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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0210/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Landeshauptstadt Kiel hat im Mai 2019 die Arbeit aufgenommen. Grundlage war der Beschluss der Ratsversammlung vom 15. März 2018 (vgl. Drucksache 0156/2018 „Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes“).  Eine erste Evaluation erfolgte Ende 2020 (vgl. Drucksache 0906/2020 „Evaluation Kommunaler Ordnungsdienst“).

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung berichtet die Verwaltung über die bisherige Tätigkeit des KOD.

 

  1. Aufgaben des KOD

 

Der KOD ist durch seine Uniform für die Bevölkerung gut erkennbar und ansprechbar.

rger*innen haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Vorkommnissen oder drohenden

Missständen direkt an die Kräfte des KOD vor Ort zu wenden. Darüber hinaus ist der

KOD präventiv und beratend tätig und steht unmittelbar als kompetente*r städtische*r Ansprechpartner*in im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Zu den Aufgaben gehören Ermittlungen, die Vollstreckung von Verwaltungsakten im Rahmen der Gefahrenabwehr, die die Landeshauptstadt Kiel erlassen hat, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art und das Einleiten von Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Landesverwaltungsgesetz. Der KOD versteht sich auch innerhalb der Stadtverwaltung als Dienstleister und unterstützt andere Ämter und Referate bei der Durchführung verschiedenster Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern oder Behörden, insbesondere mit der Berufsfeuerwehr oder der Polizeidirektion Kiel mit ihren nachgeordneten Dienststellen, ist vertrauensvoll und zielführend.

 

  1. Personal

 

Im Mai 2019 begannen 16 Mitarbeitende nach erfolgreicher Qualifizierung ihren Dienst im Schichtbetrieb. Schnell stellte sich heraus, dass dieser Personalansatz für das breite Aufgabenspektrum eines KOD in Kiel nicht ausreichend war, insbesondere auch nicht aufgrund der verschiedenen neuen Aufgaben in Folge der Corona-Pandemie. Durch Beschluss der Ratsversammlung  zum Haushaltsplan 2021 (vgl. Drucksache 1099/2020Begleitantrag zum Haushalt Aufstockung des städtischen KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) um 10 Mitarbeiter) konnten weitere 10 Planstellen ausgeschrieben und besetzt werden. Nach erfolgter Qualifizierung des Personals stehen seit Januar 2022 insgesamt nunmehr 32 Mitarbeitende zur Verfügung.

 

Die letzten vier Jahre haben gezeigt, dass die Tätigkeit des KOD besondere Anforderungen an das Personal stellt. So können im Außendienst des KOD nur Mitarbeitende eingesetzt werden, die voll außendiensttauglich sind. Mitarbeitende, die nur eingeschränkt außendienstfähig sind, nnen zwar zeitweise in der Leitstelle des KOD oder in anderen Abteilungen oder Sachbereichen des Ordnungsamtes oder des Stadtamtes eingesetzt werden, dadurch fehlen diese allerdings im Regelbetrieb. Dies hrt zu einer Mehrbelastung durch teilweise angeordnete Überstunden oder kurzfristige Dienstplanveränderungen bei den außendienstfähigen Mitarbeitenden. Demzufolge stehen dem KOD, abgesehen von Urlaub, Fortbildungen und üblichen Krankheitsausfällen nie alle 32 Mitarbeiter*innen gleichzeitig zur Verfügung.

 

Die Dienstzeiten wurden seit Sommer 2022 erweitert und wird im Schichtbetrieb zu folgenden Zeiten wahrgenommen:

 

Werktags
Oktober bis April: 8.00 bis 23.00 Uhr
Mai bis September: 8.00 bis 01.00 Uhr

 

Sonn- und Feiertags
Oktober bis April: 8.00 bis 20.00 Uhr
Mai bis September: 8.00 bis 23.00 Uhr 

 

  1. Qualifizierung und Fortbildung

 

Neue Mitarbeitende absolvieren eine Qualifizierung in einem Gesamtumfang von 600 Stunden. Dabei ist ein Themenblock speziell zu rechtlichen Inhalten mit einem Umfang von 200 Stunden vorgesehen und wurde in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Verwaltungs-Management in Schleswig-Holstein (KOMMA) in Form einer Inhouse-Schulung durchgeführt. Da dies mit erheblichen Kosten verbunden war, konnte diese Art von Qualifizierung erst ab 10 Teilnehmenden durchgeführt werden. Eine Qualifizierung und damit Einarbeitung einzelner Mitarbeitender war daher nicht glich.

