Wählerverzeichnis
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Hinweise für Kiel:
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 16. April 2022. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen (s. o.), können Sie sich an das Briefwahlbüro im Rathaus wenden (Tel.: 0431/901-3091).
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl wird in der Woche von Dienstag, 19. April bis
Freitag, 22. April 2022, im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis Freitag, 22. April 2022, 12.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift, eingelegt werden.
Keine.
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters des Landes Schleswig-Holstein.
Hinweise für Kiel:
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl wird in der Woche von Dienstag, 19. April bis
Freitag, 22. April 2022, im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis Freitag, 22. April 2022, 12.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift, eingelegt werden.
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stellen in Kiel
- §§ 14 ff. Europawahlordnung (EuWO),
- §§ 14 ff. Bundeswahlordnung (BWO),
- §§ 9 ff. Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO),
- §§ 10 ff. Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)
Worum geht es?
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Hinweise für Kiel:
Am 8. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt. Kiel ist dabei in die Wahlkreise 12, 13 und 14 unterteilt.
Wahlverfahren
Zur Landtagswahl hat jede*r Wahlberechtigte zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird der*die Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Daraus resultiert die Sitzverteilung im Landtag.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein gemeldet sind oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
- nicht nach § 7 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl wird in der Woche von Dienstag, 19. April bis Freitag, 22. April 2022, im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis Freitag, 22. April 2022, 12.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift, eingelegt werden.
Bei Umzug
Bei An- oder Ummeldung werden Sie von der Meldebehörde über Ihr Wahlrecht informiert.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Dazu melden Sie sich bitte im Briefwahlbüro.
Briefwahlbüro
Am 28. März 2022 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184, Außenzugang Rathausplatz, barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen.
Öffnungszeiten
28. März bis 6. Mai 2022:
Mo - Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo und Do 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Di 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte denken Sie daran, dass es durch die Einhaltung der Hygienevorschriften zu Wartezeiten bei der Briefwahl vor Ort kommen kann. Diese muss zur Not auf dem Rathausplatz verbracht werden, damit die Abstände im Wartebereich vor dem Einwohnermeldeamt eingehalten werden können.
Nutzen Sie daher lieber die Möglichkeit der rechtzeitigen schriftlichen Beantragung oder der Online-Beantragung:
Der Briefwahlantrag kann
- per Brief (Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung),
- online (ab 28.2.2022) auf der Seite kiel.de oder direkt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
oder
- persönlich, dann sind Personalausweis oder Reisepass mitzubringen,
gestellt werden.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab 28. März 2022 verschickt.
Mit einem Wahlschein kann auch am Wahltag, den 8. Mai 2022, in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk gewählt werden. Der Wahlschein gilt aber nur in dem jeweiligen Landtagswahlkreis für den er ausgestellt wurde.
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Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 16. April 2022. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten.
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