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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0785/2022

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Antrag

Antrag:

Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung die organisatorischen Strukturen für die weitere Planung eines hochwertigen ÖPNV-Systems zu schaffen und dafür folgende Schritte einzuleiten:

 

a)      Fortführung der Steuerungsgruppe aus verkehrspolitischen Sprecher*innen zur Begleitung des Planungsprozesses

 

b)      Vorbereitung der Einrichtung eines Fachausschusses für die Beratung der weiteren Planungsinhalte und -fortschritte

 

c)      Vorbereitung und Organisation von Sondersitzungen von Ortsbeiräten im Bereich der Streckenführung zur Beteiligung und Abstimmung des Planungsprozesses

 

d)      Einrichtung eines Experten*innengremiums zur fachlichen Beratung der Landeshauptstadt Kiel bei der Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems

 

e)      Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft zur Durchführung der späteren Planungsphasen

 

f)        Schaffung der erforderlichen Personalkapazitäten für die weiteren Planungsphasen

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Anlass

 

Die Planung eines neuen ÖPNV-Systems ist ein komplexes Vorhaben, das eine enge Abstimmung mit parallelen Planungsprozessen und eine umfangreiche Fach- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert. Die Abstimmungsprozesse sind von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen Planungsprozess und erfordert dafür entsprechende organisatorische Strukturen auch um einen zügigen Fortschritt im Planungsprozess gewährleisten zu können.

 

II.  Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen und Gründung einer Gesellschaft

 

a)      Im Rahmen der Trassenstudie hat sich die Steuerungsgruppe als wichtiges Gremium für einen schnellen Fortschritt in der Bearbeitung der Trassenstudie herausgestellt. Die Ratsfraktionen wurden zu mehr als 20 Sitzungen während der Trassenstudie direkt in den Planungsprozess eingeladen. Die Teilnahme der verkehrspolitischen Sprecher*innen konnte einen transparenten Fortschritt der Trassenstudie gewährleisten und Entscheidungen zum weiteren Vorgehen vorbereiten. In der an die Trassenstudie anschließenden Vorplanung kann über die Fortsetzung der Steuerungsgruppensitzungen eine fortlaufende und sehr enge Einbindung der Ratsfraktionen in den Planungsprozess gewährleistet werden. Zudem können Entscheidungen für die Fachausschüsse sowie die Ratsversammlung fraktionsübergreifend vorbereitet werden.

 

b)      Im Rahmen der Trassenstudie wurden Geschäftliche Mitteilungen und Anträge der Verwaltung durch den Wirtschaftsschuss, den Bauausschuss und den Innen- und Umweltausschuss beraten. Im Rahmen der Vorplanung werden die Beratungsvorlagen wesentlich umfangreicher als in der Trassenstudie. Zudem erfordert die Bearbeitung der Vorplanung ohne zeitliche Verzögerungen auch eine häufigere Beratungsfolge. Die Inhalte der Vorplanung in den bisherigen Fachausschüssen zu beraten, würde die Beratungsfolge deutlich verlängern und kontinuierliche Entscheidungen deutlich erschweren. Zudem würden die Fachausschusssitzungen eine umfangreiche Präsentation von Inhalten und eine tiefgehende Beratung durch die thematische Breite der Ausschüsse kaum ermöglichen. Da die Einrichtung eines weiteren Fachausschusses die Änderung der Hauptsatzung mit anschließender Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfordert und Zeit in Anspruch nimmt, soll ein entsprechender Ausschuss dann eingerichtet werden, wenn sich auch andere Änderungen an der Hauptsatzung ergeben oder Zuständigkeitsbereiche der Fachausschüsse anders aufgeteilt werden. Da dies nicht kurzfristig zu erwarten ist, wird solange in Absprache zwischen Verwaltung und den Vorsitzenden zu gemeinsamen Sondersitzungen der Fachausschüsse eingeladen.

 

c)     Die Beteiligung der Ortsbeiräte wird im Rahmen der Vorplanung nochmal deutlich intensiver. Bisher wurden die Ortsbeiräte zur Information und Beteiligung zu gesonderten Terminen eingeladen. Da im Rahmen der Vorplanung über konkrete Planungsvarianten beraten werden soll, sind entsprechende formelle Ortsbeiratssitzungen einzuplanen, bevor Entscheidungen der Ratsversammlung anstehen. Die Planung betreffen in der Regel mehrere Ortsbeiräte, so dass in Absprache zwischen Verwaltung und den Vorsitzenden auch zu gemeinsamen Ortsbeiratssitzungen und gesonderten Terminen einladen werden kann, wenn dies erforderlich wird.

