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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0196/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Zusammenfassung

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird ihren Beschäftigten ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 erstmals Plätze in einer Betriebs-Kindertageseinrichtung anbieten. Damit unterstützt die Landeshauptstadt Kiel als große Arbeitgeberin mit einem weiteren Baustein des betrieblichen Personalmanagements die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und greift ein wichtiges Anliegen der Gesamtstrategie der Stadtverwaltung (Drs.0113/2019), deren aktuelle Fortschreibung, sowie des Masterplans „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ (Drs.0240/2018) und des Programms „Personal stärken“ (Drs.0567/2019) auf.

 

Zum Beschluss wird diese Maßnahme mit der Kitabedarfsplanung in 2021 vorgelegt.

Diese Geschäftliche Mitteilung dient zunächst der Information der Selbstverwaltung und der Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen 

 

In Kiel wurden die Kindertagesbetreuung und damit die frühkindliche Bildung in den letzten Jahren erfolgreich in erheblichem Umfang ausgebaut. Mit dem Masterplan „Ausbau Kinder-tagesbetreuung in Kiel“ wurden die bisherigen Strategien und Handlungsschwerpunkte in Verantwortungsgemeinschaft mit wesentlichen Akteur*innen in Kiel gezielt verstärkt, um das System der Kindertagesbetreuung in Kiel noch zukunftsfähiger zu gestalten. Die Bedeutung der Bildungsinfrastruktur spiegelt sich auch in drei strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel wieder: Kinderfreundliche Stadt, Soziale Stadt, Kreative und Innovative Stadt.

 

Familien sollen entsprechend ihrem individuellen Bedarf mit einem Betreuungsplatz in einer Kita, Krippe oder in Kindertagespflege unterstützt werden können. Kinder sollen in den Einrichtungen bestmögliche Bildungsangebote erhalten. Der demografische Wandel erfordert eine aktive Standort- und Stadtentwicklungspolitik für Familien, damit Kiel eine attraktive Stadt bleibt. Kieler Arbeitgeber*innen, als Teil der Verantwortungsgemeinschaft, engagieren sich durch die Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und Unternehmenskulturen.

 

Ein familienfreundliches Umfeld mit hoher Lebensqualität hilft den Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen sowie zu halten und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen wie auch des Standortes.

 

Unternehmen gestalten daher bewusst und verantwortungsvoll familienfreundliche Bedingungen in ihren Betrieben und stärken so die Möglichkeit von Eltern, Erwerbsleben und Familie miteinander zu vereinbaren.

 

 

Unterstützung anderer Wirtschaftsunternehmen durch die Stadt Kiel

 

Bereits jetzt engagieren sich Kieler Unternehmen - auch finanziell - für die betriebliche Kindertagesbetreuung, zum Beispiel durch das Angebot von Belegplätzen bei Kieler Kinder-    tageseinrichtungen, für die Kinder ihrer Beschäftigten. Das Jugendamt unterstützt die Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung.

Es wurde zudem aktiv der Kontakt zum Unternehmensverband Kiel gesucht, damit Informationen über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch bei kleineren Unternehmen ankommen.

 

Bei der Planung neuer Kindertageseinrichtungen in den verschiedenen Kieler Ortsteilen

werden mögliche Bedarfe an Belegplätzen von den dort ansässigen größeren Unternehmen erfragt und soweit möglich berücksichtigt. Das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel nutzt drei Belegplätze in der DRK-Kita Blocksberg und möchte dieses

 

 

Angebot in einer noch zu errichtenden Kindertageseinrichtung in der Wischhofstraße noch ausweiten, wenn die Verlagerung des Standortes an das Ostufer abgeschlossen ist.

 

Die Technische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel verfügt über zwei Belegplätze im AWO Familienzentrum Gustav-Schatz-Hof. Auch hier ist eine Ausweitung des

Angebotes auf weitere Fakultäten vorgesehen und wird von der Universität schon für den Sommer 2021 angestrebt. Derzeit laufen die Absprachen über Belegplätze in verschiedenen Einrichtungen in der Nähe der Universität, darunter voraussichtlich auch in zwei städtischen Kitas. Außerdem möchte die Provinzial Versicherung ihren Beschäftigten ab Sommer 2021 Belegplätze in der KTE am Standort der Halle 400 anbieten.

