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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0162/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2023 und folgende Jahre sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass

 

Die Elektromobilitätsstrategie 2022 (Drs. 0293/2022) bildet seit Ratsbeschluss im Juni 2022 das erste eigenständige Konzept zum Thema Elektromobilität. Neben dem strategischen Vorgehen für neun verschiedene Handlungsfelder wurden 22 differenzierte Maßnahmen r die unterschiedlichen Bereiche der Elektromobilität entwickelt (s. Abschnitt 2.1), die es nun umzusetzen gilt.

 

Zudem formuliert der von der Ratsversammlung beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) dringenden Handlungsbedarf in der Reduzierung negativer Auswirkungen des Verkehrs. Die strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel (Klimaschutzstadt und Innovative Stadt) beinhalten darüber hinaus dieses Vorgehen. Mit dem Beschluss zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) erhält die Verwaltung u. a. den Umsetzungsauftrag zur Elektromobilität. Die dazugehörigen Maßnahmenblätter beschreiben konkrete Aufgabenfelder (z. B. M-004 Elektro-Ladeinfrastruktur). Auch der Masterplan Mobilität KielRegion (Drs.  0831/2017) stellt das Erfordernis der Elektromobilität dar und hat entsprechende Maßnahmensteckbriefe beschlossen (z. B. C.3.1 Bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge). Darüber hinaus weist der Green City Plan (Drs. 0716/2018) r die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität entsprechende Sofortmnahmen zur Elektrifizierung auf.

 

Mit der von der Ratsversammlung beschlossenen Vorlage "Klimaschutzstadt Kiel - Modellstadt für Elektromobilität" (Drs. 1058/2017) wird von der Landeshauptstadt Kiel der Anspruch erhoben eine Modellstadt für Elektromobilität zu sein. Die Maßnahmen in diesem Programm sind mit dem Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 (Drs. 0742/2022) abgestimmt. In der Verkehrsplanung r die Elektromobilität werden dabei alle Verkehrsarten berücksichtigt.

 

 

2. Maßnahmen zur Etablierung der Elektromobilität aus 2022

 

Im Rahmen der personellen und finanziellen glichkeiten der Verwaltung zur Etablierung der Elektromobilität konnten folgende Maßnahmen 2022 umgesetzt werden:

 

2.1 Elektromobilitätsstrategie 2022

 

Die Elektromobilitätsstrategie 2022 (Drs. 0293/2022) bündelt verschiedene Themenfelder der Elektromobilität und dient als Leitfaden für die weitere Entwicklung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Kiel ab dem Jahr 2022. Die Strategie wurde im Juni 2022 von der Kieler Ratsversammlung beschlossen.

 

Die Elektromobilitätsstrategie gliedert sich in neun Handlungsfelder und stellt darin die Ausgangslage, die Potenziale und die Ziele zur Elektromobilität in Kiel dar. Für sechs der neun Handlungsfelder wurden Maßnahmen entwickelt. In den anderen drei Handlungsfeldern wird die Elektromobilität durch andere Akteur*innen innerhalb von Projekten und Geschäftsmodellen bereits integriert und vorangetrieben. Daher beschränken sich in der Elektromobilitätsstrategie die Inhalte und Darstellungen dieser Handlungsfelder auf die Erläuterung der wesentlichen Eckpunkte der zugrundeliegenden Strategien oder Maßnahmenprogramme.

In der folgenden Auflistung sind die betreffenden Handlungsfelder mit Stern (*) gekennzeichnet.

