Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0081/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht gem. § 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes ist alle zwei Jahre zu erstellen, dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

Die Struktur des Berichts wird vom Ministerium vorgegeben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...