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Antrag der Verwaltung - 0789/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Ausstattung des innerstädtischen Contractings
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.11.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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08.11.2022
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Antrag
Antrag:
- Für das innerstädtische Contracting sind jährlich ab dem Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt jeweils 250.000 Euro einzustellen.
- Die Mittelveranschlagung hat wie folgt zu erfolgen:
- Ergebnishaushalt:
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Sachkonto: 52111001 (Unterhaltung der Gebäude – nutzerbedingte Verbesserungen)
- Investitionshaushalt:
- Investitionsnummer: 5610060022 (Innerstädtisches Contracting)
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Bilanzkonto: 13105302 (Zugänge Ausleihungen)
- Ergebnishaushalt:
- Die Übertragung von Haushaltsresten im Ergebnishaushalt sowie im Investitionshaushalt sind ausgeschlossen.
- Bei Contractingnehmer*innen, deren Haushalt nicht Bestandteil des Haushaltsplans der LH Kiel ist, bleibt es bei der bisherigen Rückzahlung der bewilligten Contractingmittel an das Umweltschutzamt.
- In allen anderen Fällen gilt für die ab dem Haushaltsjahr 2023 neu beginnenden Contractingmaßnahmen folgende Regelung: das Umweltschutzamt errechnet die eingesparten Energiekosten und die Contractingnehmer*innen reduzieren entsprechend ihre Haushaltsmittelanmeldungen bei den betroffenen Energiekostenarten. Das Amt für Finanzwirtschaft ist vom Umweltschutzamt über neue Contractingmaßnahmen und deren Einsparungen zu informieren.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Innerstädtische Contracting (auch Intracting genannt) bei der LH Kiel ist ein Modell zur Finanzierung von Energie- und Wassereinsparinvestitionen in städtischen Gebäuden und in den Eigenbetrieben sowie Eigengesellschaften der Landeshauptstadt Kiel und seit 2015 auch in Kindertageseinrichtungen freier Träger*innen.
Historie
Im Dezember 1995 beschloss die Ratsversammlung (Drs. 0892/1995) zur Verbesserung der Energiestandards bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen städtischer Gebäude und zur langfristigen Kosteneinsparung, geeignete Maßnahmen durch Intracting zu fördern. Die Entscheidung über die Verwendung der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 DM wurde dem Umweltschutzamt übertragen.
Nach der „Philosophie“ des Intractings sollen sich die Maßnahmen nach spätestens 10 Jahren amortisiert haben. Die eingesparten Energiekosten in diesem 10-Jahres-Zeitraum fließen - bis zur Höhe der Investitionskosten - dem Intracting wieder zu (revolvierendes System). Die erzielten Einsparungen in der Folgezeit kommen dem Budget der Intractingnehmerin bzw. des Intractingnehmers zugute.
Zur Bildung eines ausreichenden Finanzpolsters wurde das Förderprogramm Intracting von 1996 bis 2003 jährlich mit „frischem“ Geld ausgestattet. Nachfragebedingt gab es zum Haushaltsjahr 2020 eine weitere zusätzliche Mittelausstattung in Höhe von 750.000 Euro.
Für Kiel als Klimaschutzstadt sind die mittlerweile 26 Jahre „Innerstädtisches Contracting“ in zweifacher Hinsicht eine Erfolgsgeschichte. Neben der Verringerung von CO2-Emissionen konnte ein Vielfaches der eingesetzten Contractingmitteln dauerhaft an Energiekosten eingespart werden.
Systemumstellung
Gemäß unseren städtischen Bewirtschaftungsregeln können Aufwendungen nur dann übertragen werden, wenn die Planungen der LH Kiel für das Folgejahr einen Jahresüberschuss erwarten lassen oder bereits eine rechtliche Verpflichtung für die zu übertragenden Aufwendungen eingegangen wurde.
Da Anträge und die entsprechenden Verträge für neue Contractingmaßnahmen jederzeit eingereicht bzw. abgeschlossen werden können und nicht an den Abgabeschluss für Anträge auf Übertragung von Haushaltsermächtigungen gebunden sind, besteht die Gefahr, dass die sogenannten Haushaltsreste nicht oder nicht in voller Höhe übertragen werden können und somit dem innerstädtischen Contracting dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mit der jährlichen Bereitstellung von Contractingmitteln kann es zu dieser Problematik nicht mehr kommen. Im Gegenzug entfällt die Notwendigkeit, nicht benötigte Mittel ins Folgejahr übertragen zu müssen.
Hinsichtlich der personellen Möglichkeiten und aufgrund der angespannten Haushaltssituation erscheint ein Ansatz von jeweils 250.000 Euro im Ergebnis- wie auch im Investitionshaushalt angemessen.
Ausblick
Die aktuell hohen Energiepreise stellen die bereits vorgenommenen Energieeinsparungen noch wirtschaftlicher dar und belegen die große Notwendigkeit weiterer Energieeinsparungen. Gerade im Bereich der Kitas und bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen wird ein großes Kosteneinsparpotential gesehen.
Unser innerstädtisches Contracting ist damit ein Modell, das sowohl zur Entlastung des Haushalts als auch zur Erreichung gesetzter Klimaschutzziele beiträgt.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt