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ALLRIS - Drucksache

Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0437/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten dazulegen, an welchen Stellen personenbezogene Daten zum Geschlecht erhoben werden. Gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten soll daraufhin identifiziert werden, welche Erhebungen notwendig sind.
  2. Die Verwaltung wird in einem zweiten Schritt gebeten zu regeln, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschlechtliche Vielfalt stärker als bisher zu berücksichtigen und hierbei die Selbstbestimmung zu gewährleisten. Dies kann etwa erfolgen durch weitere Optionen neben „nnlich“ und „weiblich“ in Dokumenten der Verwaltung wie etwa „inter/divers“, wie es von Interessenverbänden vorgeschlagen wurde. Auch die Möglichkeit einer selbstgewählten Anrede soll eröffnet werden. Kieler Einwohner*innen und Angestellte sollen diese Möglichkeit an einer Stelle zentral für sich in Anspruch nehmen können. Auch Stellenausschreibungen sind in Zukunft inklusiver und unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt zu verfassen.

 

  1. Um die Mitarbeiter*innen für den Umgang mit der geschlechtlichen Vielfalt zu sensibilisieren und zu qualifizieren, werden Fortbildungen angeboten. Hierbei soll explizit berücksichtigt werden, wie im Umgang mit trans*geschlechtlichen und/oder nicht-binären und/oder inter*geschlechtlichen Mitarbeiter*innen und Bürger*innen das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Person zu wahren ist besonders bei der Ansprache.

 

  1. In den Gebäuden der Stadt sowie auch ihrer Unternehmen werden Möglichkeiten der Toilettennutzung für diejenigen Menschen geschaffen, die sich nicht als Mann oder Frau definieren. Schulen, die dies ebenfalls berücksichtigen wollen, werden dabei unterstützt.

 

Entsprechende Gremien (Gleichstellungsreferat, Personalrat u.a.) sind bei der Umsetzung dieses Beschlusses einzubeziehen. r die Umsetzung dieses Beschlusses und zu den Inhalten der Fortbildungen holt die Verwaltung Rückmeldungen von (lokalen) Interessenvernden wie HAKI e.V., LSVD,  CSD Kiel e.V., der Initiative Dritte Option u.a. ein. Soweit möglich sind Best-Practice-Beispiele heranzuziehen, wie etwa andere Behörden, Ämter, Ministerien, Gebietskörperschaften usw. Lösungen erarbeitet haben. In der Ratsversammlung im November 2018 legt die Verwaltung einen Bericht zum Stand der Umsetzung vor.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Kiel ist eine offene Stadt, die sich mehrfach zum Einsatz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt bekannt hat. Diese Haltung hat sie mit ihrer Mitgliedschaft im „ndnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig-Holstein“ ausgedrückt. Die Landeshauptstadt macht sich also stark für alle Menschen, egal welchen Geschlechts. Das gilt besondersr Menschen, die wie etwa viele intergeschlechtliche Menschen sich nicht mit den Kategorien Mann und Frau identifizieren können oder wollen. Diese Menschen sind in ihrem Alltag in einer überwiegend geschlechtsbir organisierten Gesellschaft zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt.

 

zu 1:

Seit 2013 besteht bei Kindern mit Varianten der körperlichen Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, den Eintrag für das Geschlecht im Geburtenregister frei zu lassen; seit 2015 haben auch erwachsene Menschen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag streichen zu lassen, wenn sie bei der Geburt fälschlicherweise als „Mann“ oder „Frau“ eingetragen worden sind. Mit einem bedeutenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr festgestellt: Das Freilassen des Geschlechtseintrags ist kein grundgesetzkonformer Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt. Menschen, deren Geschlecht weder „nnlich“ noch „weiblich“ ist, haben ein Geschlecht. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Grundgesetz auch diese Menschen vor Diskriminierung schütze und eine zwanghafte Registrierung ohne eine weitere positive Formulierung deren Grundrecht verletze.

 

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, bis zum 31.12.2018 ein Gesetz vorzulegen, in dem entweder eine neue positive Formulierung geschaffen oder auf den personenstandrechtlichen Eintrag des Geschlechts verzichtet wird. (1 BvR 2019/16)

Dieser Beschluss bedeutet eine Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt und der gesellschaftlichen Realität. Dieser ist es wert, auch in Kiel Ausdruck zu finden. Die Landeshauptstadt sollte daher nicht warten, ob und wie der Gesetzgeber auf Bundesebene aktiv wird, sondern mit gutem Beispiel voran gehen, wo sie es kann. Auch auf kommunaler Ebene ist es wichtig, Menschen wertschätzend und akzeptierend gegenüberzutreten. Das gilt in der Erfassung und Bearbeitung von Daten sowie bei Anreden und Ausschreibungen. Diese Beispiele sind nicht abschließend, sondern prozessanregend.

 

zu 2:

Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung stehen im Kontakt mit Bürger*innen sowie Kolleg*innen und setzen durch ihr Handeln die Haltung der Stadt Kiel für die Akzeptanz von Vielfalt in Praxis um. Damit dieses gelingt, bietet die Stadt Kiel für ihre Mitarbeiter*innen nicht nur im Kontakt mit Bürger*innen Fortbildungen an. Ziel ist Wissen über und eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen jenseits von Mann und Frau im Rahmen ihrer Diensttätigkeiten. Auch sollen die Anliegen von trans*geschlechtlichen Menschen berücksichtigt werden, etwa indem sie mit ihrem selbstgewählten Namen angesprochen werden auch wenn dieser noch nicht aktuell der offizielle Name ist.

 

zu 3.

Zu einer akzeptierenden Grundhaltung gehört auch, dass die Stadt Kiel in ihren Räumlichkeiten für ihre Mitarbeiter*innen der Verwaltung und die Besucher*innen etwa bei Behörden, Theatern usw. Toiletten zur so Verfügung stellt, dass Menschen mit allen geschlechtlichen Identitäten Nutzungsmöglichkeiten vorfinden. Hier ist etwa das Sozialministerium des Landes SH ein Beispiel.

 

gez. Ratsherr Benjamin Raschkef.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsfrau Lydia Rudowf.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gez. Ratsfrau Dr. Swobodaf.d.R.

SSW-Ratsfraktion

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