 

-          Ladeinfrastruktur (u. a. Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlicher Raum, Pilotprojekt für nächtliches Anwohner*innenladen auf halböffentlichen Flächen),

-          Parkraummanagement (Berücksichtigung der Belange der Elektromobilität beim Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035),

-          ÖPNV und Intermodalität*,

-          Pedelecs und E-Lastenräder (u. a. Ausbau sicherer Abstellanlagen für Pedelecs und (E-)Lastenräder im öffentlichen Raum),

-          Sharing-Angebote*,

-          Gelegenheitsverkehr (Taxis, Mietwagen und On-Demand-Verkehre) (u. a. Errichtung von taxi-exklusiver Schnellladeinfrastruktur, Elektrifizierung des Gelegenheitsverkehrs in Kiel),

-          City-Logistik (insbesondere Kurier-Express-Paket-Dienste) (u. a. Festlegung einer Ansprechperson als Schnittstelle zwischen Logistikunternehmen und Stadtverwaltung, elektrische Belieferung der Kieler Innenstadt, Realisierung von Mikro-Depots),

-          Wasserstoff* im Rahmen des Projektes HyExperts der KielRegion sowie

-          Kommunikation (u. a. Schaffung eines Unternehmensnetzwerkes für Elektromobilitätsmanagement, Kommunikationskampagne zum Thema Elektromobilität).

 

2.2 Ladeinfrastruktur

 

Aufgrund des starken Anstiegs an Elektrofahrzeugen ist auch der Ausbau an Ladeinfrastruktur voranzutreiben. So ist zu beobachten, dass auf halböffentlichen Flächen (z. B. Supermarktparkplätzen) zunehmend Ladeinfrastruktur ausgebaut wird und Bürger*innen zum Teil private Lademöglichkeiten besitzen. Jedoch stelltr Bürger*innen, die wegen ihrer Wohnbedingungen keine eigene Lademöglichkeit schaffen können, eine öffentlich zugängliche

Ladeinfrastruktur eine sinnvolle, wenn nicht teilweise notwendige Ergänzung dar.

 

In 2022 erfolgte der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum durch die Stadtwerke Kiel mit Fokus auf Schnellladeinfrastruktur. Es wurden zwei große Projekte realisiert.

Auf dem Bebelplatz wurde im Rahmen einer Mobilitätsstation eine Schnellladesäule mit 300 kW Ladeleistung an den jeweiligen beiden Ladepunkten errichtet.

 

Zusätzlich wurde auf dem Parkplatz Wall der erste Schnellladepark auf städtischen Flächen geschaffen. Dort sind derzeit zwei Schnellladesäulen mit einer Leistung von bis zu 300 Kilowatt an den jeweiligen beiden Ladepunkten und eine Normalladesäule mit einer Leistung von 22 Kilowatt an den jeweiligen beiden Ladepunkten zu finden. Aufgrund einer verspäteten Lieferung werden zwei weitere Schnellladesäulen im Frühjahr 2023 aufgebaut. Demnach werden alle Mittelinseln der Parkreihe des Parkplatzes mit Schnellladeinfrastruktur ausgestattet sein.

 

Die Stellflächen mit Ladeinfrastruktur wurden mit entsprechender StVO-Beschilderung und Markierung ausgestattet.

 

2.3 Mobilitätsstationen

 

- Projekt II.a aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

 

Die Mobilitätsstationen in Kiel bringen unterschiedliche Verkehrsmittel zusammen, fördern die Vernetzung untereinander und leisten einen Beitrag zur multimodalen Mobilität, indem Elemente wie Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen, Carsharing-Stationen, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie Abstellflächen für E-Tretroller zusammengeführt werden. An den folgenden Mobilitätsstationen ist die Elektromobilität integriert worden oder bereits geplant:


Am Bebelplatz wurde eine Mobilitätsstation 2022 fertiggestellt. Hier haben die Nutzer*innen neben Angeboten wie Carsharing von StattAuto und dem Bike-Sharing SprottenFlotte die Möglichkeit, ihr Fahrzeug aufzuladen. Die Stadtwerke Kiel errichteten hier eine Schnellladesäule mit 300 kW Ladeleistung.