 

Auf Initiative der Kieler Verwaltung und unserer Mitwirkung bei der Ausarbeitung des Lehrgangs bietet KOMMA 2023 einen Grundlehrgang für die rechtlichen Themen an. Von diesem landesweit angebotenen Lehrgang profitieren auch andere Kommunen in Schleswig-Holstein. Alle ab 2023 neu eingestellten Mitarbeitenden des Kieler KOD können daran teilnehmen. Weitere notwendige Lehrgänge werden nach dem rechtlichen Qualifizierungslehrgang stadtintern absolviert. So kann auch beinftigen Stellennachbesetzungen ein hoher Qualifizierungsstandard im KOD gewährleistet werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind im KOD ca. 90 Prozent der Mitarbeitenden Quereinsteiger*innen mit verwaltungsfremden Berufsabschlüssen. nschenswert für die Tätigkeit im KOD sind allerdings ausgebildete Verwaltungsfachangestellte mit zusätzlichen Schulungen für den Außendienst. Diese Herausforderung hat die Landeshauptstadt Kiel aufgegriffen und bietet seit August 2022hrlich einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte*r im KOD.

 

Weiterhin werden jedes Jahr werden mindestens 10 ganztägige Fortbildungstage für die Mitarbeitenden des KOD organisiert. Hierzu gehören regelmäßig folgende Themenschwerpunkte:

  • Supervisionen
  • Psychische Belastungen
  • viermal jährlich ein Einsatztraining mit der Polizei nach Einsatztrainingskonzept KOD Kiel
  • Erste-Hilfe-Training und Brandschutzhelfer*innenfortbildung mit der Berufsfeuerwehr
  • Schulungen zu den Themen Kommunikation und Deeskalation
  • regelmäßiger Dienstunterricht zu rechtlichen Themen.

 

Der Außen- und Schichtdienst stellt eine hohe Belastung für die jetzigen Mitarbeitenden dar, auch durch z.B. gesundheitliche Einschränkungen kann die Aendiensttauglichkeit entfallen. Dadurch wird angestrebt speziell für die Quereinsteiger*innen im KOD weitere Verwaltungsqualifikationen anzubieten, damit sich andere berufliche Perspektiven innerhalb der Kieler Stadtverwaltung entwickeln können. Bundesweit setzt sich immer mehr die Nachqualifizierung von Mitarbeitenden im KOD für den Verwaltungsbereich durch. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme am Angestelltenlehrgang 1 an der Verwaltungsschule in Bordesholm sein.

 

  1. Dienstbetrieb und Einsatzschwerpunkte

 

Der normale Dienstbetrieb wird von zwei Dienstgruppen von Montag bis Freitag (Regeldienst) sichergestellt. Im Früh- und Spätdienst sind bis zu drei Teams, jeweils bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitenden eingeplant. Hinzu kommen noch ein bis zwei Teams, die ihren Dienst in der Zeit von 12.00.-20.00 Uhr versehen. Diese Mitarbeitenden sind schwerpunktmäßig als Fußstreife im Stadtteil Gaarden oder im Innenstadtbereich eingesetzt. Der Zweischichtbetrieb an den Wochenenden wird von einer Dienstgruppe sichergestellt. Es stehen daher planbar 10-15 Mitarbeitender die gesamte Dienstzeit (Früh- und Spätdienst) zur Verfügung.

