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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0824/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.09.2021 (Drs. 0821/2021) wurde das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen beauftragt, die Bestandsaufnahme der Spielflächen in Kiel von 2015 zu aktualisieren und dem Jugendhilfeausschuss über den Zustand und die Attraktivität von Spielflächen zu berichten.

 

Die Bestandsaufnahme soll Ausgangspunkt für die Entwicklung von grundlegenden Standards der Gestaltung von Spielflächen unter der Berücksichtigung der Qualitätszielkonzeption zur Spielleitplanung, Aspekten der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sein. Schnittpunkte zu bestehenden Konzepten und langfristigen Planungen (z.B. Masterplan Sport) sind darzustellen und Besonderheiten einzelner Stadtteile bzw. Quartiere zu berücksichtigen.“

 

Es wurde darum gebeten, dem Jugendhilfeausschuss im Sommer 2022 einen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser Zwischenbericht ist Inhalt der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung.

 

 

1. Ausgangslage öffentliche Kinderspielflächen der Landeshauptstadt Kiel

 

Das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen verwaltet aktuell 181 öffentliche Spielflächen, teilweise auch als kombinierte Spiel- und Bolzplätze.

  • 156 Spielplätze
  • 43 Bolzplätze
  • 13 Streetballanlagen
  • 4 Beachvolleyballanlagen
  • 7 Skateanlagen
  • 4 BMX-Anlagen
  • 1 Outdoor-Fitness-Anlage
  • 1 Pumptrack

 

Hinzu kommt die Kontrolle für 4 Fitnessanlagen im Besitzstand anderer Ämter, 41 Spielflächen auf den Geländen städtischer KTE und Familienzentren, sowie 52 Schulhöfe / Spielflächen auf Schulgrundstücken, die nach Schulbetrieb größtenteils öffentlich zugänglich und nutzbar sind.

 

Die fortlaufende Pflege und Erneuerung der Plätze beruht auf einer engen Kooperation zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen obliegt die generelle Ausrichtung der Spielflächen und die Spielflächenbedarfsplanung. Neubauten und Überplanungen gesamter Plätze werden mit dem Grünflächenamt abgestimmt. Nach erfolgter Abstimmung meldet das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen entsprechende Mittel im Haushalt an.

 

Das Grünflächenamt ist für die Planung, den Bau, die Pflege und Unterhaltung der Spielflächen zuständig. Dabei reicht das Spektrum der Planungsintensität von der Durchführung eines Freiraumplanerischen Wettbewerbes und Integration einer Anlage in übergeordnete Grünzüge, wie am Albert-Schweitzer-Weg, bis hin zu Überplanung eines Teilbereiches einer Fläche, z. B. die barrierefreie Erschließung einer Anlage. Der Bau erfolgt, je nach Projekt durch Fremdfirmen oder durch eigenes Personal. Bei geeigneten Maßnahmen wird ein Ausbildungsprojekt durchgeführt. Die Pflege und Unterhaltung ist auf den heutigen Bestand und die Gestaltungsintensit der Spielplätze ausgerichtet. Es stehen qualifizierte Landschaftsgärtner*innen sowie eine Holz- und Metallwerkstatt zur Verfügung, damit die Unterhaltung der Anlagen und insbesondere die wichtige Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden können.

 

Im Haushalt stellt das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen ein jährlich wiederkehrendes Budget von ca. 450.000 € ein für die Neubeschaffung der Spiel- und Sportgeräte, Zäune, Wasserspielanlagen, Sand- und andere Fallschutzflächen, Bau- und Gutachterleistungen sowie Reinigungs- und Sicherungsmaßnahmen. Bei größeren Überplanungen von Spielflächen werden zusätzliche Mittel im Haushalt angemeldet. Wo möglich werden Fördermittel für den Neubau oder die Grundsanierung eingesetzt.

 

Das Amtr Kinder- und Jugendeinrichtungen übernimmt zudem mtliche Verwaltungsaufgaben rund um die öffentlichen Kinderspielflächen. Dazu gehören unter anderem auch die Bearbeitung von rger*innenanfragen, Stellungnahmen zu städtebaulichen Vorhaben, die Akquise und Betreuung von Spielplatzpat*innen sowie die Planung und Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Kontrolle der Spielflächen auf Verkehrssicherheit liegt ebenfalls im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. 5 Spielplatzkontrolleur*innen und ein*e Vorarbeiter*in kontrollieren in regelmäßigem Turnus auf Beschädigungen, Verschmutzung und nicht sachgemäßer Ausführung bei Neu- und Ersatzbauten.

 

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so auszustatten, dass sich alle Flächen und die darauf befindlichen Geräte, Stand 2022, in einem verkehrssicheren, bespielbaren Zustand befinden. Es existieren keine dauerhaft gesperrten Flächen. Dennoch sind viele der vorhandenen Flächen sehr lange nicht überplant worden und benötigen gestalterisch und hinsichtlich der Ausstattung mit Spielangeboten eine Neubetrachtung. Die derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen für Planung, Vergabe und Baubegleitung im Grünfchenamt ermöglichen die Überplanung bzw. Neuanlage von nur 1-2 Plätzen jährlich.

 

 

Handlungsbedarf

 

Um zu gewährleisten, dass die Spielflächen sich dauerhaft in einem verkehrssicheren, bespielbaren Zustand befinden und ebenfalls schrittweise die erforderliche Sanierung und Erneuerung der Anlagen umzusetzen, muss ein Aktionsplan Spielflächen entwickelt werden. Folgende Parameter sind dabei als Grundlage zu berücksichtigen.

 

-          Die Anforderungen an die Spielflächenorganisation und -gestaltung verändern sich. So kann festgestellt werden, dass eine er­hte Flexibilität bezüglich der Umsetzung kurzfristiger sowie mittelfristiger Maßnahmen erforderlich ist und gleichzeitig auch langfristige Planungen für die Stadtentwicklung verfolgt werden müssen. Angebote für Freizeitsport sind in den letzten Jahren verstärkt nachgefragt und in den Fokus gerückt. Bereits vorhandene Anlagen sind sehr stark frequentiert bzw. überfrequentiert und teilweise veraltet. Auch die Sicht auf Spielflächen hat sich in der Bevölkerung gewandelt. Dies lässt sich an einem hohen Aufkommen an Nachfragen zu Verän­derungen und Verbesserungen sowie an Anregungen zu Neugestaltungen erkennen, sowohl von informellen und organisierten Gruppen als auch Einzelpersonen. Bürgerliches En­gagement für Spielflächen nimmt zu. Der Bedarf an betreuten bzw. sicheren und für einen bestimmten Zweck ausgelegten Flächen scheint zu steigen. Verschiedene Zielgruppen benötigen unter­schiedliche Angebote auf den öffentlichen Spiel- & Freizeitsportflächen, hier braucht es verlässliche Bedarfsermittlungen für einzelne Flächen und Bezirke.

 

-          Wiederkehrende Themen aus der Beschwerdehotline des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen bezüglich der Spielflächen sind:

-          Fehlende Angebote für Kleinkinder

-          Fehlende Einfriedung

-          Fehlende Toiletten

-          Mangelnde Sitz- und Aufenthaltsqualität

-          ll

-          Fehlende Angebote für Freizeitsport (z.B. Streetball/Basketball, Par-

   cour/Freerunning, BMX/Bikesport, Skateboard, Callisthenics uvm.).

 

-          Ein weiteres komplexes Erfordernis ist die Stärkung inklusiver Angebote auf Spielflächen. Bei allen Neuanlagen muss und wird die inklusive Ausrichtung berücksichtigt werden. Im Rahmen der Bearbeitung der Drs. 0657/2019 "Inklusive Spielplätze“ wurden im Sommer 2022 zunächst sechs ausgewählte Spielflächen von einem externen Gutachter beurteilt. Zur Beurteilung herangezogen wird die DIN Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Inklusionsmatrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume“ (DIN/TR 18034 2), welche voraussichtlich Anfang 2023 herausgegeben wird. Aufbauend aus den Erfahrungen daraus und den Erkenntnissen, welche in einem öffentlichen Workshop zu dem Thema Anfang 2023 erarbeitet werden sollen, ist eine Strategie zu entwickeln, wie die öffentlichen Spielplätze inklusiver werden können.

 

-          Bei der Gestaltung der öffentlichen Spielflächen stand lange die Zielgruppe der Kinder von 6 bis 10 Jahren im Fokus, so dass heute wenig attraktive Angebote für die Altersgruppe ab 10 Jahren existieren. Hier wird bei der Aufstellung von Standards ein besonderer Schwerpunkt gelegt werden müssen.