 

An der in 2022 fertiggestellten Mobilitätsstation an der Reventloubrücke ist die Schaffung einer Abstellfläche für E-Tretroller dieses Jahr vorgesehen. Zudemnnen hier bereits elektrisch angetriebene Fahrräder im sogenannten Bike.Port geladen werden.

 

An der großen Mobilitätsstation an der Stephan-Heinzel-Stre (Wilhelmplatz) sind die Arbeiten bereits fortgeschritten. Mit der Neuordnung der Parkflächen bleibt die Ladesäule sowie das E-Carsharing von StattAuto vor Ort erhalten. Zudem wird für E-Tretroller eine feste Abstellfläche geschaffen.

 

2.4 Radverkehr

 

Mit dem Anbieterwechsel der SprottenFlotte zu Donkey Republic sind die Bikesharing-Räder im neues Design in der KielRegion ausleihbar. Derzeit sind rund 360 reguläre Fahrräder in Kiel vorhanden, daneben sind ca. 30 E-Bikes, sechs Lastenräder sowie ein E-Lastenrad im Frühjahr 2023 vorgesehen. Neu ist, dass alle Fahrräder unabhängig vom Typ an allen Stationen in der KielRegion abgegeben werden können.

 

Im Rahmenprogramm Radverkehr mit Umsetzungsstufen (Drs. 0151/2023) ist aufgeführt, an welchen Standorten Radinfrastruktur 2022 ausgebaut wurde bzw. welche Maßnahmen sich im Umsetzung befinden. Insbesondere die Maßnahmen zum Premiumroutennetz stechen hervor, wodurch auch längere Wege in einer hochqualitativen Infrastrukturumgebung zurückgelegt werden können.

 

Darüber hinaus wurde ein spezieller Bügel für Lastenräder auf dem Mittelstreifen der Eckernförder Straße in Auftrag gegeben und Anfang 2023 verbaut.

 

2.5 ÖPNV

 

- Projekt IV.c und IV.d aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Bis August 2022 sind alle bestellten E-Busse bei der KVG angekommen und in Betrieb genommen. Die KVG hat somit nach bereits knapp zwei Jahren ca. 1/3 des Fuhrparks elektrifizieren können. Zusammen mit den 33 bestehenden Plug-in-Hybrid-Bussen, sind derzeit ca. 45 % des KVG-Fuhrparks elektrisch unterwegs. Der Zielhorizont der KVG ist es, im Jahr 2030 mit einer rein elektrisch betriebenen Busflotte ausgestattet zu sein.

 

Aktuell werden die Linien 6, 9, 11, 14, 22, 31, 32, 34, 42, 43, 45, 51, 52, 60S, 61, 71, 81 und 91 mit den vollelektrischen Bussen befahren. Zudem sind sonntags nach Möglichkeit auf allen Linien die vollelektrischen Busse unterwegs. Hierfür ist derzeit an den Haltestellen Wik (Kanal), Adalbertstraße, Rungholtplatz, Narvikstraße, CITTI-Park, Schwentinestraße und am Betriebshof Werftstraße Ladeinfrastruktur r die E-Busse vorhanden.

 

2.6 Kanalfähr-/Fördeschifffahrt

 

- Projekt IV.f aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -

 

In 2022 wurden die zwei Plug-In-Hybrid-Fähren MS Friedrichsort“ undMS Wik“ in Betrieb genommen, welche die Fährlinie F1 zwischen Kiel Bahnhofsbrücke und Laboe bedienen. Die zweite reine Elektrofähre MS Wellingdorf bedient zudem nun seit September 2022 die F2 Schwentinelinie abwechselnd mit der Elektrofähre „MS Düsternbrook.

Die dritte E-Fähre MS Dietrichsdorf soll im Sommer 2023 geliefert werden. Auch die Lieferung der vierten Plug-In-Hybrid-FähreMS Laboe ist für 2023 geplant.