 

Im Regeldienst werden alle eingehenden Meldungen durch die Leistelle in der Stadtwache des KOD bearbeitet und an den Außendienst disponiert. Diese erreichen die Leitstelle meist per Telefon oder E-Mail, im Durchschnitt sind es rund 25 Meldungen täglich. Überwiegend handelt es sich hierbei um illegalellablagerungen, störende Straßenmusik, Verunreinigungen durch Obdachlose und die Straßenszene, rmbelästigungen im öffentlichen Raum (meist in den Sommermonaten) und Meldungen zu Gefahrenstellen. Gemeldete Verkehrsverstöße durch Kraftfahrzeuge werden außerhalb der Dienstzeit der Verkehrsüberwachung ebenfalls durch den KOD bearbeitet, genauso wie festgestellte schwere Parkverstöße (z.B. Halten auf einem Parkplatz für schwerbehinderte Menschen oder vor Feuerwehreinfahrten).

 

hrend der Präsenzstreifen wurden im Jahr 2022 rund 30.000 Gespräche mit rger*innen geführt.

 

Mehrmals täglich werden im Rahmen des Regeldienstes Präsenzstreifen im Bereich des Hauptbahnhofs, der Holstenstraße und im Stadtteil Gaarden durchgeführt. Weitere Stadtteile werden ebenfalls in regelmäßigen Intervallen bestreift.

 

Im Bereich des Hauptbahnhofs wird die Straßenszeneglich auf das Sauberhalten ihres Aufenthaltsumfeldes hingewiesen und Streitigkeiten ssen geschlichtet werden. Zu den Hauptreisezeiten muss auch regulierend in den Fahrzeugverkehr am Bahnhofsvorplatz und den angrenzenden Parkplätzen eingegriffen werden.

 

Im Innenstadtbereich wird hauptsächlich der Schutzzweck der Fußngerzone überwacht und durch die Präsenz die Ansprechbarkeit für die rger*innen und Besucher*innen der Stadt gewährleistet.

 

Der Tätigkeitsschwerpunkt im Stadtteil Gaarden ist die Bekämpfung von illegalen Müllablagerungen. Hierbei steht die aufwendige Ermittlung von Verursacher*innen dieser Müllablagerungen im Vordergrund. Im Bereich Karlstal werden Präsenzstreifen durchgeführt, da auch dort sich die lokale Straßenszene aufhält. Seit September 2022 wird einmal wöchentlich im Rahmen einer sogenannten Sicherheitspartnerschaft der Stadtteil Gaarden gemeinsam mit Polizeibeamt*innen des 4. Polizeireviers bestreift. So können gewonnene Erkenntnisse ausgetauscht und im eigenen Zuständigkeitsbereich abgearbeitet werden.

 

Neben dem Regeldienst werden diverse Sondereinsätze durch den KOD abgedeckt, wie

z. B.:

 

  • Spiele von Holstein Kiel

Bei Heimspielen von Holstein Kiel wurde mit folgenden Schwerpunkten unterstützt: Überwachung des Stadionumfeldes ab drei Stunden vor und bis zu eineinhalb Stunden nach dem Spiel, Einschreiten bei Verkehrsverstößen, Unterbindung des unerlaubten Verkaufes von Alkohol im Stadionumfeld, Einschreiten gegen das Wildpinkeln der Fans in den Grünanlagen und auf Privatgrundstücken. Dieser Sondereinsatz bindet weitestgehend das vorhandene Personal der jeweiligen Früh- oder Spätschicht am Spieltag. Ein Regeldienst ist dann nicht mehr möglich.

 

  • Kieler Woche

Pandemiebedingt fand zur Kieler Woche 2022 erstmalig eine komplette Einbindung statt. Besondere Schwerpunkte waren die Einsatzabschnitte Kiellinie und Innenstadt.

Hauptsächlich mussten auf der Veranstaltungsfläche in den Abendstunden Streitigkeiten geschlichtet werden, es wurden die Vorgaben des Kieler Woche Büros überprüft, Lärmbeschwerden wurden bearbeitet, Jugendschutzkontrollen durchgeführt oder auf Veranstaltungsflächen die Sicherheitsdienste unterstützt, wenn Einlasssituationen kritisch wurden. Der Regeldienst war im Zeitraum der Kieler Woche ausgesetzt.

 

  • Weihnachtsmärkte

Gemeinsam mit dem 2. Polizeirevier wurden täglich ab ca. 16 Uhr bis zur Schließzeit der Märkte Streifen auf dem Weihnachtsmarkt durchgeführt. Hier werden insbesondere die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und der Weihnachtsmarktsatzung kontrolliert.