 

-          Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Anlage von Spielflächen und der Neuanschaffung von Spielgeräten gewinnt immer weiter an Bedeutung und wird intensiviert werden, das bedeutet, es wird mehr Aufwand erforderlich werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Leitlinie r Kinder- und Jugendbeteiligung (Drs.0369/2022) wird sie noch stärker in den Fokus gerückt werden müssen. Bisher ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem bei der Überplanung ganzer Plätze üblich. Zu erarbeiten ist, in welchen Fällen darüber hinaus eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angezeigt ist, in welcher Form diese stattfinden kann und wie sich die Beteiligung sinnvoll in die vorhandenen Arbeitsabläufe einbetten lässt.

 

-          Zur Ermittlung von Bedarfen in einzelnen Stadtteilen hat sich das Durchführen einer Spielleitplanung wie am Beispiel Neumühlen-Dietrichsdorf bewährt, ist jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden.

 

 

 

2. Aktueller Stand der Bestandsaufnahme

 

Bis zum Jahr 2015 wurde die Bestandaufnahme öffentlicher Spielflächen jeweils in gedruckter Form veröffentlicht (Drs. 0624/2015). Künftig soll die Bestandsaufnahme in digitaler Form auf der Website der LH Kiel im Sinne einer digitalen Informationsplattform für Bürger*innen und Interessierte zur Verfügung gestellt werden.

 

Als Grundlage für eine solche Bestandsaufnahme kann der Stadtplan der Landeshauptstadt Kiel dienen, der bereits jetzt auf Kiel.de einzusehen ist und zahleiche Informationen enthält.  Mit der Abteilung Geoinformation im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation ist bereits besprochen, dass dort die technische Umsetzung der neuen Bestandsaufnahme geleistet wird. Die notwendigen Informationen und Daten liefert das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Gemeinsam wurde am Beispiel Gaarden ein erster Entwurf erarbeitet.

 

Die öffentlichen Spielflächen werden durch verschiedene Icons in der Karte gekennzeichnet. Es wird unterschiedliche Icons geben für Spielplätze, Spielpunkt, Basketball, Fitness, Beachvolleyball, Bolzplätze, Skate- und Bikeparks. Bei anklicken eines Icons werden Informationen und Fotos zur Fläche angezeigt. rger*innen können so Spielflächen über digitale Geräte ganz einfach finden und es kann gezielt über eine Filterfunktion gesucht werden (z.B. Auswahl Skateparks). Gleichzeitig können von Verwaltungsseite Informationen vermittelt werden, durch schöne Fotos und ansprechende Beschreibungen kann das Interesse an Spielflächen und die Lust auf einen Besuch geweckt werden.

 

Geplant ist darüber hinaus das Einpflegen von inklusiven Elementen/Spielflächen, die über eine Filterfunktion gefunden werden können. Zu klären ist im Weiteren, ob öffentlich zugängliche Schulhöfe, Außenflächen von Jugendtreffs und vielleicht noch andere städtischeDraußen-Spiel-Möglichkeiten“ zu einem späteren Zeitpunkt mit in die Bestandsaufnahme aufgenommen werden sollen.

 

Die Bestandsaufnahmen bis zum Jahr 2015 treffen auch Aussagen über den Versorgungsgrad an Spielflächen in den einzelnen Stadtteilen. Die Berechnung des Versorgungsgrads gründet auf dem Kieler Jugendplan von 1978. Die Aussagen zum Versorgungsgrad in der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen“, Ausgabe 2020, decken sich mit den Aussagen des Kieler Jugendplans. Unter der Annahme, dass öffentliche Spielflächenr die Altersgruppe der 6-17jährigen vorgehalten werden, ergibt sich ein Versorgungsgrad von 1,5 m² je Einwohner*in.

 

Die Versorgungsgrade der Stadtteile sollen übersichtlich in einer Tabelle dargestellt und den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls auf Kiel.de zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen plant, möglichst noch in 2022 die nötigen Informationen zu den einzelnen Plätzen (Kurzbeschreibung des Platzes, aussagekräftiges Foto, Beschreibung der Ausstattung des Platzes, Aufbereitung der Daten zur Verwendung durch Amt für Bauordnung, Vermessung, Geoinformation) zusammenzustellen. Nach Aussage des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation kann dann mit einer Fertigstellung im ersten Quartal 2023 gerechnet werden. 

 

 

3. Standards öffentlicher Kinderspielflächen

 

Aktuell existieren keine von der Ratsversammlung verabschiedeten Standards für die öffentlichen Spielflächen in Kiel. Die Erarbeitung von Standards ist jedoch notwendig, um dauerhaft eine qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung an Spielflächen gewährleisten zu können.

