Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Welche Unterlagen brauche ich?
- Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Hinweise für Kiel:
- Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
- Fotos der gewünschten Zufahrt
- Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link folgen)
FORMULARE
Hinweise für Kiel:
An wen kann ich mich wenden?
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel:
Wenden Sie sich an den Mitarbeiter Bezirk Ost (siehe Kontaktdaten, rechts).
Zuständige Stellen in Kiel
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise für Kiel:
Die ausführende Firma benötigt für die Arbeiten im öffentlichen Bereich einen Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung. Für die Beantragung einer Aufgrabegenehmigung nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Mallon auf, unter 0431 901-4528 oder unter aufgrabung@kiel.de.
RECHTSGRUNDLAGE
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Worum geht es?
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständige Stellen
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Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
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