 

Das Jugendamt Kiel steuert in der Kitabedarfsplanung mit der Übersicht über mögliche freie Plätze die Vergabe von Belegplätzen für Kieler Unternehmen. In dem Zusammenhang wird auch die Arbeitgeberin LH Kiel mit betrachtet.

 

 

Die Landeshauptstadt Kiel als attraktive Arbeitgeberin

 

Auch die Landeshauptstadt Kiel selbst ist mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen weiterhin gefordert, sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren und die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterzuentwickeln (vgl Drs. 0567/ 2019). Es ist von herausragender Bedeutung, den Beschäftigten ein familienfreundliches Umfeld zu bieten.

 

Im Referat für Gleichstellung gingen in den letzten Jahren immer wieder Fragen nach einem Angebot zur betrieblichen Kindertagesbetreuung ein. Häufig fragten solche Beschäftigte nach, die im Kieler Umland wohnen und dort kein bedarfserfüllendes Kindertagesbetreuungsangebot vorgefunden haben.

 

Die Anforderungen an die Verwaltung einer Großstadt haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Gleichzeitig leben wir in einer herausfordernden Arbeitsmarktsituation, der sich die Landeshauptstadt Kiel als moderne und attraktive Arbeitgeberin stellt.             Bereits im Rahmen der Gesamtstrategie (Drs.0113/2019) und zuletzt mit den Maßnahmen aus dem Konzept „Personal stärken“ (vgl. Drs.0567/2019), hat die Verwaltung umfangreiche

 

Vorhaben auf den Weg gebracht, die zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen sollen. Die verlässliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute eine wesentliche Grundvoraussetzung für das Halten und Gewinnen von Menschen in und für unsere Stadtverwaltung. Neben der flexiblen Arbeitszeit, der Eltern- und Pflegezeit, der Notfallbetreuung und den Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten soll die Betriebs-Kita einen weiteren starken Beitrag für ein familienfreundliches Arbeiten bei der Landeshauptstadt Kiel leisten.

 

Im Zuge der Gesamtstrategie wurde unter anderem die Idee wieder aufgegriffen, eine Betriebs-Kita für Kinder von städtischen Beschäftigten anzubieten, mit der die Attraktivität der Landeshauptstadt Kiel als moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin weiter verbessert werden kann.

 

Das zunächst favorisierte Vorhaben der Entwicklung des KN-Areals und der damit einhergehenden Planung einer Betriebs-Kita wird durch die LH Kiel und die Kieler Nachrichten nicht mehr verfolgt.Im Laufe der Weiterentwicklungen der Planungen des KN-Areals hat sich herausgestellt, dass die Bedingungen und der mögliche Standort für eine Betriebs-Kita so wenig attraktiv sind, dass von einer bisher beabsichtigten Umsetzung der Betriebs-Kita im Einvernehmen mit den Kieler Nachrichten Abstand genommen wurde.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Platzzahlen und Bedarfszahlen im Ortsteil

Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook, ergibt sich bereits jetzt die Chance, kurzfristig ein

 

 

Angebot der Kindertagesbetreuung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel im Elementarbereich für Kinder von 3-6 Jahren in der KTE Beselerallee anzubieten. In dem Ortsteil Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook liegt im Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder zum Stichtag 31.12.2020 eine Versorgungsquote von 110,8 Prozent vor. Im Jahr 2022 steigt diese Versorgungsquote sogar auf 116,1 Prozent. Auch nach der Umwandlung der KTE Beselerallee in eine Betriebs-Kita können die Betreuungsbedarfe der drei- bis sechsjährigen Kinder im Ortsteil durch die vorhandenen Kitas sichergestellt werden.

 

Mittelfristig gilt es zu schauen, wie das Angebot genutzt wird und ob es ggf. verändert werden muss, da die Mitarbeiterschaft in verschiedenen Gebäuden und Stadtteilen in Kiel tätig ist. Dabei gilt es im Blick zu halten, die Plätze dort anzubieten, wo freie Plätze zur Verfügung stehen.

