilentwicklungskonzept

 

Die Kieler Wik wird sich zu einem modernen Stadtteil mit neuer Ausrichtung entwickeln. Die planerische Herausforderung einer städtebaulichen Prozesssteuerung ist es, bereits abgeschlossene bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Verfahren, laufende Projekte, die Konversionsprozesse und die eingeleiteten Zwischennutzungen in ein übergeordnetes Stadtteilentwicklungskonzept ohne Verzug zu integrieren und als Gesamtprozess zu partizipieren. Auch die oben genannten Ratsbeschlüsse geben enge Nutzungsarten und objektbezogene Nutzungen vor und konkretisieren das Leitziel der Entwicklung. Aus Sicht der Verwaltung müssen alle Aspekte ergebnisoffen auf den Prüfstand und zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden.

Damit der Stadtteil von diesen Entwicklungen sozioökonomisch und städtebaulich profitieren kann, sollen unter Beteiligung des Ortsbeirats und der lokalen Öffentlichkeit, wirtschaftliche, städtebauliche, touristische, soziale und kulturelle Probleme, Chancen und Ziele reflektiert und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung auf der Grundlage eines längerfristigen, umsetzungsfähigen integrierenden Entwicklungskonzeptes definiert werden. Angesichts der Komplexität der städtebaulichen Entwicklung mit mehrschichtigen Problemlagen und einer Vielzahl beteiligter Akteure erweist sich eine integrierte Herangehensweise mit der Verknüpfung verschiedener Handlungsfelder als unverzichtbar.

 

Dazu gehören folgende Handlungsfelder:

  • Qualifizierung als Wirtschaftsstandort
  • Aufwertung öffentlicher Raum
  • Kommunikation und Standortmarketing
  • Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudebestand
  • Verkehrliche Neuordnung
  • Wohnen und Soziales
  • Kunst und Kultur
  • Kommunikation und Quartiersmanagement

 

In dem vorgesehenen Stadtteilentwicklungskonzept müssen die Ziele der Stadtteilentwicklung definiert werden, wobei das Konzept von Anfang an unter Beteiligung aller betroffenen Akteure vor Ort erstellt werden muss.

 

Die erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 100.000 €r die Erstellung des Stadtteilentwicklungskonzeptes (Erfahrungswert Holtenau und Pries/Friedrichsort) werden im Haushalt bereitgestellt.

Der Ortsbeirat erhält die Vorlage zu seiner Sitzung am 12.04.2017 zur Erörterung.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

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