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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0853/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1)      Die Modernisierung des Kesselhauses (Haus 15) im Anscharcampus erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung) bei zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten in Höhe von 1.441.756,30 Euro eine städtische Förderung in Höhe von 675.153,30 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung.

2)      Die im Rahmen der Baufachlichen Prüfung als gegenwärtig nicht zuwendungsfähig ausgewiesenen Kosten für Unvorhergesehenes können später für den Fall, dass sie tatsächlich anfallen, ergänzend zur Förderung unter 1) beantragt werden. Hierfür werden maximal städtische Mittel in Höhe von 189.846,70 Euro als weitere Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt (= Differenz zum ursprünglich bei der Stadt beantragten Förderbetrag in Höhe von 865.000,00 Euro).

Die Förderung erfolgt einerseits unter dem Vorbehalt, dass über die Genehmigung des Haushaltsplanes die städtischen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden und andererseits unter dem Vorbehalt, dass der zu stellende Bauantrag vom Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation genehmigt wird.

Die Förderung erfolgt ferner entsprechend den in der folgenden Begründung angeführten Grundlagen, die die Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH (kurz: Anschar GmbH) als durchführende Projektträgerin zu beachten hat.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit der Drs. 0814/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Förderlinie für Kreativzentren zu entwickeln. Auf deren Basis sollten Projekte und investive Vorhaben in den Kreativzentren finanzielle gefördert werden können. Die daraufhin für diese Bedürfnisse entwickelte rderrichtlinie wurde im Juni 2019 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0503/2019). Sie regelt städtische Förderungen für den Betrieb der Zentren sowie r Investitionen in die Gebäude. Hier ist über den vorliegenden Antrag der Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH zum Kesselhaus (Haus 15) im Anscharcampus zu entscheiden.  

 

Zu 1)

Der Anscharcampus in Kiel (s. auch Anlage) stellt ein sich entwickelndes Ökosystem aus Künstler*innen, Designer*innen und vielen anderen Kreativen dar, die sich u.a. r Nachhaltigkeit und Inklusion engagieren. Hier wird schon in unterschiedlichster Weise kreativ und nachhaltig gearbeitet und in Workshops, Konferenzen, Ausstellungen und Projekten in die Zukunft gedacht. Vor diesem Hintergrund fördert die Landeshauptstadt Kiel bereits seit 2017 durchgängig den Anscharcampus Kiel als Kreativzentrum (vgl. zuletzt Drs.1103 /2019).

Dieses Ökosystem hat sich in den letzten Jahren, getragen vom Engagement vieler Einzelakteure*innen und auch von den Gesellschafter*innen der Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH dynamisch entwickelt. Inzwischen hat das Anschar-Ökosystem ein klares Profil in seiner Verbindung professioneller Kreativität und nachhaltiger Praxis gewonnen, das über Kiel hinaus strahlt Stichwort: InnovationsFestival

(https://www.kielregion.de/wissenschaft/innovationsfestival/).

Um die Existenz und Wirkung der Vielzahl von Akteur*innen auf dem Campus dauerhaft zu sichern, die Bedingungen aus dem Provisorischen zu lösen und ihre Transformationskraft für die gesamte Stadt zu erhalten und zu steigern, ist es notwendig, nachhaltige Strukturen aufzubauen.

Die Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH als Trägerin entwickelt das denkmalgeschützte Ensemble auf der Basis eines Gesamtkonzeptes mit dem Ziel baulicher wie inhaltlicher Unverwechselbarkeit. Dabei dient das Anscharcampus-Ökosystem als Katalysator für die Verbindung verschiedenster Bereiche eines sich neu definierenden gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Campus soll ein offener Ort für den Austausch kreativer Gedanken und Prozesse sowie zur Vernetzung von Arbeit und Freizeit werden.

Die Ziele, Atelierflächen zu erschwinglichen Konditionen, Ausstellungsflächen mit flexiblen Nutzungszeiten sowie offene Werkstätten zu schaffen, wurden zum Teil schon erreicht. Weitere Angebote sollen in den zusätzlichen Gebäuden hinzukommen. Das Angebot der klassischen Büroflächen wird durch Co-Working-Bereiche erweitert.

Im Rahmen dessen soll die Modernisierung des Kesselhauses mit seinem markant sichtbaren Schornstein einen großen Bedarf im Quartier decken. Gastronomie, Werkstätten und Stadteiltreff werden von Bewohner*innen, den Kreativschaffenden und den nstler*innen stark nachgefragt. Kernstück wird die zu schaffende gastronomische Fläche sein. Ergänzt werden die Flächen durch frei belegbare Konferenz- und Kreativräume, Werkstattflächen und eine große Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche.

Das Kesselhaus wird sich den Besucher*innen als offenes Haus präsentieren. Die vorhandene Fassade an der Westseite soll geöffnet und mit einem Anbau mit großer Glasfront versehen werden. Diese Glasfront nimmt die ehemalige Lagerfläche für Kohlen als Vorbild der Gestaltung auf. Innerhalb des Geudes werden weitere Glasflächen dafür sorgen, dass neue freie Sichtachsen entstehen. Diese optische Offenheit unterstützt die geplante Mischung der unterschiedlichen Nutzungen.

