Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0827/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2023 (vgl. § 78 Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2022 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2023 ab.

 

Ausgehend von einem Stellenbestand von 4.761,2 Stellen in 2022 ist ein Aufwuchs um 143,1 Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2023 vorgesehen. Dieser Aufwuchs setzt sich zusammen aus 54,4 eigenfinanzierten sowie 88,7 refinanzierten Stellen.

 

Der Anteil für die eigenfinanzierten Stellen wird nach dem er für das Haushaltsjahr 2022 einmalig ausgesetzt und bereits in den vorvergangenen Jahren zurückgeführt wurde jetzt wieder entsprechend der Grundsätze zur nachhaltigen Finanzwirtschaft (vgl. Drs. 0903/2019) in vollem Umfang benötigt.

 

Brutto beträgt der tatsächliche Stellenaufwuchs 202,9 Planstellen (davon sind 122,2 kostengedeckt), der durch Streichung von 59,9 Stellen (davon sind 33,4 kostengedeckt) aber teilkompensiert wird.

 

Schwerpunkte liegen im Bereich des Jugendamtes (37,4 Planstellen), des Stadtamtes (31,8 Planstellen, vgl. Drs. 0474/2022) und der Feuerwehr (30 Planstellen).

 

Die weiteren Stellenbedarfe verteilen sich auf viele unterschiedliche Aufgabenbereiche.

 

Angesichts der aktuellen Herausforderungen ist es zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass weitere unabweisbare Stellenmehrbedarfe entstehen, wenn zum Beispiel in Folge des 3. Entlastungspakets der Bundesregierung, sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte für Wohngeld von rund 600.000 auf zwei Millionen erhöhen sollte.

 

Der Personalaufwand ist im Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf dargestellt. Neue Planstellen mit Kostendeckung enthalten einen Refinanzierungsanteil[1] von 5,7 Mio. €

 

r die Planungsphase des hochwertigen ÖPNV werden nach Beschlussfassung der Selbstverwaltung zum System- und Netzentscheid voraussichtlich weitere Diplom-Ingenieur*innen in den Ämtern des Dezernates II sowie im Dezernat OB (Stabsstelle Mobilität) benötigt. Für die Besetzung dieser Aufgaben sollen freie Planstellen für Diplom-Ingenieur*innen innerhalb des Dezernates II genutzt werden.

 

Anträge zum Stellenplan 2023

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung und Streichung von KW-Vermerken[2] und KU-Vermerken[3] zum Stellenumfang.

 

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter*innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamt*innen, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiter*innen sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen, insbesondere die neuen Planstellen für den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieb, sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

 

Schlussbemerkungen

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunterfallenden Planstellen mit Stand vom 11.10.2022 sind im Stellenplanentwurf (Anlage 6) aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter*innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

In den Anlagen 4 und 5 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2023 sowie die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

 

Anlage 6 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2023.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat


[1] berechnet nach Personalkostenmittelwerten

[2] KW = Planstelle fällt künftig weg

[3] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

Reduzieren

Anlagen

Loading...