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ALLRIS - Auszug

05.11.2020 - 8.4 Modernisierung des Kesselhauses (Haus 15) im Anscharcampus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aus Gründen der Befangenheit ist Ratsherr Stenger (GRÜNE) zur Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.

 

Beschluss:

1)      Die Modernisierung des Kesselhauses (Haus 15) im Anscharcampus erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung) bei zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten in Höhe von 1.441.756,30 Euro eine städtische Förderung in Höhe von 675.153,30 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung.

2)      Die im Rahmen der Baufachlichen Prüfung als gegenwärtig nicht zuwendungsfähig ausgewiesenen Kosten für Unvorhergesehenes können später für den Fall, dass sie tatsächlich anfallen, ergänzend zur Förderung unter 1) beantragt werden. Hierfür werden maximal städtische Mittel in Höhe von 189.846,70 Euro als weitere Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt (= Differenz zum ursprünglich bei der Stadt beantragten Förderbetrag in Höhe von 865.000,00 Euro).

Die Förderung erfolgt einerseits unter dem Vorbehalt, dass über die Genehmigung des Haushaltsplanes die städtischen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden und andererseits unter dem Vorbehalt, dass der zu stellende Bauantrag vom Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation genehmigt wird.

Die Förderung erfolgt ferner entsprechend den in der folgenden Begründung angeführten Grundlagen, die die Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH (kurz: Anschar GmbH) als durchführende Projektträgerin zu beachten hat.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der CDU, DIE LINKE und AfD.