 

 

Umwandlung der städtischen Kindertageseinrichtung Beselerallee in eine Betriebs-Kita

 

Die städtische KTE Beselerallee ist zentral gelegen an der Ecke Beselerallee/Gerhardstraße im Stadtteil Blücherplatz. Die KTE ist barrierefrei. Nach dem Abbau des Hortes durch Aufnahme in die Schulkindbetreuung der anliegenden Schule im Sommer 2020 wurde Platz für die Aufnahme einer weiteren Elementargruppe zum Kita-Jahr 2020/2021. Die KTE bietet

Betreuung in der Zeit von 07:00 – 17:00 Uhr an. Bei darüberhinausgehenden Betreuungsbedarfen in den Randzeiten werden gemeinsam mit den Eltern tragfähige Lösungen entwickelt.

 

Konzept und Betreuungsangebot

Die KTE Beselerallee arbeitet auf der Grundlage der Rahmenkonzeption in einem offenen Konzept. Die pädagogischen Fachkräfte begegnen Kindern und Erwachsenen mit einer Grundhaltung, die nach Ressourcen sucht und diese stärkt und richten ihren Blick gezielt auf die Entwicklungsmöglichkeiten und Voraussetzungen, die jede*r Einzelne mitbringt.

Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern ist der KTE wichtig.

 

Die KTE Beselerallee nimmt seit mehreren Jahren am Programm des Bundesfamilien-      ministeriums „Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Dabei wird sprach-liche Bildung bewusst und gezielt in den Kita-Alltag eingebaut.

Insgesamt stehen in der Kindertageseinrichtung 88 Elementarplätze für Kinder von 3-6 Jahren zur Verfügung. Aktuell sind 71 Plätze von max. 88 Plätzen in der KTE belegt.             

Somit sind zum Stand April 2021 also 17 Plätze noch nicht vergeben. Zum 31.07.2021 verlassen zudem 13 Schulkinder die Kindertageseinrichtung.

 

In der KTE Beselerallee können aufgrund der fehlenden Nebenräume (Schlafräume) keine Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden. Die KTE kann daher nur Plätze für den Elementarbereich anbieten. Bei Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren, könnte im Einzelfall jedoch zum Beispiel die Möglichkeit des Angebotes eines Platzes in

einer Kindertagespflege geprüft werden.

 

Antrag auf Umwandlung zur Betriebs-Kita beim Jugendamt

Es wurde die Umwandlung der KTE Beselerallee zur Betriebs-Kita nach § 18 Abs.2 KiTaG für das Kita-Jahr 2021/2022, also zum 01.08.2021 beim Jugendamt beantragt. Die Umwandlung wurde vom Jugendamt befürwortet und wird in die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2021/2022 aufgenommen werden.

 

Die Betriebs-Kita soll zum Start zunächst eine Gruppe, also max. 22 Plätze für städtische Beschäftigte, vorhalten und 66 Plätze für betriebsfremde Kinder.

Damit wird der Regelung im Gesetz Rechnung getragen, dass mindestens 20 Prozent der Plätze einer Betriebs-Kita, Kindern von nicht betriebsangehörigen Eltern zur Verfügung     stehen müssen. Als städtische Beschäftigte gelten alle Personen, die aufgrund eines

 

Vertragsverhältnisses/eines Arbeitsvertrages bei der Landeshauptstadt Kiel beschäftigt sind,  sowie auch Beamt*innen. Dazu gehören auch die Beschäftigten der Eigenbetriebe (ABK, Eigenbetrieb Parken, EBK) sowie Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel, die abgeordnet sind.

 

Für die 22 Betriebs-Kita-Plätze werden die Aufnahmekriterien entsprechend angepasst und veröffentlicht. Grundsätzlich können auch Beschäftigte, die nicht in Kiel wohnen, einen      Betriebs-Kita-Platz erhalten. Familien können ihr Interesse an einem Platz direkt bei der Kita-Leitung bekunden. Dort wird auch die Entscheidung über die Platzvergabe getroffen.

 

Verlassen Beschäftigte die Landeshauptstadt Kiel als Arbeitgeberin, können die Kinder dennoch in der KTE verbleiben, das Betreuungsverhältnis bleibt bestehen. Grundlage für diese Regelung ist § 18 Abs. 2 KiTaG. Der entsprechende Betriebskita-Platz gilt dann so lange belegt, bis auf einen anderen freiwerdenden Platz innerhalb der Kita buchungstechnisch gewechselt kann. Erst anschließend kann der Betriebs-Kita-Platz neu vergeben werden.

