Die Server bekommen eine neue Software. Deswegen kann es heute, 30. Mai, am Nachmitag zu Einschränkungen in der Funktion des Zuständigkeitsfinders kommen. Wir bitten Sie dann um etwas Geduld.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hinweise für Kiel:

  • Einen Lageplan/Flurstücksauszug mit genauer Kennzeichnung des Grundstückes sowie lagemäßige Darstellung des geplanten Objektes


An wen kann ich mich wenden?

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie sich an das Tiefbauamt wenden:

  • Rathaus

Oder Sie nutzen einfach den Online-Dienst.

GEBUEHREN

Hinweise für Kiel:

Kostenlos



Worum geht es?

In einem sogenannten Sielkataster werden alle Daten zur regionalen Kanalisation als Datenbank gesammelt. Dies ermöglicht Auskünfte zum öffentlichen Kanalnetz für beispielsweise:

  • statistische Auswertungen,
  • Planungsvorhaben
  • andere Betriebszwecke.

Hinweise für Kiel:

Für einen Auszug aus dem öffentlichen Sielkataster ist ein Antrag auf Entwässerungsauskunft zu stellen. 

Was steckt hinter dem Antrag auf Entwässerungsauskunft?

Um den Anschluss Ihres Grundstücks an den öffentlichen Kanal planen zu können, benötigen Sie Angaben über die Lage und die Sohlhöhen des öffentlichen Kanals bzw. die Lage und Höhe eines bereits bestehenden Anschlusskanals. Sie erhalten dazu von uns einen Lageplanauszug, aus dem die Angaben ersichtlich sind. Je nach Grundstück und Bauvorhaben enthält diese Entwässerungsauskunft zusätzliche Auflagen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Diese Kanalauskunft ist dem Entwässerungsantrag beizufügen.

Sie benötigen nur Auszüge der Leitungen (Bestandsleitungen) auf dem privaten Grundstück?                                                                                          

Die genaue Lage der Leitungen auf dem privaten Grundstück (Bestand) ist der Grundstücksakte (Entwässerungsakte) zu entnehmen. Wenn dem Eigentümer keine Grundstücksakte mehr vorliegt, könnte eine Kopie der Grundstücksakte im Bauaktenarchiv der Stadt Kiel vorliegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Akteneinsicht. Kontaktdaten, Öffnungszeiten so wie Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Internetseite der Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Bauaktenarchiv.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle
Empfänger: Stadtkasse Kiel 
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52 
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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