Bei der Erstellung von Standardsr die Spielflächen sind alle mit Spielflächen befassten Ämter zu beteiligen, dazu gehören das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, das Grünflächenamt, das Amt für Sportförderung und das Tiefbauamt. Für die Erarbeitung von Standards öffentlicher Spielflächen ist daher gemeinschaftlich ein Konzept zu entwickeln. Dies muss Beteiligungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Fragestellungen enthalten.

 

Eine notwendige Voraussetzung für das Erstellen von Standards sind umfassende Kinder- und Jugendbeteiligungen, sowie Bürger*innenbeteiligungen, stadtweit und mit speziellem Fokus auf die jeweiligen Situationen in den Stadtteilen. Dabei müssen der Ist-Zustand aus Sicht der Befragten, Wünsche, Vorstellungen, Erwartungen und Ideen für Lage, Verteilung und Gestaltung von Spielplätzen und Freizeitsportflächen abgefragt werden. Es sind unterschiedliche Interessensgruppen und Einzelpersonen zu beteiligen. Leistbar sind solche großen Beteiligungsformate nur mit Einbindung von externen Instituten. Entsprechende Haushaltmittel müssen für die Beteiligung eingeplant werden.

 

Bei der Erstellung von Standards müssen zudem verschiedene Dimensionen betrachtet werden. Beispielhaft sollen nachfolgend einige Dimensionen dargestellt werden.

 

3.1 Standards zur Spielflächenversorgung und -verteilung

 

Durch Standards zur Spielflächenversorgung und -verteilung kann eine Einschätzung eines Gebietes anhand von Kennzahlen erfolgen. Der Versorgungsgrad von 1,5 m² je Einwohner*in, basierend auf dem Beschluss zum Kieler Jugendplan von 1978 und auf der Zielgruppe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, ist beispielsweise dahingehend zu überprüfen, ob ggf. die Zielgruppe der unter 6Jährigen in die Berechnung einbezogen wird. Daraus ergäbe sich dann ein anderer Versorgungsgrad (2,25m2, vgl. DIN 18034).

 

Weiterhin ist die Verteilung von Spielflächen über Einzugsgebiete (Radien, Entfernungen oder Kinder-Gehminuten) zu klären, unter Berücksichtigung der DIN 18034 sowie der Vorgaben des Kieler Jugendplans.

 

3.2 Pädagogische Standards

 

Kinder brauchen geschützte Erfahrungsräume um sich ausprobieren zu können und ihre motorischen und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln. Sie brauchen geschützte Umgebungen um sich Herausforderungen stellen zu können, um so auch den Umgang mit Risiken zu üben. Spielplätze sollen herausfordern und Anreize schaffen. In diesem Sinne tragen sie erheblich zur Bildung der jüngsten Menschen bei.

 

Darüber hinaus sollen Kinder Erfahrungen mit allen Sinnen erleben. Hier spielt auch die konkrete Beschaffenheit der Spielplätze eine große Rolle. Spielzeuge sind vielfach aus Plastik und anderen naturfernen Materialien hergestellt. Zu verfolgen ist es, einen gesunden Mix aus verschiedenen Materialien anzubieten, aber auch eine möglichst naturnahe Gesamtgestaltung.

 

Spielplätze sind zentrale Orte in den einzelnen Quartieren und müssen demnach immer im Sinne der Sozialraumorientierung betrachtet werden. So soll sichergestellt sein, dass auf Spielplätzen verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden und diese an ihren jeweiligen Zielgruppen und örtlichen Besonderheiten orientiert sind.

 

Nach DIN 18034 „ssen Spielplätze und Freiräume zum Spielen in vielfältiger und barrierefreier Ausprägung vorhanden sein und gestaltet werden um „die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht, insbesondere unter dem Aspekt eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu fördern. „Vielfalt in der Nutzung und im Erleben setzt entsprechend große Freiräume voraus.“ (DIN 18034-1:2020-10; 5.2.1.1)

 

Kinderspielplätze orientieren sich zuvörderst an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und berühren deren Belange unmittelbar. In diesem Sinne können Veränderungen an diesen Orten nicht ohne eine konkrete Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden, so wie es die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel, in Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention und den § 47f der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung, vorsieht. Aus demokratietheoretischer Sicht ist dies ein Beitrag zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltiger Stärkung der Demokratie und des Gemeinwesens.