 

Zu beachten ist, dass bei 22 Betreuungsplätzen für die Betriebs-Kita davon auszugehen ist, dass nachdem alle Plätze besetzt sind, nur ca. 7 Plätze im Jahr als Betriebs-Kita-Plätze     tatsächlich zur Verfügung stehen. Kinder, die mit 3 Jahren in der Kita aufgenommen werden, verbleiben in der Regel bis zum Schuleingang dort, also rechnerisch 3-3,5 Jahre.

Erst dann wird ein Platz wieder frei.

 

Finanzierung, Umgang mit freien Plätzen in der Betriebs-Kita

Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen erfolgt nach dem KitaG grundsätzlich über die Gruppenpauschale, es entsteht kein Finanzierungsdefizit bei freien Plätzen.

 

Als Betriebs-Kita erfolgt die Finanzierung nach §36 Abs. 2 KiTaG als Pro-Kopf-Finanzierung, also pro zum monatlichen Stichtag betreutem Kind. Ggfs. freibleibende Plätze werden vom Land nicht finanziert. Die Einrichtung ist mit der Aufnahme von 80 Kindern (von 88 Kindern) nach Kita-Gesetz voll finanziert. Der Landeshauptstadt Kiel entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Umwandlung zur Betriebs-Kita, solange mindestens 80 Plätze in der

Einrichtung belegt sind. Jeder nicht besetzte Kita-Platz führt jedoch zu einem Einnahmeverlust durch fehlende Landesanteile und Elternbeiträge in Höhe von ca. 3.200 € (Landesanteile) und max. 2700 € (Elternbeiträge) pro Platz/Jahr.

 

Ist es nicht möglich, alle Betriebs-Kita-Plätze zu belegen, so werden die Plätze, nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Freiwerden des Platzes durch auf der Warteliste stehende Kinder von betriebsfremden Eltern belegt.

 

Damit soll gewährleistet werden, dass Plätze nicht frei bleiben, obwohl ein Bedarf aufgrund einer Warteliste besteht. Dabei können abweichend davon grundsätzlich bis zu vier Plätze unterjährig freigehalten werden, um den spontanen Bedarf von Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel entsprechend nachkommen zu können (z.B. neuzugezogene Mitarbeiter*innen). Durch die Auskömmlichkeit der Pro-Kopf-Finanzierung bei der Belegung mit 80 von 88 Kindern in der Einrichtung, entsteht durch die vier freigehaltenen Plätze kein Finanzierungsdefizit bezogen auf die Einrichtung, jedoch Einnahmeverluste durch fehlende Landesanteile und Elternbeiträge in Höhe bis zu ca. 12.800 € (Landesanteile) und max. 10.800 € (Elternbeiträge), wenn 4 Plätze ganzjährig nicht besetzt wären.

 

Werden Kinder von Beschäftigten aufgenommen, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nicht innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt Kiel haben (auswärtige Kinder), ist der von der Wohngemeinde der Kinder zu leistende Wohngemeindeanteil gem.§ 51 KiTaG zu zahlen. Er wird automatisch geltend gemacht mit Aufnahme des Kindes in die Kita-Daten-bank und unabhängig davon geleistet, ob es in der Wohnortgemeinde einen bedarfserfüllenden Kindertagesbetreuungsplatz gibt.

 

 

 

Information der Beschäftigten durch die Arbeitgeberin

Nach Beschluss der Ratsversammlung zur Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung kann mit der Bekanntmachung des Angebotes einer Betriebs-Kita über die Arbeitgeberin begonnen werden. Die derzeit freistehenden Plätze könnten bereits aktuell für Betriebsangehörige zur Verfügung gestellt werden, soweit die Belegung derzeit nicht über die Warteliste erfolgen kann und das Jugendamt zustimmt.

 

Auf das Angebot wird beispielsweise in der internen Mitarbeiter*innenzeitschrift Binnenblick aufmerksam gemacht werden. Das Angebot wird zudem auf der Intranetseite der LH Kiel aufgenommen und bei externen Ausschreibungen kann ebenfalls darauf hingewiesen      werden. Darüber hinaus sollte insbesondere durch eine gute Information der internen Stake-holder (Personal- und Organisationsamt, Referat für Gleichstellung usw.) die potentielle Zielgruppe bei den stattfindenden Beratungen auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer      Renate Treutel

Oberbürgermeister     Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

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