 

Zudem kann die Linie F2 mit einem vergünstigten Fahrpreis von 1 Euro für Erwachsene und 50 Cent für Kinder genutzt werden. Die Fahrradmitnahme auf der F2 ist zudem kostenlos.

 

- Projekt IV.g aus Green City Plan

 

r die Kanalfähre zwischen Kiel Wik und Holtenau wird seit 2021 eine Machbarkeitsuntersuchung zum Ausbau der Fährverbindung durchgeführt (Drucksache 0487/2020). Neben der Ausweitung der Radmitnahmekapazität als Teil der Konzeption des Veloroutennetzes wird auch eine umweltfreundliche Antriebstechnologie einer möglichen neuen Fährverbindung untersucht. Die Machbarkeitsuntersuchung soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden.
 

2.7 Mikromobilität (Elektrokleinstfahrzeuge)

 

Derzeit bieten drei E-Tretroller-Unternehmen ihre Flotte im Free-Floating-Prinzip in Kiel an, hierbei handelt es sich um die Unternehmen TIER, Bolt und Lime, wobei sich das Unternehmen Lime zurzeit in Winterpause befindet. Die beiden anderen Unternehmen sind derzeit mit ca. 2800 E-Tretrollern auf den Kieler Straßen präsent.

 

Mit der Drs. 0285/2022 wurde die Verwaltung aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zum Eindämmen des Falsch-Abstellens der E-Tretroller umzusetzen. Wie in der Drs. 0648/2022 dargelegt, fokussiert sich die Verwaltung weiterhin auf die Schaffung von festen Abstellflächen für E-Tretroller. Darüber hinaus beantwortet die Verwaltung die Kleine Anfrage zu falsch abgestellten E-Rollern (Drs. 0074/2023). So sind feste Abstellflächen an folgenden Standorten geschaffen worden bzw. im Rahmen der Errichtung einer Mobilitätsstation integriert:

 

-          Stresemannplatz/Andreas-Gayk-Str.,

-          Professor-Peters-Platz - Eckernförder Str./Westring,

-          Rungholtplatz,

-          Tilsiter Platz,

-          Hamburger Chaussee/Rondeel,

-          Werftstraße/Gaardener Ring sowie

-          Jungfernstieg/Eckernförder Straße/Arndtplatz. 

 

Zudem wurden auf der städtischen Webseite unter kiel.de/e-scooter Informationen zur Nutzung von E-Tretrollern aufbereitet sowie die Kontaktdaten zu den Betreibenden und eine Meldeseite für E-Tretroller hinterlegt.

 

2.8 Carsharing

 

- Projekt II.b aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Ein Carsharing-Angebot mit (reinen) Elektro-Kfz ist derzeit nur schwer eigenwirtschaftlich darstellbar. Um trotzdem ein Angebot in diesem Mobilitätssegment zu ermöglichen, werden durch die Landeshauptstadt Kiel im öffentlichen Straßenraum Netzanschlüsse auf eigens eingerichteten Parkplätzen zur Verfügung gestellt. Damit wird den Anbietenden unter Zuhilfenahme eigener Ladeinfrastruktur (Ladesäule oder Wallbox) ermöglicht, Carsharing zu betreiben. Die Standorte werden mit dem Netz der Mobilitätsstationen in Kiel abgestimmt (Programm Mobilitätsstationen in Kiel, Drs. 0213/2018).

 

An den folgenden Standorten werden aktuell durch den Betreiber StattAuto 26 batterieelektrische Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt:

 

-          Dammstraße, Ecke Exerzierplatz,

-          Waisenhofparkplatz,

-          Fabrikstraße,

-          Lutherstraße,

-          Lantziusstraße,

-          Tilsiter Platz,

-          Waitzstraße/Adolfstraße,

-          Esmarchstraße/Holtenauer Straße,

-          Blücherplatz,

-          Grasweg,

-          Sophienblatt, Parkplatz am Kieler Umsteiger,

-          Stephan-Heinzel-Straße,

-          Franckestraße/Olshausenstraße,

-          nigsweg,

-          Sternstraße sowie

-          Teichstraße.