Das Zentrum soll die zu schaffende gastronomische Fläche bilden. Hier soll auf Basis des klassischen Gedankens des „Miteinander-Speisens“ ein zu Kommunikation anregender Treffpunkt entstehen. Die Planung von Küche und Gastraum ist so flexibel ausgelegt, dass die Herd-Einheit in den Gastraum verbracht werden kann, um hier größere Gruppenevents durchführen zu können, bei denen gemeinschaftlich gekocht und gegessen werden kann.

Die Suche nach einem*r geeigneten Betreiber*in soll in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen. Sobald dies erfolgt ist, kann der Plan geprüft werden, hier einen integrativen Gastronomie-Betrieb mit der Stiftung Drachensee umzusetzen. Dieser soll durch entsprechende Ausbildungen etc. Menschen mit einer Einschränkung für den ersten Arbeitsmarkt hierzu befähigen.

Die/der Betreiber*in soll in Kooperation mit dem Campus-Management ebenfalls die Bewirtschaftung der frei verfügbaren Flächen im Ausstellungs- und Multifunktionsraum sowie im Kreativraum übernehmen (Raumbuchung, Catering, Reinigung, Übergabe/ Abnahme etc.).

In Kooperation mit den Künstler*innen und dem Kunstverein Haus 8 e.V. werden die freien Werkstattflächen zu belegen sein. Für diese Arbeitsplätze gibt es eine breitgefächerte Nachfrage. hrend der baulichen Umsetzung sollen in speziellen Räumen technische Ausstattungen (z. B. Abluftanlagen) berücksichtigt werden, die in anderen Werkstätten nicht üblich sind.

Das gesamte Kesselhaus hat eine Nutzfläche von rd. 565 qm, die sich entsprechend den späteren Nutzungen wie folgt zuordnen lässt:

Fläche Gastronomie rd. 229,50 qm/ 40,60%

Fläche Künstlerwerkstatt rd. 176,20 qm/ 31,20%

Fläche Allgemein rd. 159,30 qm/ 28,20%

Fläche insgesamt rd. 565,00 qm/ 100,00%

 

rdergrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive rderung)
  • Städtische Zuwendungsrichtlinie über die finanzielle Förderung außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen (in der aktuell geltenden Fassung)

 

Kostenplan (entsprechend Baufachlicher Prüfung vom 28.05.2020)
Zuwendungsfähige Kostenposition (brutto)

In Euro

Herrichten und Erschließen

22.900,00

Bauwerk – Baukonstruktion

732.100,00

Bauwerk – Technische Anlagen

269.000,00

Außenanlagen

196.590,00

Ausstattung und Kunstwerke

192.100,00

Baunebenkosten

303,000,00

Insgesamt (brutto)

1.715.690,00

ab MwSt.

273.933,70

Insgesamt (netto)

1.441.756,30

 

Finanzierungsplan nach Vorsteuerabzug
 
Finanzierungsposition
In Euro
1.
Anschar GmbH (Eigenmittel)
531.603,00
2.
Sponsorengelder
35.000,00
3.
Baugenossenschaft
200.000,00
4.
LH Kiel (Fehlbedarfsfinanzierung)
675.153,30

 

Insgesamt

1.441.756,30

 

 

Geplanter Durchführungszeitraum des Projektes: 01.12.2020 bis 30.11.2021

Projektträgerin: Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH

Die Immobilienwirtschaft der LH Kiel hat die Bauunterlagen fachtechnisch geprüft. Eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt.

 

 

Zu 2)

Der von der Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH ursprünglich bei der Stadt eingereichte Förderantrag (Projektstand: 02.01.2020) wies zu beantragende städtische Mittel in Höhe von 865.000,00 Euro aus bei vermuteten zuwendungsfähigen Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 1.951.440,00 Euro. Darin enthalten war ein zwölfprozentiger Anteil für Unvorhergesehenes (= 240.000,00 Euro brutto). Bei einem denkmalgeschützten Gebäude können unvorhersehbare Kosten in einer solchen Größenordnung zwar auftreten, müssen es aber nicht. Daher wurden sie zunächst im Rahmen der Baufachlichen Prüfung vom 28.05.2020 als nicht zuwendungsfähig bewertet.

Sollten aber während der Modernisierungsarbeiten tatsächlich unvorhersehbare Kosten später entstehen, können diese dann als zuwendungsfähig bewertet werden.

Daher kann ggf. die Projektträgerin zu einem späteren Zeitpunkt für diese unvorhergesehenen Kosten ergänzend städtische Mittel bis zu einer Höhe von 189.846,70 Euro (= Differenz zum ursprünglich bei der Stadt beantragten Förderbetrag in Höhe von 865.000,00 Euro) als weitere Fehlbedarfsfinanzierung beantragen.

 

 

Im städtischen Haushalt werden die unter 1) und 2) genannten Mittel unter der Investitionsnummer 5710010016 wie folgt zur Verfügung gestellt, sofern der entsprechende Haushaltsplan genehmigt ist:

  • 2020: 150.000,00 Euro
  • 2021:  715.000,00 Euro

 

 

Dr. Ulf Kämpfer  

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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