Briefwahl beantragen
Welche Unterlagen brauche ich?
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht (nur, wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen)
FORMULARE
Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
An wen kann ich mich wenden?
Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
Sie müssen die Briefwahl in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Hinweise für Kiel:
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 14.Mai 2023, 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlvorstand.
Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person oder Sie werfen einen Blick in den Wahllokalfinder gemäß unten stehendem Link.
GEBUEHREN
Es fallen keine Kosten an.
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.
Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Worum geht es?
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder bei Ihrer Gemeinde abholen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dafür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Hinweise für Kiel:
Den Briefwahlantrag können Sie so stellen:
- Online mit dem Formular hier auf www.kiel.de/wahlen- Sie finden auf der Wahlbenachrichtigung auch einen QR-Code zu dieser Seite.
- Per Brief (das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
- Persönlich: Wenn Sie einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk wählen möchten, kommen Sie bitte zu den Öffungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt die Briefwahl durchführen.
Ihre Briefwahlunterlagen werden ab dem 3. April 2023 versandt.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.
Sie können Ihre Stimme auch vorzeitig in einem der Briefwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 12. Mai 2023, 12 Uhr, ins Rathaus oder in das Briefwahlbüro in der Schulstraße 29.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
-
Briefwahlbüro im Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184 -
Und Neu:
Briefwahlbüro in Gaarden
Schulstraße 29
24143 Kiel-Gaarden
Geöffnet 3. April bis 12. Mai 2023
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 14. Mai 2023, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlvorstand.
Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person. Sie können auch einen Blick in den Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Kiel werfen, siehe unten stehenden Link.
Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk wählen. Der Wahlschein gilt aber nur in dem jeweiligen Wahlkreis, für den er ausgestellt wurde.
Zuständige Stellen
Auch interessant
Termine vereinbaren
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.