 

2.9 Umstellung des Fuhrparks der Verwaltung

 

- Projekt II.e-2-b und IV.e aus Green City Plan (Drs. 0716/2018) -
 

Mit dem Anspruch, Modellstadt Elektromobilität zu sein, ist es Aufgabe auch als Verwaltung, eine Vorbildrolle einzunehmen. Besonders wirkungsvoll und zielführend ist damit die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks. Die Fuhrparkumstellung wird stets weitergeführt und im engen Austausch mit der Fuhrparkleitung der Verwaltung abgestimmt. Die Elektrifizierung des Fuhrparks konnte 2022 wieder gesteigert werden. Dieser bestand Ende des Jahres aus 73 Fahrzeugen, davon sind 66 batterieelektrische Fahrzeuge und 7 Plug-In-Hybride. Dies bedeutet, dass  nun über 15 Prozent des städtischen Fuhrparks elektrifiziert sind.

 

Es ist auch weiterhin erklärtes Ziel,rdermaßnahmen auszuwerten und sobald möglich verfügbare Elektrofahrzeuge zu beschaffen.

 

Zudem werden die Liegenschaften der Verwaltung immer weiter mit Ladeinfrastruktur für die bestehenden als auch die geplanten E-Fahrzeuge ausgestattet.

 

 

3. Programm Elektromobilität mit Prioritätenliste 2023 ff.

 

Folgende konkrete Maßnahmen sind r das Programm Elektromobilität in Kiel 2023 ff. vorgesehen:

 

3.1 Priorität 1

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022  

 

Im Rahmen der Elektromobilitätsstrategie 2022 (Drs. 0293/2022) sind noch die Erarbeitung und Umsetzung der Arbeitspakete zum Thema Gelegenheitsverkehr (insbesondere Elektromobilität im Taxigewerbe) und Ladeinfrastruktur ausstehend. Dies beinhaltet Workshops mit dem Taxigewerbe zum Thema Elektrifizierung von Taxis und die Ausarbeitung von potenziellen Ladeinfrastrukturstandorten im öffentlichen Raum.

 

Kosten (verblieben): ca. 10.000

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022: Maßnahme 1 Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet (öffentlicher Raum)

 

Die mit Priorität 1 versehene Maßnahme 1 Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet (öffentlicher Raum)“ der Elektromobilitätsstrategie 2022 beinhaltet eine Ausschreibung von ausgewählten Ladeinfrastruktur-Standorten im öffentlichen Raum. Der Prozess zur Vorbereitung des Projekts sowie der Auswertung von Bewerbungen wird durch die Auftragnehmerin Mobilitätswerk GmbH begleitet.
 

Kosten: 15.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf öffentlichen Flächen

 

Um dem Markthochlauf der Elektromobilität gerecht zu werden, wird angestrebt, zusätzlich zu privaten Angeboten ein öffentlich zugängliches Grundnetz an Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Daher werden öffentliche Parkflächen, die mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, mit einem barrierefreien Standard ausgerüstet. Dieser setzt sich aus StVO-Beschilderung, Informationstafel, Elektropiktogramm (Markierung/Platte) zusammen. Zudem werden ggf. weitere bauliche Anpassungen gemäß den Vorgaben zur Barrierefreiheit (barrierefrei nutzbare Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Drs. 0209/2018) vorgenommen.

 

Kosten: ca. 80.000 €

 

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf privaten Flächen

 

Um die halböffentliche Ladeinfrastruktur für die/den aktuellen und potentiellen E-Auto-Besitzer*in sichtbar zu machen, sind im öffentlichen Raum Hinweise (in Form einer Beschilderung) zu öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten auf privaten Standorten erforderlich. Die Hinweise werden in einem einheitlichen Standard aufgebaut.