 

3.3 Bautechnische Standards / Standards zur Unterhaltung

 

Es sind entsprechende bautechnische Standards sowie Standards zur Unterhaltung der Spielflächen festzulegen. Auch wenn die Spielplätze grundsätzlich den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen müssen und einen eher mittleren Lebenszyklus aufweisen, sind die Ressourcen von großer Bedeutung und die bloße Menge an Spielplätzen in Kiel macht deutlich, dass einzelne Geräte in den meisten Fällen lange halten müssen. Die Lebensdauer von Spielgeräten kann beispielsweise deutlich verlängert werden, wenn die Verankerung im Boden mit rostfreien und nicht der Fäulnis unterworfenen Materialien geschieht. So hat sich beispielsweise die Verwendung von Edelstahl/feuerverzinktem Stahl beitragenden Teilen als sehr wirksam herausgestellt. Auch eine hohe Frequenz der Reinigung von Spielgeräten fördert die Lebensdauer und belastet am Ende weniger die finanziellen Ressourcen.

 

 

4. Weiteres Vorgehen undchste Schritte auf dem Weg zum „Aktionsplan Spielflächen

 

Die Aktualisierung der Bestandsaufnahme für öffentliche Spiel- und Freizeitflächen wird wie beschrieben voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Hierzu wird im Jugendhilfeausschuss entsprechend berichtet werden.

 

Parallel dazu erfolgt die abschließende Bearbeitung des Beschlusses zur Erstellung einer Satzung für Kleinkindspielflächen (Drs. 0629/2020). Derzeit finden dazu Gespräche mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft statt.  

 

Auch die Umsetzung der Drs. 0657/2019 „Inklusive Spielplätze soll mit einem öffentlichen Workshop bis Mitte 2023 erfolgen. Die Planung des Workshops übernimmt das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderungen ab Oktober 2022.

 

Insgesamt ist bei der Erarbeitung von Standards für öffentliche Spielflächen von einem umfangreichen, mehrstufigen Prozess auszugehen. Die mit den Spielflächen befassten Ämter sowie die Öffentlichkeit werden hier zu beteiligen sein.

Nach abgeschlossener Entwicklung von Standards müsste eine Beurteilung der einzelnen Spielflächen und ihrer Verteilung, beispielsweise sozialraumbezogen, auf Grundlage der entwickelten Standards erfolgen. Es müsste die Verteilung der Spielflächen betrachtet werden, sowie die Anlage und Ausstattung der einzelnen Flächen. Erst danach können in einem Maßnahmenkatalog Maßnahmen zum Erreichen der Standards festgelegt und zeitlich priorisiert werden. Dieser Maßnahmenkatalog entspricht einem „Aktionsplan“.

 

Die dargestellten weiteren erforderlichen Schritte zur Entwicklung von Standards zur Gestaltung von Spielflächen, der Instandhaltung und Pflege hin zu einem Aktionsplan Spielflächen zeigen auf, dass es einer guten konzeptionellen Vorarbeit bedarf sowie die dafür benötigten finanziellen und personellen Ressourcen einzuplanen sind. Dazu bedarf es der Entwicklung eines Konzeptes, welches die unterschiedlichen Prozess-Bausteine abbildet und mit Ressourcen hinterlegt. Das Konzept zum Vorgehen dazu wird dem Jugendhilfeausschuss und Bauausschuss voraussichtlich bis Sommer 2023 vorgelegt. Anschließend kann mit der Entwicklung der Standards begonnen werden, sofern dazu entsprechende Kapazitäten in den betroffenen Ämtern zur Verfügung stehen.

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass es dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und dem Grünflächenamt unter Nutzung aller bislang zur Verfügung stehenden Ressourcen bisher gelungen ist, die öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so auszustatten, dass sich alle Flächen und die darauf befindlichen Geräte Stand 2022 in einem verkehrssicheren, bespielbaren Zustand befinden. Die derzeitige personelle Ausstattung in beiden Ämtern ist jedoch r das erforderliche komplexe Spielflächenmanagement einer Stadt wie Kiel in angemessener Qualität und für erforderliche turnusmäßige Grunderneuerung der Spielflächen nicht ausgelegt.

 

r das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde daher im Stellenplan 2023 ein zusätzlicher Personalbedarf geltend gemacht, um die in dieser Vorlage beschriebenen konzeptionellen Arbeiten und die Entwicklung von Standards hin zu einem Aktionsplan Spielflächen durchhren und anschließend umsetzen zu können. Für das Grünflächenamt ist eine Planstelle für die Mitentwicklung des Aktionsplanes und um die gewünschte und erforderliche Erhöhung der Sanierungsrate der Spielflächen gewährleisten zu können, notwendig.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

und in Vertretung für

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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