 

  • Sportveranstaltungen

Beispielhaft sei der Kiellauf genannt. Hier wurde bei z.B. Absperrmaßnahmen an der Laufstrecke kontrolliert und auf den Verkehr geachtet.

 

  • Verkehrskontrollen

Regelmäßig werden zusammen mit der Kieler Polizei Verkehrskontrollen durchgeführt.

Einen Schwerpunkt bildete im Jahr 2022 das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge an der alten Schwentinebrücke. Etwa zweimal monatlich werden auch Kontrollen des Fahrradverkehrs, z. B. in Fußgängerzonen durchgeführt.

 

  • Unterstützung bei Bombenfunden

Im Jahr 2022 wurde bei zwei Bombenentschärfungen unterstützt. Es wurden Sperrposten gestellt oder bei Evakuierungsmaßnahmen mit unseren Fahrzeugen unterstützt.  

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

Mit dem Tiny Rathaus war der KOD im September 2022 zwei Tage zusammen mit dem ABK und dem Umweltschutzamt auf dem Vinetaplatz. Ziel war es, mit den Bewohner*innen des Stadtteils zu den Themen Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Abfallentsorgung ins Gespräch zu kommen. Diese Aktion soll auch im Jahr 2023 fortgeführt werden.

 

  1. Ausstattung

 

Der KOD ist derzeit mit drei gekennzeichneten Fahrzeugen und einem zivilen Fahrzeug ausgestattet. Die Fahrzeuge sind landesweit einmalig, zusätzlich mit einem Notfallrucksack Erste Hilfe und einem Automatisch Externen Defibrillator (AED) ausgestattet. Der AED ist im Kampf gegen den plötzlichen Herztod ein wirksames Hilfsmittel für ausgebildete Ersthelfer*innen. Die Mitarbeiter*innen des KOD können von der Rettungsleitstelle per App bei bestimmten Notfällen als Ersthelfer*innen alarmiert werden (vgl. Drucksache 0333/2022Kooperation von Berufsfeuerwehr und Kommunalem Ordnungsdienst“). r die Fahrradstreifen stehen den Mitarbeiter*innen 4 Pedelecs zur Verfügung.

 

Die dunkelblaue Uniformierung hat sich deutschlandweit nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei den Ordnungsbehörden durchgesetzt und findet bei den Bürger*innen in Kiel Akzeptanz.

Zum Schutz der Mitarbeitenden sind diese mit einer Schlag- und Stichschutzweste ausgestattet. Sie tragen zur Abwehr von Angriffen ein Reizstoffsprühgerät (RSG) und einen Einsatzschlagstock (EKA) bei sich. Beide Hilfsmittel zur Abwehr eines Angriffs mussten im Jahr 2022 nicht eingesetzt werden. Der Umgang der Hilfsmittel wird im Rahmen des Einsatztrainings mit der Polizei regelmäßig geschult und dokumentiert.

 

 

 

 

  1. Besondere Herausforderungen

 

Aufgabe der Mitarbeitenden ist es, Bürger*innen und Besucher*innen auf Fehlverhalten hinzuweisen. Auf diese Aufgabe werden sie gut und umfassend vorbereitet, es gilt immer der Vorrang des Dialogs. Die Berechtigungen zu Zwangsmaßnahmen gegen Betroffene ergeben sich aus dem Landesverwaltungsgesetz und den Aufgaben der Ordnungsbehörden. Hierzu werden die Mitarbeitenden vom Oberbürgermeister zu Vollzugsbeamt*innen ernannt. Gemäß der Dienstanweisung für die Mitarbeitendenrfen diese unmittelbaren Zwang in Form körperlicher Gewalt z. B. bei der Durchsetzung eines Platzverweises anwenden. Ihre Ausübung erfolgt durch den Einsatz der Körperkraft der Vollzugskräfte ohne Zuhilfenahme von Gegenständen. Die unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen kann z. B. das Handauflegen, das Abdrängen, das Festhalten, die Anwendung von Grifftechniken, das Wegführen oder Wegtragen einer Person sein. Die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt dürfen nur zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Vollzugskräfte oder Dritte oder zur Notwehr oder Nothilfe erfolgen. Es gilt immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu bewahren.

