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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0876/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem Sozialausschuss, dem Innen- und Umweltausschuss, dem Hauptausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und der Ratsversammlung im ersten Quartal 2023 im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung über

 

  • den aktuellen Sachstand der Prüfung der Eignung verschiedener Standorte für die Einrichtung weiterer öffentlicher und/oder barrierefreier WC-Anlagen,
  • den Zeitplan und Priorisierungr die Einrichtung von weiteren Standorten einer „Toilette für alle“,
  • das aktuelle Angebot der „netten Toilette“ und die Aussichten der Ausweitung des bestehenden Angebots

 

zu berichten.

 

Im Zuge dessen soll auch geprüft werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen und mit welchem finanziellen Aufwand im Bereich des Sanierungsgebietes Holtenau Ost übergangsweise (mobile) öffentliche Sanitäranlagen bereit gestellt werden können.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die bestehenden Notfallsysteme in den öffentlichen Toiletten für Menschen mit Behinderung darzustellen und ggf. die Möglichkeit der Einrichtung eines zentralen Notruf- bzw. Alarmsystems diese Toiletten, wenn möglich in Zusammenarbeit mit Pflegenotdiensten, die für den häuslichen Bereich bereits ähnliche Notfallsysteme vorhalten, zu prüfen.

 

Darüber hinaus soll in allen Bereichen die Einrichtung von All-Gender-Toiletten geprüft werden.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Im ersten Halbjahr 2020 hat die Verwaltung in der Geschäftlichen Mitteilung „Eignung verschiedener Standorte für die Einrichtung weiterer öffentlicher und/oder barrierefreier WC-Anlagen.“ (Drs. 0400/2020) einen Überblick über die bisherige Beschlusslage im Bereich der öffentlichen Toiletteninfrastruktur in Kiel vermittelt und über die daraufhin eingeleiteten bzw. konkret überlegten nächsten Schritte informiert. Die darin skizzierte Klärung der Fragen der Eignung verschiedener Standorte für die Einrichtung weiterer öffentlicher und/oder barrierefreier WC-Anlagen bislang noch aus.

Nachdem am Kieler ZOB eine erste „Toilette für alle“ eingerichtet wurde, sollte dieses Angebot in den kommenden Jahren auch auf weitere Standorte auf dem Kieler Stadtgebiet erweitert werden. Das wird kann natürlich nicht von heute auf morgen geschehen ein möglicherweise schon bestehender Zeitplan und die Einschätzung der Verwaltung, an welchen Orten in Kiel die Einrichtung weiterer Standorte sinnvoll wäre, ist für die Selbstverwaltung natürlich schon jetzt interessant.

Der letzte Sachstand zur „Netten Toilette“ stammt aus dem November 2020 und war bezüglich des Ausblicks auf die Folgejahre aufgrund der damals gerade in Kraft getretenen verschärften Corona-Maßnahmen natürlich eher unsicher. Auch hier ist daher eine Information über den aktuellen Sachstand wünschenswert.

Der Bereich des Sanierungsgebiets Holtenau Ost (das ehemalige MFG5-Gelände) ist seit einiger Zeit für die Öffentlichkeit zugänglich und wird zunehmend für Spaziergänge u.a.  genutzt. Allerdings gibt es in dem gesamten recht großen Bereich keine wirklich der Öffentlichkeit zugängliche sanitäre Infrastruktur, was in zunehmend Maße zu „Wildpinkeln“hrt. Es soll daher geprüft werden, ob hier bis der geplante neue Stadtteil tatsächlich entsteht schon vorübergehend eine Toiletteninfrastruktur bereitgestellt werden kann.

Toiletten für Menschen mit Behinderung sind nach DIN-Norm 18040-1 mit einem Notrufsystem ausgestattet. Allerdings besteht sagt diese Norm nicht aus, was geschieht, wenn ein Notruf ausgelöst wird. Theoretisch reicht es aus, wenn lediglich außen an der Toilette ein akustisches oder visuelles Alarmsignal zufällig vorbeikommende Passant*innen alarmiert. Da aber nicht davon ausgegangen werden kann, dass tatsächlich Passant*innen im richtigen Moment vorbeikommen, diese auch wissen, was das Signal bedeutet und entsprechend handeln, ist eine solche Ausführung natürlich nicht ausreichend. Nachdem die Zuständigkeit für die öffentlichen Toiletten in Kiel nun zentral in der Hand des ABK liegt, ist es daher angebracht, die Notfallsysteme in den Toiletten für Menschen mit Behinderung zu überprüfen und ggf. zu erweitern und zu zentralisieren.

Das Grundgesetz, Artikel 3 (3) besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene bestätigt, dass dies auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen gilt. Das gilt selbstverständlich auch bei der öffentlichen Toiletteninfrastruktur. All-Gender-Toiletten sind eine einfache Möglichkeit, diskriminierungsfreie Toiletten-Nutzung für alle sicherzustellen.

 

 

gez. Ratsfrau Margot Hein   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

 

 

gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth  f.d.R.

Ratsfraktion Die Politiker*innen

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