 

Gestaltung eines Beschilderungsstandards und Realisierung an ca. 10 Standorten.

Kosten: ca. 15.000 €

 

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022: Maßnahme 6 Einführung eines mehrtägigen Testangebotes für E-Lastenräder

 

Ein mehrtägiges Verleihsystem mit Elektrolastenrädern ist derzeit nicht eigenwirtschaftlich darstellbar. So soll mit der Maßnahme 6 der Elektromobilitätsstrategie 2022 die Schaffung eines Testangebots für E-Lastenräder mit der Buchungsmöglichkeit über mehrere Tage geschaffen werden. Dieses soll das Angebot der Lastenräder der Sprottenflotte ergänzen, welche perspektivisch maximal 24 Stunden ausgeliehen werden können. r diese Maßnahme soll eine Ausschreibung eines E-Lastenradverleihs als Testangebot erfolgen.

 

Vorgesehen sind bis zu 10 Stationen mit vorerst je einem Elektrolastenrad

Kosten: ca. 50.000 €

 

  • Feste Abstellflächen für E-Tretroller

 

Mit der Drs. 0285/2022 wurde die Verwaltung aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zum Eindämmen des Falsch-Abstellens der E-Tretroller umzusetzen. Wie in der Drs. 0648/2022 dargelegt, fokussiert sich die Verwaltung auf die Schaffung von festen Abstellflächen für

E-Tretroller, um das Falsch-Abstellen der Fahrzeuge einzudämmen.

 

Vorgesehen sind bis zu 20 feste Abstellflächen

Kosten: ca. 30.000 €

 

  • Dienst-Pedelecs für Dienstfahrten

 

In der Geschäftsanweisung „Fahrzeuge der Landeshauptstadt Kiel sind ökonomische und ökologische Richtlinien zur Nutzung von Verkehrsmitteln auf Dienstfahrten definiert. Um den Umstieg auf Dienstfahrten in die zweirädrige emissionsfreie Mobilität zu fördern und zu beschleunigen, sollen in einem Pilotprojekt bis zu 40 Pedelecs geleast werden. Diese sollen schwerpunktmäßig an den Standorten Neues Rathaus, Rathaus und Rathaus Hopfenstraße bereitgestellt werden. Die Buchung soll über eine gemeinsame Plattform erfolgen und die Wartung und der Dienstbetrieb über eine*n Leasingeber*in gewährleistet werden.

 

Ziel der Maßnahme ist es, moderne Mobilitätsdienstleistungen und die Nutzung von Pedelecs bei der Landeshauptstadt Kiel zu forcieren.


Vorgesehen sind bis zu 25 Pedelecs im Leasing-Modell inkl. Wartung und Erprobung einer Pooling-Plattform

Kosten: ca. 25.000

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022: Maßnahme 12 „Errichtung von taxiexklusiver Schnell-
    ladeinfrastruktur“

 

Als Teil des Gelegenheitsverkehrs sind Taxis Teil des Umweltverbundes und im Straßenbild stark sichtbar. In Kiel werden die Taxis mit Diesel, Benzin, Erdgas oder als Hybrid angetrieben. Dadurch führt der Betrieb der Taxis zum stärkeren Ausstoß von NOx-Emissionen.
Um die Umweltbelastung der Taxis zu reduzieren, ist die Umstellung auf Elektromobilität zielführend. Derzeit gestaltet sich aber ein solcher Umstieg schwierig, da das Kriterium der schnellen Verfügbarkeit eines Taxis unabdingbar ist, wodurch das Laden an Normalladeulen zu zeitintensiv ist. Daher müssen Anreize geschaffen werden, um die Elektromobilität attraktiv zu machen. Eine taxiexklusive Schnellladeinfrastruktur ist hierfür maßgebend, die durch eine*n Betreiber*in errichtet wird. Die Standorte mit Ladeinfrastruktur sollen mit StVO-Beschilderung sowie Piktogramm (Markierung/Platte) ausgestattet werden.