 

d)      Im Rahmen der Trassenstudie hat sich der Austausch mit anderen Städten, die entsprechende Erfahrungen mit ÖPNV-Systemen und damit zusammenhängenden Fragen haben, als wichtiger und hilfreicher Schritt herausgestellt. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit ausgewählte Expert*innen bereit sind, als Teil eines Beratungsgremiums den Planungsprozess in Kiel zu begleiten und die Verwaltung und Steuerungsgruppe zu beraten. Die Verwaltung wird die Organisation des Expert*innengremiums übernehmen.

 

e)      Zur Bewertung der erforderlichen organisatorischen Strukturen zur Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems in der Landeshauptstadt Kiel wurde eine Organisationsstudie durchgeführt. Die Organisationsstudie ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Empfehlung ist die Gründung einer Gesellschaft, um einen schnellen und effizienten Planungsprozess gewährleisten zu können. Damit würde die Abwicklung späterer Planungsphasen nicht in der vorhandenen Ämterstruktur bzw. Verwaltung erfolgen, allerdings im engen Austausch mit diesen. Der Aufbau einer hundertprozentigen städtischen Gesellschaft ist u. a. auch mit rechtlichen, steuerlichen und finanztechnischen Fragestellungen verbunden, die bei einer Gesellschaftsgründung im Vorwege zu klären sind. Für die Errichtung einer Gesellschaft wurde eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, um weitergehende Fragen zu klären. Denn bei der Ausgestaltung der Gesellschaft stellen sich den Beteiligten eine Vielzahl von Detailfragen, die sich schon wegen der Komplexität und Besonderheit des angestrebten, neuen Verkehrssystems nicht vorweg abschließend definieren lassen und bei deren Klärung eine Fülle von Aspekten und Wechselwirkungen zu beachten sind. So sind neben den organisatorischen Herausforderungen und steuerlichen Aspekten insbesondere vergabe- und beihilfenrechtliche Anforderungen zu beachten, damit die Gesellschaft v.a. die notwendigen, außerordentlich großvolumigen Auftragsvergaben rechtskonform durchführen und Fördermittel dafür empfangen und verwenden kann. Neben der rechtlichen Verantwortung muss die Gesellschaft auch die wirtschaftliche und finanzielle Steuerung des Vorhabens bewältigen. Zudem ist für die steuerlichen Fragen eine erfahrene Steuerberatung beauftragt, die bereits für die LHK tätig ist.

Ziel der Rechtsberatung ist es, zunächst ein Gesamtbild der Leistungs- und Finanzierungsbeziehungen zu erarbeiten, in denen die Gesellschaft in der jetzt bevorstehenden sowie den weiteren Projektphasen agieren können muss. Die dabei auftretenden Rechtsfragen müssen strukturiert und jeweils rechtzeitig so gelöst werden, dass Weichenstellungen für den weiteren Projektfortschritt richtiggestellt und keine irreversiblen Zustände geschaffen werden, die sich in späteren Projektphasen als Hemmnis erweisen würden. Dabei müssen die nachfolgenden Umsetzungsphasen wie Bau und Betrieb des Systems ebenfalls im Blick bleiben, um eine optimale Gestaltung zu erreichen.

Im Zuge der o.g. Rechtsberatung wurden nun mehrere Workshops mit den Berater*innen und der Verwaltung durchgeführt. Das abschließende Ergebnis wird die Verwaltung in die Steuerungsgruppe einbringen. Der Gründungsprozess wird aus o.g. Gründen Zeit in Anspruch nehmen. Zielsetzung ist, dass die Gesellschaft bis zur Entwurfsplanung ab 2025 voll arbeitsfähig ist und den Planungsprozess koordiniert. In der anstehenden Vorplanung ab 2023 bis Ende 2024 wird die Verwaltung die Planung fortführen und in enger Begleitung der Steuerungsgruppe den Gründungsprozess vorbereiten. In der ersten Jahreshälfte 2023 strebt die Verwaltung eine Beratung zur Gründung einer Gesellschaft an. Die Verwaltung wird diese Klärung vorbereiten und im Jahr 2023 einen Antrag der Verwaltung zur Gründung einer Gesellschaft vorbereiten.

r die Fortsetzung des Projektes wird zusätzliches Personal in der Stabsstelle Mobilität, in den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie in anderen Bereichen der Verwaltung benötigt. Dieser Bedarf wird in der Organisationsstudie (Anlage 1) beschrieben. Ohne personelle Verstärkung kann die nächste Planungsphase (Vorplanung) nicht im angestrebten Zeitrahmen von zwei Jahren vorangetrieben werden. Zielsetzung ist es, diesen Personalbedarf so schnell wie möglich zu decken.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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