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01.11.2022 - 15.5 Finanzielle Ausstattung des innerstädtischen Contractings
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.5
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.0
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 01.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Für das innerstädtische Contracting sind jährlich ab dem Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt jeweils 250.000 Euro einzustellen.
- Die Mittelveranschlagung hat wie folgt zu erfolgen:
- Ergebnishaushalt:
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Sachkonto: 52111001 (Unterhaltung der Gebäude – nutzerbedingte Verbesserungen)
- Investitionshaushalt:
- Investitionsnummer: 5610060022 (Innerstädtisches Contracting)
- Kostenträger: 56100602 (strategisches Energiemanagement)
- Kostenstelle: 50100 (Umweltschutzamt)
- Bilanzkonto: 13105302 (Zugänge Ausleihungen)
- Ergebnishaushalt:
- Die Übertragung von Haushaltsresten im Ergebnishaushalt sowie im Investitionshaushalt sind ausgeschlossen.
- Bei Contractingnehmer*innen, deren Haushalt nicht Bestandteil des Haushaltsplans der LH Kiel ist, bleibt es bei der bisherigen Rückzahlung der bewilligten Contractingmittel an das Umweltschutzamt.
- In allen anderen Fällen gilt für die ab dem Haushaltsjahr 2023 neu beginnenden Contractingmaßnahmen folgende Regelung: das Umweltschutzamt errechnet die eingesparten Energiekosten und die Contractingnehmer*innen reduzieren entsprechend ihre Haushaltsmittelanmeldungen bei den betroffenen Energiekostenarten. Das Amt für Finanzwirtschaft ist vom Umweltschutzamt über neue Contractingmaßnahmen und deren Einsparungen zu informieren.