 

In der Abbildung 1 sind die statistischen Werte im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 (Erhebungsende 15. November 22) aufgeführt und belegen, dass von den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt im Jahr 2022 kein Gebrauch gemacht werden musste. Die Anzahl der Beleidigungen gegenüber den Mitarbeitenden ist leicht rückläufig. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert Beleidigungen, Bedrohungen oder Angriffe zur Anzeige zu bringen. In diesen Fällen wird durch den Vorgesetzten ebenfalls ein Strafantrag gestellt.

 

Abbildung 1

 

 


 

In der Abbildung 2 werden die Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten dargestellt. Im Jahr 2021 wurden besonders viele Kontrollen entsprechend der Corona-Verordnungen durchgeführt. Dies ging natürlich zulasten anderer Bereiche, die entsprechend weniger kontrolliert werden konnten.

 

 

 

  1. Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

hrend der Pandemie wurden im Auftrag des Amtesr Gesundheit in zahlreichen Fällen die Beachtung von Quarantäneanordnungen überprüft und eigenständig Kontrollen in Gaststätten, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Information und Beratung der Gewerbetreibenden. Die jeweiligen Kontrollen waren sehr zeitintensiv und dauerten pro Kontrolle 30 bis 60 Minuten, auch weil der Beratungsaufwand sehr groß war. Besonders herausfordernd waren in den Sommermonaten die Kontrolleinsätze in den Parkanlagen und an der Kiellinie. Die Vorgaben der jeweils gültigen Corona Bekämpfungsverordnung wurden mit Augenmaß und personeller Unterstützung der Polizei durchgesetzt.

 

  1. Mitarbeit im Arbeitskreis KOD des Städteverbands SH

 

Ebenfalls auf Kieler Initiative wurde beim Städteverband Schleswig-Holstein ein Arbeitskreis Kommunale Ordnungsdienste im Jahr 2021 eingerichtet. Dieser überregionale Arbeitskreis, an dem auch Vertreter*innen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport teilnehmen, tagt zweimal jährlich. Ziel des Arbeitskreises ist es neben der Vernetzung, landesweit einheitliche Ausbildungs- und Ausstattungsstandards zu schaffen und von- und miteinander zu lernen.

 

  1. Ausblick

 

Wie bereits in der ersten Evaluation Ende 2020, liegt der Personalbedarf bei dauerhaft zu gewährleistender Aufgabenwahrnehmung bei rd. 30-40 Außendienstmitarbeitenden. Durch die derzeitige Personalausstattung mit 27 Planstellen im Außendienst und 5 Planstellen für Führungskräfte und die Leitstellentätigkeit können die Aufgaben auch stetig wahrgenommen werden. Jedoch muss die regelhafte Aufgabenwahrnehmung eingeschränkt oder aufgegeben werden, wenn Krankheits- und Urlaubszeiten zusammenfallen bzw. Sonderveranstaltungen (Spiele von Holstein Kiel oder Kieler Woche) stattfinden.

 

Im Jahr 2023 soll die Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr im Bereich des Katastrophenschutzes ausgebaut werden. Es ist beabsichtigt den KOD mit seinen Einsatzfahrzeugen im Bereich der Bevölkerungswarnung mit seinen Warn- und Evakuierungsfahrzeugen in die Einsatzkonzepte der Feuerwehrzu integrieren. Bereits im Jahr 2022 nahm der KOD am bundeweiten Warntag am 8. Dezember teil und unterstützt regelmäßig bei Evakuierungsmaßnahmen bei Bombenfunden.

 

In der Gesamtschau hat sich die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes uneingeschränkt bewährt. Die Mitarbeitenden sorgen sichtbar für mehr Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt. Aktuell werden bestehende Kooperationen geprüft und ausgebaut (zum Beispiel Berufsfeuerwehr und ABK). Im Laufe des Jahres werden mit dem strategischen Ansatz „Sauber und sicher in Kiel (Kommunales Sicherheitskonzept)“ auch die Aufgaben und die Wirksamkeit des KOD erneut evaluiert werden.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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