 

Vorgesehen sind 3 Standorte mit taxiexklusiver Schnellladeinfrastruktur

Kosten: ca. 50.000 €

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022: Maßnahme 14 Ermöglichung einer bevorzugten Buchung von Eco-Taxis durch Bürger*innen und die Stadtverwaltung“

 

Mit der Drs. 0483/2020 wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Standard für Eco-Taxis zu definieren. Dieses Vorhaben wurde in der Elektromobilitätsstrategie 2022 mit der Maßnahme 14 verankert. Im diesem Zuge soll ein Siegel r Taxis eingeführt werden, welche zu 100 Prozent elektrisch fahren und mit Ökostrom geladen werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Eco-Taxis in Taxi-Apps sowie telefonisch bei den Taxizentralen bestellt werden können.

 

Zudem wird auch die Stadtverwaltung zur Erfüllung ihrer Vorbildfunktion, sofern möglich, für notwendige Taxifahrten nur noch auf Eco-Taxis zurückgreifen.

 

r die Einführung des Siegels sind Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen vorgesehen.

 

Öffentlichkeitsarbeit zur Einführung eines Eco-Taxi-Siegels

Kosten: ca. 25.000 €

 

Summe Priorität 1: 300.000 €
 

 

3.2 Priorität 2

 

  • Elektromobilitätsstrategie 2022: Maßnahme 3 Realisierung eines Pilotprojektes für nächtliches Anwohner*innenladen auf halböffentlichen Flächen
     

Da nicht jede*r Bürger*in einen privaten Stellplatz für eine eigene Lademöglichkeit besitzt, entstehen Hemmnisse, ein Elektrofahrzeug zu erwerben. Daneben ist der öffentliche Raum knapp, sodass der dortige Ausbau von ausreichend öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur limitiert ist. Hingegen besitzen Standorte im halböffentlichen Bereich wie bspw. von Einzelhandelsunternehmen oder Schulen größere Stellplatzanlagen, die nur zu bestimmten Tageszeiten ausgelastet sind und über die Nachtstunden leer stehen. Demzufolge ergibt sich die Möglichkeit einer Doppelnutzung hinsichtlich Park- und Lademöglichkeiten für Anwohner*innen.

 

Im Rahmen der Elektromobilitätsstrategie 2022 wurde als Pilotstandort für die Parkflächen des RBZ Wirtschaft ein solches Vorhaben skizziert, welches auf andere städtische Standorte übertragen werden soll. Zudem werden im Rahmen des Mobilitätskonzepts Ruhender Kfz-Verkehr 2035 (Drs. 0742/2022) glichkeiten der Mehrfachnutzung von Schulparkplätzen auch für Anwohnende geprüft.

 

Vorgesehen sind Pilotstandorte mit Lademöglichkeiten und einem Parkplatz-Buchungssystem

Kosten: Diese werden im Programm Elektromobilität 2024ff. aufgehrt.

 

3.3 Priorität 3


Keine Maßnahmen zurzeit vorhanden.

 

 

4. Finanzierung und Umsetzung

 

Folgende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 r das Programm zur Förderung der Elektromobilität 2023 ff. zur Verfügung:

 

Sachkonto 5291110 'Spezielle Zweckausgaben der Verwaltungszweige', Kostenträger 51100501 ' Verkehrsentwicklungsplanung, Kostenstelle 50041: 300.000 €

 

Die Umsetzung von Maßnahmen der Priorität 1 ist für 2023 vorgesehen.

 

 

Um Zustimmung zum Programm Elektromobilität in Kiel 2023 ff. und zur vorgenommenen Priorisierung wird gebeten.

 

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung der hier dargestellten Einzelmaßnahmen in enger Abstimmung sowie durch weiterführende Information mit den jeweiligen Ortsbeiräten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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