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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0177/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1.        Der beigefügte Auslobungstext (Anlage 1) wird zur Durchführung des freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerbs inhaltlich freigegeben.
  2.        Dem Auftragsversprechen (Ausarbeitung des freiraumplanerisch-städtebaulichen Rahmenplans sowie eines Gestaltungsleitfadens einschließlich Beleuchtungskonzept für die Kiellinie, weitere Ausarbeitung der Realisierungsabschnitte) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beendigung des Wettbewerbsverfahrens in das Verhandlungsverfahren einzusteigen.
  3.        Die Ratsversammlung bekräftigt ihren Beschluss aus der Drs. 0077/2021 (Beschlusspunkt 3), wonach die Entscheidung darüber, welche Variante der Verkehrsführung des durch das Preisgericht ausgewählten Wettbewerbsbeitrags an der Kiellinie Nord zur Umsetzung kommen soll, durch die Ratsversammlung getroffen wird.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Mit der Auslobung des „freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die ‚Uferpromenade Kiellinie einschließlich Ideenteilen“ setzt die Landeshauptstadt Kiel den Planungsprozess zur Neugestaltung der Kiellinie fort.

Durch die Aufnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ in das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ im Jahr 2018 und die Überführung in das Folgeprogramm „Lebendige Zentren“ im Jahr 2021 bietet sich für die Landeshauptstadt Kiel die einmalige Chance einer umfassenden Beseitigung vorhandener städtebaulicher Missstände sowie einer zeitgemäßen Neugestaltung der Kiellinie.

 

Die wichtigsten Ziele des freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs sind:

Auf einer Länge von ca. 3,5 Km und einer Fläche von rund 11,7 ha soll das Zusammenwirken der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsansprüche neu gedacht und eine umfassende gestalterische Aufwertung der Kiellinie sowie der angrenzenden Grün- und Freiflächen erreicht werden. Der Planungswettbewerb soll zudem die Entscheidung für die künftige Gestaltung der nördlichen Kiellinie vorbereiten, r die im Wettbewerb zwei Varianten mit unterschiedlicher Verkehrsführung zu planen sind. Darüber hinaus sind in verschiedenen Abschnitten die Uferkanten zu sichern. Wichtige Ziele sind:

- Verbesserung der Aufenthalts-, Nutzungs- und Gestaltungsqualitäten von Kiellinie und angrenzenden Grün- und Freiflächen

- Verbesserung der Barrierefreiheit

- Sanierung der Ufereinfassungen

- Schaffung neuer barrierefreier Zugänge zum Wasser und neuer Bademöglichkeiten

- Schaffung eines generationenübergreifenden Spiel-, Sport- und Bewegungsangebots

- Verbesserungen der Voraussetzungen für den Fuß- und Radverkehr

- Vernetzung mit dem Umfeld verbessern und Kiel weiter ans Wasser bringen

- Verbesserung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (z.B. öffentliche Toiletten, Abfallentsorgung)

- Organisation von Gastronomie- und Veranstaltungsflächen

- Entwicklung von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen

Das Wettbewerbsgebiet ist mit Blick auf den räumlich unterschiedlich stark ausgeprägten Handlungsbedarf in Realisierungsabschnitte und Ideenteile gegliedert. Für die Realisierungsabschnitte „Reventlouwiese und Landeshausufer“, „Berthold-Beitz-Ufer“ sowie „Kiellinie Nord“ ist die zügige bauliche Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse vorgesehen, daher soll der Wettbewerb hier bereits vertiefende Gestaltungsvorschläge liefern.

Die ausführliche Beschreibung der Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Inhalte sowie der vorgesehene Ablauf des freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs sind dem anliegenden Auslobungstext zu entnehmen.

 

Einbindung in den Planungsprozess / Inhaltliche Grundlagen:

Inhaltlich baut der Entwurf des vorliegenden Auslobungstexts auf dem Zwischenbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ nach § 141 BauGB auf, den die Ratsversammlung am 18. Februar 2021 zur Kenntnis genommen hat (Drs. 0077/2021). 

Gleichzeitig hat die Ratsversammlung die Zielaussagen des in diesem Zwischenbericht enthaltenen, vorläufigen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie weitere Entscheidungen als inhaltliche Grundlage für die Erarbeitung der Auslobung für den freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs für die Kiellinie beschlossen (ebenfalls Drs. 0077/2021).

