ZuständigkeitsfinderBriefwahl beantragen
Infos zur Leistung
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Hinweise für Kiel:
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Deutsche Staatsangehörige im Inland (§12 I BWG)
- Deutscher iSd. Art. 116 I GG
- Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag
- (Haupt-)Wohnung o. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit
mindestens 3 Monaten vor der Wahl (Sesshaftigkeit)
- Abweichung der Dreimonatsfrist bei rückkehrenden Auslandsdeutschen
- Bei Rückkehr u. Anmeldung nach dem Stichtag und vor Beginn der Einsichtfrist
- Antrag bei der Gemeindebehörde nach Anlage 1 BWO mit eidesstattlicher Versicherung
Wahrrecht für Auslandsdeutsche
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von ihnen betroffen sind
Wählen kann nur, wer in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Dazu melden Sie sich bitte im Briefwahlbüro.
Bei einem Umzug (Neuanmeldung oder Ummeldung in Kiel) bekommen Sie Informationen von der Meldebehörde.
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Hinweise für Kiel:
Ab dem 13. Januar kann unter www.kiel.de/briefwahl ein Antrag auf eine Briefwahl gestellt werden.
Andere Möglichkeiten:
- postalisch (Formular liegt den Wahlbenachrichtigungen bei)
- persönlich. Kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ab dem 3. Februar bis einschließlich 21. Februar, 15 Uhr in eines der Sofortwahlbüros ins Rathaus, nach Gaarden oder Friedrichsort. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben.
- per E-Mail (briefwahl@kiel.de)
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die beantragten Wahlscheine werden ab Februar 2025 verschickt.
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Kiel:
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Es fallen keine Kosten an.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Worum geht es?
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Hinweise für Kiel:
Den Briefwahlantrag können Sie so stellen:
- Per Online-Dienst
- Per Brief (das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
- Persönlich: Wenn Sie einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk wählen möchten, kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in die Elisabethstr. 64 (im Vinetazentrum) in Kiel-Gaarden oder in die Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23 . Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt die Briefwahl durchführen.
Ihre Briefwahlunterlagen werden ab Februar 2025 versandt.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.
Sie können Ihre Stimme auch ab dem 3. Februar in einem der drei Sofortwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 21. Februar 2025, 15 Uhr, ins Rathaus oder in die Briefwahlbüros in der Elisabethstr. 64 (Vinetazentrum) oder Zum Dänischen Wohld 23.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Öffnungszeiten 3. Februar bis 21. Februar 2025
Sofortwahlbüro im Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184
- Montag 8 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 16 Uhr
- Donnerstag 8 - 18 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr (am 21.02.2025 = Letzter Freitag vor der Wahl 8 - 15 Uhr)
Briefwahlbüro im Vinetazentrum Gaarden, Elisabethstraße 64, 24143 Kiel-Gaarden,
und Briefwahlbüro in der Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23, 24159 Kiel-Friedrichsort
- Montag 10 - 14 Uhr
- Dienstag 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
- Mittwoch 10 - 14 Uhr
- Donnerstag 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
- Freitag geschlossen (außer am 21.02.2025 = Letzter Freitag vor der Wahl 10 - 15 Uhr)
Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person. Sie können auch einen Blick in den Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Kiel werfen, siehe unten stehenden Link.
Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 5 Kiel wählen.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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