Insbesondere auf Vorschlag der Ortsbeiräte Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Wik sowie der Bürger*inneninitiative „Kiellinie für alle“ wird der Realisierungsabschnitt „Kiellinie Nord“ im Wettbewerb durch jede*n Teilnehmer*in in zwei Varianten geplant. Variante A soll unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit der Anlieger*innen und einer Befahrbarkeit durch den Rettungsdienst zwischen Seebadeanstalt und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kraftfahrzeugfrei geplant werden. Variante B soll unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr auf gleicher Länge wie heute geplant werden. Die Entscheidung über die Umsetzung einer der beiden Varianten soll erst im Anschluss an den Planungswettbewerb durch die Ratsversammlung getroffen werden.

Eine geänderte Verkehrsführung an der nördlichen Kiellinie hätte kurz- bis mittelfristig Verkehrsverlagerungen zur Folge. Daher werden parallel zur Durchführung des Planungswettbewerbs verkehrliche Begleitmaßnahmen geprüft, die es ermöglichen sollen, sich aus einer geänderten Verkehrsführung ergebende, zusätzliche Durchgangsverkehre aus den Wohnlagen in der Wik und in Düsternbrook insoweit herauszuhalten, dass die Kapazitäten des bestehenden Straßennetzes in Bezug auf das Verkehrsaufkommen nicht überschritten und Belastungen durch Lärm- und Schadstoffemissionen möglichst gering gehalten werden. Es werden unterschiedliche, abgestufte Varianten einer möglichen künftigen Verkehrsführung betrachtet.

Auf Grundlage der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans „Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr“ plant die Landeshauptstadt Kiel die Einführung eines hochwertigen, trassengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (Tram oder BRT-System). Mit einem attraktiven und zukunftssicheren ÖPNV soll der Nutzungsanteil des ÖPNV deutlich erhöht und den Anteil des motorisierten Individualverkehrs reduzieren werden, um somit die Ziele des Masterplans Mobilität für die KielRegion und des Masterplans 100% Klimaschutz zu erreichen. Im Rahmen der aktuell in Bearbeitung befindlichen Trassenstudie wird bis zum Ende des Jahres 2022 die Netzführung geprüft sowie die ÖPNV-Systeme (Tram und BRT) bewertet. Die aus der Implementierung eines hochwertigen, auf eigener Trasse fahrenden ÖPNV-Systems resultierenden Änderungen der Verkehrsführungen sowie des Verkehrsverhaltens werden im Rahmen der o.g. Prüfungen verkehrlicher Begleitmaßnahmen berücksichtigt und als Grundlage für die Bewertung von Verkehrsverlagerungen herangezogen, die sich aus veränderten Verkehrsführungen an der Kiellinie Nord ergeben können.

 

Kosten / Städtebauförderung

Die Wettbewerbskosten (Verfahrensmanagement, Preisgelder, Anerkennungen, Aufwandsentschädigungen Wettbewerbsteilnehmer*innen, Preisgerichtssitzung, Sonstiges) betragen rund 700.000 € (brutto).

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat dierderung des Wettbewerbs in Aussicht gestellt. Eine Zustimmung zum Mitteleinsatz kann erst mit der Zustimmung zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen erfolgen.

Der Eigenanteil der LHK liegt bei rund 250.000 € (brutto). Die Mittel stehen auf dem Sonderkonto „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ bereit. Darin enthalten sind auch nicht förderfähige Kosten für die Abschnitte, die als Ideenteile bearbeitet werden von ca. 24.000 € (brutto).

Die weiteren Planungs- und Baukosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abgeschätzt werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind.

 

Hinweise:

  • Zum Wettbewerb wird von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein die Freigabe  sogenannter Übereinstimmungsvermerk - zur späteren Auslobung eingeholt.

 

  • Die vorläufigen Inhalte der Auslobung wurden dem Beirat für Seniorinnen und Senioren (02.12.2021), dem Beirat für Menschen mit Behinderung (10.12.2021) sowie dem Jungen Rat (19.01.2022) im Vorwege vorgestellt. Die drei Beiräte haben die Eckpunkte des Auslobungsentwurfs zur Kenntnis genommen und keine Stellungnahmen mit inhaltlichen Ergänzungen vorgelegt.

 

  • Die Beteiligung der Ortsbeiräte Mitte, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Wik erfolgte in zwei Stufen:
    • Stufe 1: Information der Mitglieder der Ortsbeiräte am 31.01.2022
    • Stufe 2: Beratung in den jeweiligen Ortsbeiratssitzungen im Februar 2022. Die Ortsbeiräte haben den Entwurf des Auslobungstexts sowie die obigen drei Antragspunkte im Vorwege erhalten.

 

  • Es werden zur Teilnahme an der Preisgerichtssitzung als Gäste auch je ein Mitglied der Kieler Ratsfraktionen und zwei Bürger*innen eingeladen.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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